12.12.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 4 / Tagesordnungspunkt 15

Joana CotarAfD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, Sie hätten dazugelernt. Auch als Sie am späten Abend des 30. Juni 2017 über das unsägliche Zensurgesetz, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, abgestimmt haben, war kaum noch einer von Ihnen in diesem Hohen Hause anwesend.

(Beifall bei der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

Der Bundestag war eigentlich gar nicht mehr beschlussfähig. Aber das hat Sie nicht allzu sehr gestört. Mit rund 50 Abgeordneten beschlossen Sie die Abschaffung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken.

(Beifall bei der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: So ein Quatsch! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: So ein Unsinn, was Sie sagen!)

Die Betreiber sozialer Netzwerke sind nun verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit offensichtlich rechtswidrige Beiträge zu löschen.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau, sehr gut!)

Tun sie das nicht, drohen Geldstrafen in Millionenhöhe. Was „offensichtlich rechtswidrig“ ist, wird dabei nicht definiert.

(Dietmar Nietan [SPD]: Das müssen Sie doch wissen! – Nadine Schön [CDU/CSU]: Vielleicht erst das Gesetz lesen und dann eine Rede darüber halten!)

Damit wurde das Strafrecht privatisiert. Jetzt entscheiden nicht mehr Richter darüber, was strafbar ist und was nicht. Nein, privatwirtschaftliche Unternehmen und ihre Mitarbeiter werden zu Richtern über die Meinungsfreiheit.

(Beifall bei der AfD)

Die Rechtsprechung wurde ausgerechnet von unserem Justizminister outgesourct. Eines ist sicher: Aus Angst vor den horrenden Geldstrafen werden die Unternehmen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig löschen.

(Beifall bei der AfD)

Damit ist das NetzDG nichts anderes als Zensur, und die ist nach Artikel 5 Grundgesetz verboten.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Unsinn!)

Zudem mangelt es für von Sperrungen betroffene Nutzer an klaren Einspruchsmöglichkeiten. Unzählige User, darunter angesehene Publizisten, werden ohne Angabe von Gründen gelöscht und gesperrt. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, um Einspruch zu erheben, der hat eben Pech gehabt. Herr Maas und seine Kollegen, die dieses unsägliche Gesetz in Kraft gesetzt haben, behaupten, es ginge um Hass und Hetze. Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich: Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke im Internet haben sich neben Zeitungen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitere Plattformen des Pluralismus und des Meinungsaustausches entwickelt, die zu traditionellen Medien in Konkurrenz treten. Doch im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der vor allem zu einem Spielplatz der Parteien verkommen ist

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!)

und den die Bürger mit rund 8 Milliarden Euro im Jahr zwangsfinanzieren müssen, sind die sozialen Netzwerke durch finanzielle und politische Unabhängigkeit gekennzeichnet.

(Beifall bei der AfD)

Genau das ist das Problem für Sie: Es geht nicht um das Aufspüren von Straftätern oder Straftaten. Nein, Sie, Herr Maas, wollen die Diskurshoheit zurückgewinnen, die von den parteikontrollierten Medien in die freien sozialen Netzwerke abgewandert ist.

(Beifall bei der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Was labern Sie denn da für einen Quatsch?)

Sie haben schlicht Angst vor einer freien und ehrlichen Debatte über die wahren Probleme unseres Landes. Sie, Herr Maas, und all die, die diesem Gesetz zugestimmt haben, sind nicht in der Lage, echte Meinungsfreiheit zu akzeptieren.

(Beifall bei der AfD – Dietmar Nietan [SPD]: Dummes Zeug!)

Das ist verständlich; denn das ist unter Linken so üblich. Ein Blick in die Geschichte des Sozialismus beweist das eindrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Übrigens sind wir von der AfD nicht die Einzigen, die der Meinung sind, dass dieses Gesetz eine Schande für Deutschland ist.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 19. Juni 2017 haben den Verrat am Bürger offengelegt. „ Reporter ohne Grenzen“ sprach davon, dass das Gesetz gänzlich ungeeignet sei, um die sogenannte Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu unterbinden. Stattdessen griffen die Maßnahmen des NetzDG unverhältnismäßig stark in die Presse- und Meinungsfreiheit ein

(Dagmar Ziegler [SPD]: Machen Sie doch einen besseren Vorschlag!)

und könnten die Kommunikationsfähigkeit im Internet nachhaltig beschädigen.

(Beifall bei der AfD)

Diese Kritik teilt der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye. Ja, selbst die Vereinten Nationen haben sich hier eingeschaltet, weil das Gesetz eine solche Ungeheuerlichkeit ist.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das nicht beschlossene Gesetz!)

Auch der Wissenschaftliche Dienst dieses Hauses legt zahlreiche Mängel und handwerkliche Fehler des Gesetzes offen.

(Beifall der Abg. Dr. Alice Weidel [AfD] – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist der Entwurf! – Dagmar Ziegler [SPD]: Der Entwurf!)

In seiner Ausarbeitung hat er Heiko Maas bescheinigt, dass sein Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei.

(Beifall bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Bedenken und Einsprüche haben Sie ignoriert. Sie haben das Gesetz trotz dieser fundierten Kritik verabschiedet.

Eines der wichtigsten Elemente unseres Grundgesetzes ist die Meinungsfreiheit, der Meinungsstreit in der öffentlichen Debatte.

(Ulrich Kelber [SPD]: Machen Sie doch mal einen sachlichen Vorschlag!)

Nur der Austausch verschiedener und damit kontroverser Meinungen gewährleistet und sichert den Pluralismus. Ja, nicht alle Meinungen sind bequem. Aber wir müssen sie trotzdem ertragen. Das ist Demokratie.

(Beifall bei der AfD)

Werte Kollegen, die AfD gibt Ihnen die Gelegenheit, sich weiter zu dieser Demokratie zu bekennen und den Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit zurückzunehmen. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in private Hände, sondern in die öffentlicher Gerichte.

(Beifall bei der AfD)

Wer anerkennt, dass die Freiheit und damit auch die Meinungsfreiheit unser höchstes Gut ist, der kann nur mit uns für die ersatzlose Aufhebung dieses Gesetzes stimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Die Abgeordneten der AfD erheben sich)

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Lisa Winkelmeier-Becker.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7181057
Wahlperiode 19
Sitzung 4
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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