Kai GehringDIE GRÜNEN - Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für mich ist heute ein großartiger Tag, nicht so sehr wegen dieses Gesetzentwurfs, sondern wegen der Abstimmung über die Ehe für alle.
Bis zum letzten Sitzungstag dieser Wahlperiode mussten Lehrende und Lernende, Forscherinnen und Forscher auf die Schlussberatung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes warten. Vor allem durch die Digitalisierung unserer Wissensgesellschaft hat sich hier ein großer Modernisierungsstau gebildet, den Ihre Reform leider nur teilweise auflöst. Seit zehn Jahren stehen die kleinteiligen, hochkomplizierten Regelungen des Urheberrechtsgesetzes für Bildung und Forschung in der Kritik, und das zu Recht. Zwar wurde im Koalitionsvertrag versprochen, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen; diese Vereinbarung lösen Sie heute aber nur maximal halbherzig ein. Was lange währte, wurde leider nicht gut genug.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Deshalb fordern wir seit Jahren die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Damit könnten Nutzungs- und Vergütungsregeln klar und verständlicher gefasst werden. Das wäre der bessere Weg, um das Urheberrecht für Forschung, Lehre und Lernen im digitalen Zeitalter fit zu machen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Leider haben Sie in den letzten Jahren all unsere Initiativen für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrechtsgesetz abgelehnt, und das war zukunftsblind.
(Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Keiner klatscht!)
– Das war zukunftsblind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit)
Anstelle einer generellen Regelung werden mit Ihrem Gesetz einige Erlaubnistatbestände erweitert. Das ist durchaus ein Fortschritt für Bildung und Wissenschaft, den wir grundsätzlich unterstützen; denn diese Schrankenregelungen sind natürlich besser als keine.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
Ihrem Ursprungsentwurf hätten wir sogar zustimmen können. Er war kein großer Wurf, hätte aber die Basis für einen fairen Interessenausgleich gelegt. Bei den Beratungen in der Koalition hat er jedoch eine Unwucht bekommen, und das nicht aus fachlichen Gründen. Unionsfraktionschef Kauder wollte offenbar den Börsenverein und einige Zeitungsverlage bedienen, die vor massenhafter Enteignung gewarnt haben, als er auf der Titelseite der Bild -Zeitung auf den letzten Metern barsch in die Beratungen des Gesetzes eingriff. Ihm und seinen Rechtspolitikern ist die Beschränkung des Gesetzes auf Fachpublikationen zu verdanken. Das ist für Medienanalysen zum Beispiel in den Geistes- und Sozialwissenschaften ein Rückschritt und erschwert den Zugang von Schüler- und Lehrerschaft zu Zeitungsartikeln für Unterricht, Hausaufgaben und Co. Das war unnötig, und das ist schlicht schade.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als wäre diese Verschlechterung nicht schlimm genug, machen Sie plötzlich erneut den Kardinalfehler bisheriger Regelungen, die Gültigkeit des Gesetzes auf fünf Jahre zu begrenzen. Diese Befristung produziert Rechtsunsicherheit, und die lehnen wir klar ab.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Es hätte doch wirklich gereicht, eine Evaluation der Gesetzesfolgen vorzusehen. Ein automatisches Auslaufen der gesetzlichen Erlaubnisregeln ist aber ein dicker Fauxpas.
Es ist schade, dass die Koalition sich einseitig Lobbyinteressen beugt, statt auszutarieren. Neben Befristung und kleineren Eingrenzungen, die Sie vorgenommen haben, haben Sie aus dem Ursprungsentwurf gestrichen, dass 25 Prozent eines Werkes genehmigungsfrei nutzbar sind. Nun sind es nur 15 Prozent. Ein unnötiger Rückschritt ohne fachlich fundierte Gründe!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Von den guten Verbesserungsvorschlägen aus der Wissenschaft, unter anderem aus der Anhörung des Rechtsausschusses, zum Beispiel zur Öffnungsklausel, haben Sie dagegen keinen einzigen übernommen. Auch das ist sehr schade. So haben Schulen und Hochschulen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens das Nachsehen, und es bleibt ein gewisser Nachgeschmack. Das zeigt: Man kann sich nie darauf verlassen, dass Große Koalitionen große politische Würfe hinbekommen, selbst dann nicht, wenn sie im Koalitionsvertrag stehen.
Ihre befristeten Erlaubnisregeln sind ein halbherziger Zwischenschritt. Dem großen Wurf sind Sie abermals nicht gerecht geworden. Er ist vertagt, er ist verschoben auf die nächste Wahlperiode. In spätestens fünf Jahren muss eine nachhaltige und langfristige Lösung in Kraft treten. Ansonsten würden wir als Bildungsnation und als Wissensgesellschaft zurückfallen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. – Als Nächstes erteile ich dem Kollegen Christian Flisek für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7125815 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 244 |
Tagesordnungspunkt | Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz |