12.12.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 4 / Tagesordnungspunkt 9

Karl LauterbachSPD - Glyphosat

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Vielen Dank. – Ich bin direkt angesprochen worden und will hier etwas korrigieren. Es ist eben vorgetragen worden, dass die Kommission Tallowamin als Beimittel für Glyphosat verboten habe. Das ist nicht richtig. Sie hat lediglich das Verbot empfohlen.

(Christian Schmidt, Bundesminister: National! Wir haben es verboten!)

Die Länder sind aber frei, das umzusetzen. Der Punkt, auf den ich hinauswill, ist: Dies bedeutet, dass weitere 300 in der Verwendung befindliche Beimengungsstoffe nicht verboten sind und auch nicht für ein Verbot empfohlen worden sind. Die meisten Stoffe, auf die sich die IARC-Studien beziehen, sind nicht nur nicht verboten, sondern nie für das Verbot empfohlen worden. Der Grund dafür ist, dass in den ECHA- und den EFSA-Studien diese Beistoffe nie untersucht wurden; es wurde nur die reine Glyphosat-Wirkung untersucht. Nur die IARC hat auf der Grundlage der Uni-Studien alle Beimengungen, die sie bekommen konnte, untersucht. Viele sind übrigens Handelsgeheimnisse der Unternehmen, die es herstellen, und daher gar nicht untersuchbar. Somit ist an Gefahr überhaupt nichts gebannt worden; die Gefahr ist genauso wie beschrieben.

Ich würde mich freuen, wenn es anders wäre – damit wir uns nicht falsch verstehen –, aber die Gefahr ist schlicht und ergreifend die: Die gefährlichen Beistoffe, von denen wir wissen, dass sie krebserregend sind, sind nie untersucht worden, außer von der IARC, in deren Studien die wahrscheinliche Krebserregung belegt worden ist. Deshalb sind die Beistoffe auch nicht verboten. Die Gefahr ist also in keiner Weise so zu verharmlosen, wie Sie es hier getan haben.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Mortler, Sie haben Gelegenheit, direkt zu antworten.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7181139
Wahlperiode 19
Sitzung 4
Tagesordnungspunkt Glyphosat
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