18.01.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 7 / Tagesordnungspunkt 16

Emmi ZeulnerCDU/CSU - Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten

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Wir haben für diesen Fall Regeln,

und diese Regeln halten wir an dieser Stelle ein.

Da von hier vorne durch den Sitzungsvorstand die Anzahl der Abgeordneten zwecks Feststellung der Beschlussfähigkeit in dieser Weise nicht festzustellen ist, bitte ich jetzt alle Kolleginnen und Kollegen, den Saal zu verlassen.

Wir kommen zum Hammelsprung, welcher gleichzeitig der Feststellung der Beschlussfähigkeit dient.

Es kommt also – für diejenigen, die noch nicht so lange dabei sind; in dieser Legislatur hatten wir meines Wissens diese Situation noch nicht – § 51 unserer Geschäftsordnung entsprechend zur Anwendung.

Wenn Sie den Saal verlassen haben – das erkläre ich auch denjenigen, die noch nicht wissen, wie es funktioniert; alle anderen können das schon einmal zügig tun, damit wir vorwärtskommen –, sammeln Sie sich bitte dort drüben, in der Westlobby. Wir haben Vorsorge getroffen.

Sie können den Saal durch alle Türen wieder betreten; wir haben ja keine Sachabstimmung. Also: Sie werden beim Betreten des Saales gezählt. Wenn ich am Ende der Abstimmung weiß, wie viele Abgeordnete an ebendieser Abstimmung teilgenommen haben, wird der Sitzungsvorstand feststellen, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist oder nicht. Wenn diese nicht gegeben wäre, haben wir auch hierfür Vorsorge getroffen.

Ich bitte diejenigen, die das Verfahren noch nicht beherrschen, vielleicht in der Zwischenzeit in der Geschäftsordnung nachzulesen, wie es weitergeht. Zuallererst bitte ich Sie, den Saal zu verlassen. Man kann auch auf dem Weg nach draußen notwendige Gespräche führen.

Ich bitte im Übrigen die Schriftführerinnen und Schriftführer, die für diesen Fall vorgesehen sind, ihren Arbeitsplatz an den Türen in der Westlobby einzunehmen.

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die offensichtlich noch großen Bedarf an Abstimmung haben, diese Abstimmung so langsam, aber sicher in die Westlobby zu verlegen.

Ich bitte gleichzeitig darum, mir zu signalisieren, ob alle drei Türen mit den notwendigen Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt sind. Das ist nämlich die zweite Voraussetzung für eine solche Abstimmung.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Saal leer ist. Da bitte ich jetzt die Kolleginnen und Kollegen Parlamentarier, sich aus dem Saal zu entfernen. Ich kann die Abstimmung erst dann eröffnen, wenn tatsächlich alle Parlamentarier den Saal verlassen haben. Die Türen auf den anderen Seiten sind schon verschlossen; das heißt, es kann auch keiner wieder hereinkommen.

Ich sehe, dass ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen schon hinter der letzten Stuhlreihe angelangt ist. Ich bitte diejenigen, die was auch immer hier vorne noch zu erledigen hatten, sich zu den Ausgängen der Westlobby zu begeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für ein paar geschäftsleitende Hinweise. Ich lese Ihnen die wörtliche Formulierung für den Fall, der hier gerade eingetreten ist, aus der Geschäftsordnung vor. Ich bitte darum, dass eine Schriftführerin mir hilft, dafür zu sorgen, dass ich über Mikrofon auch in der Lobby zu hören bin. – Bin ich auch in der Lobby zu hören?

– Ich danke Ihnen für diesen Hinweis.

Ich verlese § 45 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung:

Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung

– das ist jetzt wichtig –

mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach § 52

– das kommt jetzt hier nicht infrage –

festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.

Diese kurze Zeit haben wir jetzt gerade in Anspruch genommen. Soweit ich es überblicke, haben fast alle Kolleginnen und Kollegen den Saal verlassen.

Jetzt kommen wir zu der Komplikation. Ich korrigiere mich: Sie können jetzt nicht durch alle Türen gleichzeitig zur Feststellung der Beschlussfähigkeit hereinkommen. Wir müssen, wie ich es gerade verlesen habe, die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit der ausstehenden Abstimmung – die hatte ich schon aufgerufen – über die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/435 und 19/448 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse verbinden.

