12.12.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 4 / Tagesordnungspunkt 15

Jens ZimmermannSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist auf jeden Fall – das kann man, glaube ich, feststellen – eine muntere Debatte. Das ist gut für den Bundestag, weil die Thematik, die wir beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutieren, ja keinesfalls erledigt ist. Es ist eben schon einmal kurz angeklungen – wenn Thomas Jarzombek nochmals vier Minuten gehabt hätte, hätte er dazu vielleicht noch mehr sagen können –, dass wir bisher noch gar keine Erfahrungswerte haben, weil die Übergangsfrist erst am 1. Januar beendet ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir sehr genau schauen, wie dieses Gesetz Anwendung findet.

Aber die heute hier eingebrachten Gesetzentwürfe zur Abschaffung bzw. Änderung sind an dieser Stelle doch ein bisschen schwierig. Das hat man in der Debatte auch gespürt. Vor allem die Argumente von der rechten Seite waren doch ein bisschen flach.

Wenn wir über dieses Gesetz diskutieren, müssen wir auch einmal in die Historie schauen und uns fragen: Was hat den Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode eigentlich dazu gebracht, dieses Gesetz genau so zu verabschieden?

(Zuruf von der AfD: Das fragen wir uns auch!)

Seinerzeit hatten wir einen ganz großen Vorlauf. Wir haben mit den Unternehmen zusammengesessen. Es gab viele Appelle, freiwillig entsprechend tätig zu werden.

Jeder, der sich bei Facebook, Twitter und Co anmeldet, akzeptiert dort auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen das, was Sie dort alles akzeptieren, ist das, was wir hier von rechtlicher Seite vorgesehen haben, ein Kindergeburtstag; denn dort akzeptieren Sie unter anderem auch ein amerikanisches Weltbild.

Noch etwas Weiteres haben wir festgestellt. Bei einer Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda war die Vertreterin von Facebook nicht einmal in der Lage bzw. willens, uns, dem Deutschen Bundestag, mitzuteilen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigentlich diese Beschwerden bearbeiten.

Damit kommen wir auch ein bisschen zu dem Hintergrund der Kritik, die vonseiten der Unternehmen erhoben wird. Es sind große, mittlerweile multinationale amerikanische Konzerne, die vor allem ein Interesse haben: möglichst viel Geld zu verdienen. Wenn sie, wie jetzt, ein vernünftiges Beschwerdemanagement einführen müssen, verringert das zunächst einmal den Gewinn; denn sie müssen Mitarbeiterstellen schaffen. Das ist das Ergebnis dieses Gesetzes. Ich halte das für ein sehr gutes Ergebnis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Außerdem meine ich, dass es gut gewesen wäre, der oder die eine oder andere hätte vor dieser Debatte einmal in das Gesetz geschaut. Das soll ja manchmal helfen. Hier wird viel erzählt, was alles darin stände. Wenn man das Gesetz zur Hand nimmt, stellt man aber fest, dass darin nichts von Hate Speech steht. Für die ganzen unbestimmten Rechtsbegriffe, die hier in die Debatte eingeführt wurden, würde ich gerne einmal die Fundstellen im Gesetz sehen. Man hat sie explizit nicht hineingeschrieben. Das muss man in dieser Debatte auch einmal klarstellen. Denn sonst werden hier Mythen erzeugt, die das Gesetz überhaupt nicht hergibt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Abschließend: Es ist auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, zu verstehen, dass es sich um ein Durchsetzungsgesetz handelt. Wir haben hier keine neuen Rechtstatbestände dahin gehend geschaffen, was sie online äußern dürfen und was nicht oder was ein rechtswidriger Inhalt ist und was nicht. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. Es ist wichtig, das einmal zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn hier wird so getan, als hätte der Bundestag in der letzten Legislaturperiode an dieser Stelle etwas beschlossen, was es noch nicht gab.

Auf jeden Fall hat jeder – und das sollte sich jeder von uns klarmachen – die Möglichkeit, wenn er Schrott gepostet hat, diesen selbst wieder zu löschen. Wenn ich mich morgens um halb neun in den leeren Bundestag stelle und ein Foto von den leeren Reihen der anderen Fraktionen mache, kann ich dieses Bild, wenn ich es gepostet habe und erkenne, dass das vielleicht doch keine gute Idee war, auch selbst wieder herausnehmen. Das ist doch etwas, was uns alle versöhnen sollte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Als letzter Redner in der Debatte: der Kollege Alexander Hoffmann, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7181073
Wahlperiode 19
Sitzung 4
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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