Einen schönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD ist der Familiennachzug – auch zu subsidiär Schutzberechtigten – aus verschiedenen Gründen notwendig und richtig.
(Beifall bei der SPD)
Ich nenne sechs Gründe.
Der Schutz der Familie – das gilt für alle Menschen – ist zu Recht ein im internationalen und im deutschen Recht fest verankertes Grund- und Menschenrecht.
(Beifall bei der SPD)
Ohne ihre Familien werden Menschen krank, sind einsam, werden unglücklich und sogar kriminell. Das zeigen alle Studien, die uns vorliegen.
Die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit den Asylberechtigten und den Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist richtig und geboten; denn auch die subsidiär Schutzberechtigten bleiben bei uns. Sie suchen hier Schutz und bekommen ihn auch, und zwar nicht nur vorübergehend und auf Zeit. Vielmehr bleiben sie oft jahrelang, manche sogar für immer. Das gilt insbesondere für die Menschen, die aus Syrien zu uns geflohen sind; denn dass dort übermorgen Frieden herrscht, wird leider nicht der Fall sein.
(Beifall bei der SPD)
Die Familie – auch das ist ein wichtiger Gesichtspunkt – ist Voraussetzung für eine gute und gelungene Integration. Wer Sorgen um seine Liebsten im Herkunftsland hat, der kann sich nicht auf das Erlernen unserer Sprache und auf seine Arbeit oder seine Ausbildung konzentrieren.
Deswegen nenne ich noch einen weiteren Grund. Der Familiennachzug ist einer der ganz wenigen sicheren und legalen Einreisewege für schutzbedürftige Menschen. Ansonsten sind diese Menschen angewiesen auf Schlepper und Schleuser, und das ist nicht in unserem Interesse.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte noch einen sechsten Punkt nennen – das ist für uns alle in diesem Haus wichtig –: Wir wollen Zuwanderung ordnen und steuern. Familiennachzug ermöglicht gerade diese Ordnung und Steuerung; denn Familiennachzug geschieht nach festgelegten Kriterien. Wir können uns auch hier im aufnehmenden Land auf den Zuzug der Menschen vorbereiten.
Die SPD ist deswegen mit genau dieser Position in die Koalitionsverhandlungen 2013 hineingegangen und hat erfolgreich durchgesetzt, dass auch subsidiär Schutzberechtigte einen Familiennachzug bekommen. Mit dieser Begründung und mit dieser Haltung gehen wir in alle Debatten und in alle Verhandlungen: Wir halten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für notwendig und richtig.
(Beifall bei der SPD)
Insofern ist aus SPD-Sicht das Ergebnis der Sondierungen nicht zufriedenstellend. Aber wenn es zu einem Koalitionsvertrag kommt, ist das immerhin – das sage ich ganz deutlich – ein Kompromiss, mit dem Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder möglich werden wird. Der Familiennachzug wäre zahlenmäßig begrenzt – 1 000 Menschen pro Monat; so ist der Plan, wenn es zu einer Koalition und zu einer Mehrheit hier im Bundestag kommt – und verliefe nach klaren und einschränkenden Kriterien. Aber es ist wichtig, dass es überhaupt zum Familiennachzug kommt.
Bestandteil dieses Kompromisses – wir wissen ja nicht, ob er zustande kommt – ist, dass es einen Beschluss geben wird, dass der Familiennachzug zunächst einmal ausgesetzt bleibt, und zwar längstens bis zu einer Neuregelung, für die wir hier im Deutschen Bundestag hoffentlich eine Mehrheit bekommen und über die wir sicherlich engagiert verhandeln werden. Diese Aussetzung soll längstens bis 31. Juli dieses Jahres gelten.
Um die Frist zu wahren, legen die Kolleginnen und Kollegen von der Union bereits heute einen entsprechenden Antrag vor. Ich sage für die SPD ganz deutlich, dass die SPD einer solchen Vereinbarung nur zustimmen wird, wenn darin für die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs das Datum 31. Juli 2018 ganz fest verankert wird,
(Beifall bei der SPD)
damit wir keine Aussetzung des Familiennachzugs in alle Ewigkeit bekommen, sondern eine klare zeitliche Begrenzung.
Außerdem muss festgeschrieben werden – auch das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns –, dass all diejenigen Menschen, bei denen die Möglichkeit auf Familiennachzug nicht gegeben war, die Chance bekommen, ihre Anträge bereits jetzt, ab dem 18. März 2018, zu stellen und dass diese Anträge auch schon bearbeitet werden können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Martin Sichert von der AfD-Fraktion zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7192997 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 8 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Aufenthaltsgesetzes |