Jetzt kommt die Herausforderung: Diejenigen, die der Überweisung ebendieser Drucksachen zustimmen, betreten den Saal gleich, wenn ich diese Abstimmung eröffne, durch die Tür, über der das Wort „Ja“ zu lesen ist. Diejenigen, die beabsichtigen, dieser Überweisung nicht zuzustimmen, kommen durch die Tür mit dem „Nein“. Sollte es Kolleginnen und Kollegen geben, die nicht wissen, ob sie der Überweisung zustimmen wollen oder nicht, die sich also enthalten wollen, dann kommen diese Kolleginnen und Kollegen durch die Tür „Enthaltung“. Ist das vom Grundsatz her verstanden worden? – Sie werden an der Tür, durch die Sie den Saal betreten, also hinsichtlich Ihres Abstimmungsverhaltens gezählt und registriert. Indem wir die Abstimmungsergebnisse an der Ja-Tür, an der Nein-Tür und an der Enthaltungs-Tür zum Schluss summieren, stellen wir gleichzeitig fest, wie viele Abgeordnete überhaupt an der Abstimmung teilgenommen haben. Dann können wir überprüfen, ob das für die Beschlussfähigkeit notwendige Quorum erreicht ist oder ob die Vermutung der antragstellenden Fraktion richtig ist, dass die Beschlussfähigkeit im Moment nicht gegeben ist.

Haben Sie alles verstanden? – Prima. Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer am angegebenen Ort? – Wunderbar.

Wenn sich herauskristallisieren sollte, dass der Andrang an einer Tür besonders groß ist, bitte ich, dass sich diejenigen, die den Saal durch diese Tür betreten haben, möglichst bald in die Reihen ihrer Fraktion nach vorn begeben, damit dann auch die nachrückenden Kolleginnen und Kollegen zügig abstimmen können.

Ich eröffne die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Türen, mir ein Signal zu geben, ob sie noch Kolleginnen und Kollegen sichten, die nicht an der Abstimmung teilnehmen konnten. Nach unserer Wahrnehmung sind die Türen nicht mehr ganz so überfüllt. Wir können von hier vorne aber nicht erkennen, ob irgendjemand daran gehindert wird, den Saal zu betreten, bzw. ob die Menschen, die in der Westlobby unterwegs sind, gar keine Abgeordneten sind. Ich bitte darum, die Abstimmung voranzutreiben. – Es sind noch Abgeordnete dabei, den Saal zu betreten, entnehme ich Ihren Zeichen.

Deute ich das Zeichen richtig? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mir das Ergebnis zu übermitteln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zumindest offensichtlich, dass für jeden anwesenden Kollegen und jede anwesende Kollegin ein Sitzplatz vorhanden ist. Insofern bitte ich darum, bevor ich zum Abstimmungsergebnis komme, dass alle einen solchen Platz einnehmen, um den Verhandlungen hier entsprechend folgen zu können.

Ich erinnere auch an unsere Verabredung, was das Thema „Foto- und Filmaufnahmen im Plenum des Bundestages“ anbetrifft.

Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben mir das Ergebnis der Abstimmung durch Auszählung mitgeteilt: An der Abstimmung haben 312 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen.

Ich bitte darum, mir zu ermöglichen, das vollständige Abstimmungsergebnis bekannt zu geben.

312 Kolleginnen und Kollegen haben für die Überweisung der Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse gestimmt. Da zur Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages jedoch 355 Stimmen erforderlich sind, stelle ich erstens fest, dass damit die Ausschussüberweisung der Vorlagen, welche wir hier debattiert haben, nicht beschlossen ist. Gleichzeitig stelle ich fest, dass das Haus nicht beschlussfähig ist.

Infolge der Beschlussunfähigkeit hebe ich die Sitzung gemäß § 45 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung aber noch nicht auf; denn bevor ich das tue, muss ich Ihnen formal erklären, was noch zu beachten ist. Außerdem muss ich noch klären, wann wir wie weitermachen. Deswegen bitte ich um Geduld. Wenn wir uns heute Abend schon so versammelt haben, sollten wir darüber reden, wie die Geschäftsordnung nicht nur auszulegen, sondern exakt umzusetzen ist.

Nach parlamentarischer Übung ist die Sitzung infolge der Beschlussunfähigkeit auch dann aufzuheben, wenn keine Zweifel an der Beschlussunfähigkeit geäußert wurden. Das in § 45 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages genannte Merkmal des Bezweifelns der Beschlussfähigkeit ist entbehrlich, da die Nichtanwesenheit von mehr als die Hälfte der Mitglieder bereits zahlenmäßig erfasst wurde.

Ich bin immer noch dabei, Ihnen zu erklären, was unsere Geschäftsordnung für diesen Fall vorsieht. – Wenn ich gleich entsprechend der Geschäftsordnung die Sitzung aufhebe – und dazu bin ich gezwungen –, könnte der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr Dr. Wolfgang Schäuble, nach § 20 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sofort, in dieser Minute für den heutigen Tag eine weitere Sitzung mit derselben Tagesordnung, die wir ja schon einmal vereinbart haben, einberufen. Ich habe gerade vom Präsidenten des Deutschen Bundestages die Nachricht bekommen, dass er, wenn ich die Aufhebung der Sitzung entscheide, nicht beabsichtigt, heute eine weitere Sitzung des Deutschen Bundestages einzuberufen.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 19. Januar 2018, 9 Uhr, ein.

Die heutige Sitzung ist auf der Grundlage des gerade festgestellten Abstimmungsergebnisses aufgehoben.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7192979
Wahlperiode 19
Sitzung 7
Tagesordnungspunkt Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten
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