12.12.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 4 / Tagesordnungspunkt 15

Johannes FechnerSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hass und Hetze im Netz, das ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung mehr. Wir alle wissen von unseren eigenen Profilen, von Kollegen, von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern oder mit der Polizei, mit welcher Wucht und vor allem mit welcher Intensität in strafbarer Weise im Internet gehetzt wird. Da geht es um Volksverhetzungen, um üble Beleidigungen, um Mobbing und um Bedrohungen bis hin zu Mordaufrufen.

Weil leider allzu oft solche Worte dann auch zu Gewalttaten führen, mussten wir dagegen vorgehen. Deswegen war es richtig, dass wir gegen Hass und Hetze und gegen Straftaten im Internet dieses Netzwerksdurchsetzungsgesetz beschlossen haben. Das war eines der wichtigsten Gesetze der letzten Legislaturperiode.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dank an Justizminister Maas für seine Initiative,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen und Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Dank an die Opposition für wertvolle Anregungen und Dank an alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen der letzten Wahlperiode für dieses Gesetz. Es war richtig, dass wir die sozialen Netzwerke in die Pflicht genommen haben; denn wer Milliarden verdient, wer Milliardenumsätze macht, den trifft auch die Verantwortung dafür, dass es keine Straftaten in seinem Netzwerk gibt. Deswegen war dieses Gesetz wichtig. Damit verhindern wir Einschüchterungen von Bürgerinnen und Bürgern. Damit sichern wir die Meinungsfreiheit, sodass jeder seine Meinung äußern kann, ohne bedroht zu werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wohlgemerkt: Die Meinungsfreiheit wird durch dieses Gesetz nicht im Ansatz verletzt.

(Jürgen Braun [AfD]: Nein!)

Nur offensichtlich strafbare Inhalte müssen gelöscht werden. Wenn es Zweifel gibt, ob ein strafbarer Inhalt vorliegt, dann greift die regulierte Selbstregulierung. Das soziale Netzwerk muss dabei auch nicht ständig jeden Inhalt kontrollieren, sondern nur auf Beschwerden reagieren. Und nur eine Behörde kann Bußgelder verhängen, nicht Facebook selbst. Wo kämen wir da hin! Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann von einer Privatisierung des Rechts in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rede sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das wichtigste Element unseres Gesetzes hat breite Zustimmung erfahren: vom Richterbund über die Polizeibehörden bis hin zur Internet-Community.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Endlich haben wir in Deutschland die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke eine Zustellperson in Deutschland benennen müssen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!)

Bürgerinnen und Bürger können ihre Unterlassungsansprüche in Deutschland geltend machen und müssen nicht im Ausland tätig werden, etwa in einem Karibikstaat oder wo auch immer die sozialen Netzwerke angeblich ihren Sitz haben. Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden haben einen Ansprechpartner vor Ort. Das war ein Meilenstein dafür, dass Unterlassungsansprüche hier in Deutschland durchgesetzt werden konnten.

(Beifall bei der SPD)

Ihnen von der AfD geht es doch gar nicht darum, die Meinungsfreiheit zu verteidigen.

(Zurufe von der AfD: Doch!)

Ihnen geht es darum, weiterhin Hass und Hetze im Internet zu ermöglichen, wie wir es von Ihren Leuten hören.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

So hetzte etwa Politikerin Jeanette Ihme, AfD-Landesvorstandsmitglied im Saarland, in Facebook so übel über Zuwanderer, dass sie zu Recht zu 90 Tagessätzen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Genau gegen solche Leute ist dieses Gesetz. Gegen ein solches Verhalten wollen wir vorgehen. Es darf keine Rechtsfreiheit im Internet geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN – Widerspruch bei der AfD)

Im Übrigen ist Ihr Entwurf so dünn und so schlampig begründet, dass wir ihm schon deswegen nicht zustimmen können. Das mag daran liegen, dass Sie andere Arbeitsprioritäten haben. In der „Bild“-Zeitung war zu lesen, dass Sie für über 10 000 Euro Kuchen und Schnittchen bestellt haben. Ganz offensichtlich beschäftigen Sie sich lieber mit solchen Dingen. Sie verfuttern Steuergelder, statt ordentliche Anträge zu stellen.

(Widerspruch bei der AfD)

Das zeigt: Sie taugen nicht einmal als Protestpartei.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hass und Hetze haben ein beängstigendes Ausmaß erreicht.

Noch eine Anmerkung zu den Linken: Ihre Änderungsvorschläge sind so minimal. Wenn man sich vor Augen hält, dass Sie in der letzten Legislaturperiode alle Vorschläge der GroKo abgelehnt haben, dann ist das, glaube ich, ein großes Lob und eine innige Verbeugung vor diesem Gesetzeswerk.

In diesem Sinne: Lassen Sie uns zusammenstehen.

Herr Kollege, lassen Sie eine Frage zu?

Ich war gerade fertig. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Dr. Fechner, Sie haben gerade ein individuelles potenzielles Fehlverhalten, das mir persönlich nicht bekannt ist, eines Parteimitglieds angesprochen. Glauben Sie, dass das Konzept der Sippenhaft einem modernen Rechtsstaat entspricht?

(Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das sagt der Richtige!)

Die Zeiten der Sippenhaft sind leider vorbei.

(Beifall bei der AfD sowie bei Abgeordneten der SPD – Abgeordnete der AfD erheben sich)

– Langsam, langsam. Ein Versprecher darf sein. – Die Zeiten sind vorbei, wobei ich mir genau solche Vorschläge aus Ihrem Munde vorstellen könnte.

Das ist eben nicht nur die Spitze des Eisbergs. Wenn man sich Ihre Facebook-Profile ansieht und sieht, was Sie für Meinungen verbreiten, was Sie für Meinungen stehen lassen und mit welchen Organisationen Sie zusammenarbeiten, dann ist es doch eindeutig: Ihnen geht es nicht um Meinungsfreiheit; Sie wollen Hetze und Hass im Netz straffrei lassen. Darum geht es Ihnen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir können Hass und Hetze im Internet so nicht stehen lassen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam als anständige Demokraten solche dünnen und schlampigen Anträge ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag hält die Kollegin Nicola Beer von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7181064
Wahlperiode 19
Sitzung 4
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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