Volker UllrichCDU/CSU - Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte
Zunächst einmal, Herr Kollege, möchte ich Ihnen antworten, dass Ihre Aussage, dieses Gesetz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, zumindest zweifelhaft ist. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Eilentscheidungen dieses Gesetz für verfassungsgemäß gehalten. Zum anderen habe ich Ihnen bereits deutlich gemacht, dass wir in der Umsetzung des Gesetzes hinter dem Beschluss des Jahres 2010 zurückbleiben und damit den verfassungsrechtlichen Rahmen des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgeschöpft haben.
Im Übrigen möchte ich zum Thema „Aufgaben der Abgeordneten“ anmerken: Unser Grundgesetz besagt, dass es die erste Aufgabe des neugewählten Bundestages ist, eine Regierung zu bilden, und zwar durch die Kanzlerwahl. Eine Kanzlerwahl setzt eine absolute Mehrheit voraus. Sie haben durch Ihre Inszenierung die Möglichkeit einer Kanzlerwahl konterkariert, indem Sie nicht bereit waren, Verantwortung zu übernehmen. Deswegen würde ich an diesem Punkt lieber schweigen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Kollegin Saskia Esken für die SPD das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7181098 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 4 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte |