30.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 244 / Zusatzpunkt 15

Axel KnoerigCDU/CSU - Änderung des Telemediengesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig: Der Weg ist frei für freies WLAN. Denn in Zukunft gilt: Wer anderen Zugang zum Internet gewährt, ist nicht mehr für die Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. Diese Neuregelung ist gerade für Hotels, Cafés und Gaststätten wichtig. Sie müssen keine Abmahnungen mehr fürchten. Meine Damen und Herren, damit fördern wir eine schnelle Ausbreitung von freien Hotspots in ganz Deutschland. Ich denke, das ist ein Erfolg, den wir heute mit nach Hause nehmen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich erwähne aber auch, dass mit dem Gesetz alle Access-Provider von der Haftung befreit sind. Das heißt: auch die großen Telekommunikationsunternehmen. Diesen Punkt haben wir in den Verhandlungen als kritisch bewertet; denn die großen Netzbetreiber sind schon jetzt von der Haftung für fremde Inhalte befreit. Nun werden sie im Grunde genommen noch weiter begünstigt. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche entfallen auch für sie. Deshalb ist es richtig – das sage ich mit Blick auf die Ministerin Zypries, die heute nicht da ist –, dass dieses Gesetz in zwei Jahren überprüft wird, gerade an dieser Stelle.

Im Entwurf war außerdem vorgesehen, dass Passwörter oder eine Registrierung nicht mehr vorgeschrieben sind. Meine Damen und Herren, hier hat sich die Union aber für eine Klarstellung eingesetzt: WLAN-Betreiber dürfen weiter freiwillig Sicherheitsvorkehrungen treffen. Hier haben wir die Bedenken der Hotels und Gaststätten berücksichtigt. Eine Registrierungspflicht ist auch aus innenpolitischer Sicht wichtig. Das hat der Anschlag in Dortmund gezeigt. Der Täter konnte durch seine Anmeldung im Hotel-WLAN identifiziert werden. Ebenso hat der Europäische Gerichtshof die Registrierungspflicht unterstrichen.

Noch ein Hinweis an die SPD-Kolleginnen und ‑Kollegen sowie an das Wirtschaftsministerium: Auch das neue EU-Programm zur WLAN-Förderung setzt auf eine Anmeldepflicht der Nutzer, und das wird in den Mitgliedstaaten der Union sehr wohl schon praktiziert; denn der Europäische Gerichtshof hat eines festgehalten: Wenn es einerseits eine Haftungsbefreiung gibt, muss es andererseits auch eine effektive Rechtsdurchsetzung geben. Und was hält Frau Ministerin Zypries für effektiv? Netzsperren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sagen: WLAN ja, aber nur mit Sperren,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

und in letzter Konsequenz auch mithilfe von Netzsperren.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dagegenstimmen! Noch können Sie Nein sagen!)

Diese Beschränkung sollten Sie dann in der Öffentlichkeit aber auch so kommunizieren. Als Wirtschaftspolitiker der Union kann ich solche Sperren nur bedingt mittragen. Schließlich ist die Branche schon viel weiter.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Deshalb wird es Sperren – das ist letztendlich schon wieder gut formuliert im Gesetz – nur bei mehrfachem Missbrauch geben. WLAN-Betreiber brauchen hier keine Gängelei zu befürchten.

Meine Damen und Herren, aus meinem Wahlkreis Diepholz – Nienburg weiß ich, wie dringend unsere Internetversorgung im mobilen und auch im Breitbandbereich besser werden muss, gerade – das betone ich hier noch einmal – im ländlichen Raum. Ich denke, dass dieses Gesetz durchaus einen Beitrag dazu leisten wird, dass die Abdeckung besser wird.

Daher bleibt unter dem Strich: Das freie WLAN ist da. Es ist insbesondere für den ländlichen Raum ein Gewinn. Deswegen tragen wir dieses Gesetz auch in dieser Fassung mit.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Knoerig. – Nunmehr hat das Wort der Kollege Dr. Konstantin von Notz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Electoral Period 18
Session 244
Agenda Item Änderung des Telemediengesetzes
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