30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 244 / Zusatzpunkt 13

Christian FlisekSPD - Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition zeichnet in ihren bisherigen Redebeiträgen ein Bild vom Urheberrecht in dieser Legislaturperiode, das den Tatsachen nicht entspricht. Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz schließen wir heute eine hervorragende Legislaturperiode für das Urheberrecht ab.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Minister hat es bereits angedeutet: Nach der Novelle zum Urhebervertragsrecht und der umfassenden Reform des Verwertungsgesellschaftengesetzes ist dies nun die dritte große Reform in einem anspruchsvollen Feld. Damit haben die Koalitionsfraktionen die Ziele aus dem Koalitionsvertrag umfassend umgesetzt. Es wurde geliefert. Das ist der große Unterschied zur vorangegangenen Legislaturperiode, in der, außer zu reden, überhaupt nichts passiert ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir verabschieden heute ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz, das für Rechtssicherheit an deutschen Universitäten, Schulen und Bibliotheken sorgen wird. Das war uns als SPD-Fraktion wichtig. Im Interesse von Unterricht und Forschung haben wir einen erlaubnisfreien Basiszugang geschaffen, der pauschal zu vergüten ist.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

Damit gibt es eine praktikable Lösung für Universitäten und eine angemessene Vergütung für die Rechteinhaber. Die Zeit, in der Universitäten jahrelange Rechtsstreite führen mussten, um zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, um zu erfahren, was angemessen ist und was unangemessen, ist damit vorbei. Mit der Reform wird ein umständliches Lizenzmanagement vermieden, und die drohende Abschaltung der digitalen Semesterapparate zum Wintersemester 2017/18 wird damit wohl verhindert.

Die SPD-Fraktion hat sich lange und ausführlich mit den Verlagen, mit den Urhebern und Rechteinhabern, aber eben auch mit den Vertretern der Hochschulen und Bibliotheken auseinandergesetzt. Am Ende ging es vor allem um einen Punkt, nämlich um die Frage, ob angemessene Lizenzangebote die gesetzlichen Regelungen, die sogenannten Schranken, aushebeln können. Wir haben von Anfang an klargemacht, dass dies mit uns nicht zu machen ist.

(Beifall bei der SPD)

Man muss sich einmal klarmachen, was ein Vorrang der Lizenzangebote ganz allgemein bedeutet hätte. Schon ein Lizenzangebot, also allein das Angebot, hätte dazu geführt, dass ein Verlag die gesetzlichen Schrankenregelungen hätte aushebeln können. Wenn wir einen Ausgleich zwischen Verlegern auf der einen Seite und Wissenschaft und Lehre auf der anderen Seite schaffen wollen, dann können wir eine gesetzliche Regelung nicht zur Disposition nur einer Seite stellen. Deswegen haben wir uns entschieden dagegen gewehrt.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion hat hier eine rote Linie gezogen und den Kern der Reform, den Vorrang der Schranke vor vertraglichen Angeboten, durchgesetzt. Das ist unserer klaren Linie geschuldet. So haben wir den bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Charakter dieses Gesetzes erhalten können.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend auch im Namen der SPD-Fraktion bei all jenen, die sich im Urheberrecht engagiert haben, für die ausgezeichnete Arbeit bedanken. Ich danke dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Heiko Maas, und dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange. Aber ich bitte Sie, Herr Minister, dieses Lob auch an Ihr Referat weiterzugeben. Es war über die weite Strecke dieser Legislaturperiode hinweg eine sehr intensive, fachlich höchst kompetente und immer konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion bedanken, die über alle Fachbereiche hinweg Interesse am Urheberrecht hatten. Es sei mir erlaubt, dass ich einen hervorhebe, nämlich Siggi Ehrmann, weil er in der nächsten Legislaturperiode dem Bundestag nicht mehr angehören wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Siggi, bei dir waren die urheberrechtlichen Interessen der Kreativen und der Kulturschaffenden immer gut aufgehoben. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss meinen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners richten. Trotz aller Interessengegensätze haben wir immer fair zusammengearbeitet. Gerade bei diesem letzten Thema – das muss ich als Rechtspolitiker sagen – gab es eine ganz besondere Nähe zu den Bildungspolitikern in der Fraktion.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

So ist das nun einmal. Aber wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen.

Herzlichen Dank und Ihnen noch eine gute Zeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Flisek. – Als Nächster hat Dr. Stefan Heck für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7125817
Wahlperiode 18
Sitzung 244
Tagesordnungspunkt Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz
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