12.12.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 4 / Tagesordnungspunkt 7

Volker UllrichCDU/CSU - Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Balance von Freiheit und Sicherheit ist die notwendige Abwägung, die der wehrhafte Rechtsstaat jederzeit vorzunehmen hat. Für uns ist klar: Der Staat hat die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen. Aber es gilt auch: Ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Sie schließen sich nicht aus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Staat hat auch die Aufgabe, Bürger vor schweren Straftaten zu schützen und bei der Aufklärung von allerschwersten Straftaten wie Mord, Terrorismus, Kinderpornografie, Drogenhandel die notwendigen ermittlungstaktischen Maßnahmen zu ergreifen.

Aus diesen Abwägungen heraus hat der 18. Deutsche Bundestag nach langen und guten Beratungen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Dieses Gesetz bewegt sich in dem Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2010 vorgegeben hat. Ja, mehr noch: Das Gesetz bleibt hinter den Möglichkeiten dieses Rahmens zurück.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Das stimmt ja nicht!)

Die Verbindungsdaten werden für zehn Wochen gespeichert und die Standortdaten für vier Wochen. Der Rechtsstaat darf nur nach richterlichem Beschluss oder im Eilfall nach Antrag der Staatsanwaltschaft darauf zugreifen, wenn eine schwere Straftat vorliegt. Wenn nicht, gibt es in diesem Gesetz Regelungen, dass diese Daten dann rechtssicher zu löschen sind. Im Ergebnis, meine Damen und Herren: Das war ein gutes Gesetz, das die Große Koalition verabschiedet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Allerdings will ich auch nicht verschweigen, dass dieses Gesetz im doppelten Sinne durch die Rechtsprechung ein Stück weit infrage gestellt worden ist. Beim Oberverwaltungsgericht Münster muss man sich schon die Frage der Reichweite der Gewaltenteilung stellen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sachte, Herr Kollege!)

Bei allem Respekt für die Justiz: Kann es sein, dass der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung ein Gesetz verabschiedet und dann dieses Gesetz durch eine einstweilige Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichtes in ganz Deutschland nicht angewandt wird?

(Stephan Thomae [FDP]: Das sollte Ihnen zu denken geben! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Da muss ich mich schon fragen, ob die Bundesnetzagentur in diesem Fall berechtigterweise oder eben nicht berechtigterweise die Anwendung dieses Gesetzes ausgesetzt hat.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, liebe Freunde!)

Vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung darf man dahinter zumindest ein Fragezeichen machen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Thomae [FDP]: Das sagt doch auch was!)

In Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss darauf hingewiesen werden, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Dezember 2016, dem sogenannten Tele2-Urteil, auf die EU-Grundrechtecharta abgestellt hat. Inwieweit jetzt hier ein verfassungsrechtlicher Konflikt zwischen der Reichweite der deutschen Grundrechte und der EU-Grundrechtecharta besteht, können wir an anderer Stelle diskutieren. Aber klar ist auch: Wir erwarten, dass die Europäische Union alsbald eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegt, damit die Reichweite und die Anwendung und die Grenzen der Vorratsdatenspeicherung europaweit rechtssicher definiert werden. Es ist die Aufgabe der Kommission, diese Richtlinie vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wenn wir heute diesen FDP-Gesetzentwurf diskutieren, dann entbehrt das durchaus nicht einer gewissen Pointe. Gerade im Bereich der Vorratsdatenspeicherung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes war es so, dass wir im Zuge der Jamaika-Verhandlungen zu Kompromissen bereit gewesen wären. Es wäre möglich gewesen, über diese beiden Gegenstände zu diskutieren.

Sie hätten als FDP den Bundesjustizminister stellen können. Sie haben darauf verzichtet. Deswegen will ich Ihnen zurufen: Ein Kompromiss ist keine Schwäche, und eine Inszenierung ist noch lange keine Stärke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Verantwortung zu übernehmen, ist allemal besser als das kurzfristige Hoffen auf Applaus oder als taktische Überlegungen. Wir werden diese Frage weiterhin mit der entsprechenden Verantwortung auch für die notwendige Verbindung zwischen Freiheit und Sicherheit in diesem Hause debattieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herzlichen Dank. – Der Kollege Höferlin möchte gerne zu einer Kurzintervention das Wort. Ich erteile ihm das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7181096
Wahlperiode 19
Sitzung 4
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte
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