Johannes Singhammer - Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts
Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Der Wahlausschuss schlägt auf der Drucksache 18/12822 Herrn Dr. Josef Christ vor. Diesen Wahlvorschlag hat der Wahlausschuss mit der gemäß § 6 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Ich bitte Sie jetzt noch um Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren.
Die Wahl erfolgt mit verdeckten Stimmkarten, also geheim. Zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt.
Sie benötigen jetzt für die Wahl Ihren blauen Wahlausweis, den Sie bitte, soweit Sie es noch nicht gemacht haben, Ihrem Stimmkartenfach entnehmen können. Wie üblich gilt die Bitte, nochmals zu prüfen, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die für die Wahl gültige Stimmkarte und den amtlichen Wahlumschlag erhalten Sie von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen neben den Wahlkabinen. Das Verfahren ist bekannt.
Nachdem Sie die Stimmkarte in einer der Wahlkabinen gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt haben, gehen Sie bitte zu den Wahlurnen hier vor dem Rednerpult. Die Stimmkarte dürfen Sie bitte nur in der Wahlkabine ankreuzen, und Sie müssen ebenfalls noch in der Wahlkabine die Stimmkarte in den Umschlag legen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, jeden, der seine Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Umschlag legt, zurückzuweisen. Die Stimmabgabe kann in diesem Fall jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden. Aber ich bitte Sie, auf diese Wiederholung zu verzichten.
Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind Stimmen auf nicht amtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, kein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.
Bevor Sie die Stimmkarte in eine der Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte Ihren Wahlausweis den Schriftführerinnen und Schriftführern an der Wahlurne. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch die Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.
Ich bitte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das ist der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Wahl und bitte, zum Empfang der Stimmkarte zu den Ausgabetischen zu gehen.
Gibt es jetzt noch jemanden im Saal, der die Wahlhandlung abschließen möchte, aber dazu bisher nicht die Gelegenheit hatte? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Gleichzeitig unterbreche ich jetzt die Sitzung für einige Minuten, vermutlich für zehn Minuten. Ich werde dann das Ergebnis der Wahl bekannt geben und noch einige abschließende Worte sagen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7148512 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 245 |
Tagesordnungspunkt | Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts |