30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 244 / Zusatzpunkt 13

Heiko Maas - Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode haben wir wahrhaftig das Urheberrecht gründlich reformiert. Wir haben das Recht der Verwertungsgesellschaften modernisiert, damit Urheber schneller ihre Vergütungen bekommen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit haben. Wir haben das Urhebervertragsrecht reformiert, damit die Rechte der Kreativen, der ausübenden Künstler, auch im digitalen Zeitalter gewahrt werden. Wir haben die Beteiligung der Verleger an den Pauschalvergütungen nach dem Urheberrecht gesichert. Jetzt schließen wir ein weiteres Großprojekt ab: Wir erleichtern Bildung und Wissenschaft die digitale Nutzung geschützter Werke.

(Beifall des Abg. René Röspel [SPD])

Das ist wirklich eine ganze Menge für eine Legislaturperiode.

Wir schaffen jetzt einen gesetzlichen Basiszugang, damit an Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Archiven eben nicht mehr mit viel Aufwand und Bürokratie um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn geschützte Werke für Unterricht und Lehre genutzt werden sollen.

(Beifall bei der SPD)

Dabei sage ich auch und ganz bewusst: Es muss zwar nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden; aber selbstverständlich muss diese Nutzung dann weiterhin angemessen vergütet und damit das geistige Eigentum auch respektiert werden.

Was wir mit dieser Reform vor allen Dingen schaffen, ist mehr Rechtssicherheit; denn jetzt ist klar geregelt, was erlaubt ist und was eben nicht erlaubt ist. Das hat auch zu einem großen Streit geführt, weil erstmals klar war, was geht und was nicht geht. Wir schaffen damit ein praxistaugliches Recht; denn die Vorstellung, dass ein Lehrer oder ein Dozent erst einen Lizenzvertrag mit einem Verlag abschließen muss, bevor er einen Text einscannt und an die Schüler versendet, die ist schlichtweg lebensfremd. Das haben wir in der Praxis in den letzten Jahren immer mehr gemerkt: Kein Lehrer und kein Dozent kann beurteilen, ob Preis- und Vertragsbedingungen für solche Lizenzen angemessen sind oder eben nicht.

Trotzdem wird natürlich auch in Zukunft der größte Teil der Nutzung auf Lizenzbasis stattfinden. Studenten werden weiterhin Lehrbücher kaufen, und Bibliotheken werden auch weiterhin wissenschaftliche Zeitschriften abonnieren. Deshalb bin ich sicher, dass die deutschen Wissenschaftsverlage mit dem gesetzlichen Basiszugang auch in der digitalen Zukunft werden bestehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben in den Beratungen entschieden, dass diese Reform befristet wird. Wir werden bis spätestens 2023 prüfen, ob sich dieses Recht und ob sich dieser Systemwandel dann auch bewährt haben. Die Bundesregierung wird außerdem für eine europäische Regelung zur Verlegerbeteiligung eintreten – ein Thema, das gerade ganz besonders in Brüssel diskutiert wird. Wir haben bereits dafür gesorgt, dass die Kommission hier einen Vorschlag gemacht hat. Wir werden weiter auf eine schnelle Umsetzung drängen, weil das für unsere Verlage wichtig ist. In Deutschland werden wir beobachten, wie sich die Verteilung der Vergütung zwischen Autoren und Verlegern entwickelt, ob Verlage wirtschaftlich in Not geraten und deshalb möglicherweise besondere Formen der Hilfe geboten sind.

Meine Damen und Herren, über das Projekt, das wir mit diesem Gesetz abschließen, ist weit mehr als ein Jahrzehnt gestritten worden. Wir bringen es nun zum Abschluss, und das, obwohl – das haben die Diskussionen und auch der ganze Streit gezeigt – man manchmal den Eindruck hatte, dass sich die Positionen völlig unversöhnlich gegenübergestanden haben. Dass wir uns trotzdem zu einer Regelung durchringen können, ist auch ein Beispiel für die Handlungsfähigkeit der Politik.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das rechts- und verbraucherpolitische Arbeitspen­sum dieser Wahlperiode zeigt – das Urheberrecht ist ein ganz besonders deutlicher Hinweis –, wie konstruktiv die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker zusammengearbeitet haben. Wir waren sicher nicht immer einer Meinung; aber wir hatten stets den Willen zum gemeinsamen Erfolg. Deshalb gilt an dieser Stelle mein ganz besonderer Dank Eva Högl und Johannes Fechner genauso wie Stephan Harbarth und Elisabeth Winkelmeier-Becker für diese gute Zusammenarbeit. Es hat sich gelohnt, wie man an den Ergebnissen erkennt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Ich danke aber auch allen Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, die uns unterstützt haben, sowie dem Sekretariat des Rechtsausschusses und natürlich deren Vorsitzender, Renate Künast. Ich danke auch Frau Keul und Frau Wawzyniak sowie allen weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, die ihrem Auftrag, wie ich finde, in dieser Legislaturperiode rechts- und verbraucherpolitisch gerecht geworden sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster erteile ich Frau Dr. Petra Sitte für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125810
Wahlperiode 18
Sitzung 244
Tagesordnungspunkt Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta