01.02.2018 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 11 / Tagesordnungspunkt 3

Christian WirthAfD - Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Guten Morgen! Die AfD beantragt den Wegfall des Anspruchs auf Nachzug der Familienangehörigen von subsidiär schutzberechtigten Migranten. Die Große Koalition will sich nunmehr dahin gehend geeinigt haben, dass die Aussetzung des Nachzuges für Migranten mit eingeschränktem Schutz bis zum 31. Juli dieses Jahres befristet werden soll und sodann auf 1 000 Menschen pro Monat begrenzt wird, ergänzt um eine bereits bestehende Härtefallregelung.

Die Interpretation der Koalitionspartner ist abenteuerlich. Warum die Aussetzung befristen, wenn seit 2016 die Einsicht bei den Regierungsparteien besteht, dass der Nachzug nicht angebracht ist? Wir sind der Auffassung, dass eine Familienzusammenzuführung nicht in unserem Land zu erfolgen hat, sondern zum Beispiel in Schutzzonen in Syrien, welches zum größten Teil befriedet ist.

(Beifall bei der AfD)

Des Weiteren kann es Familienzusammenführungen in Schutzzonen und Schutzlagern in Nachbarländern geben, was Aufgabe der UNO ist und nicht der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der AfD – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deutschland ist Teil der Vereinten Nationen!)

Die Entscheidung von Frau Merkel, 2015 die deutschen Grenzen von einer Flut Migranten überrennen und weiterhin offen zu lassen, ist ein eklatanter Rechtsbruch; so bereits die ehemaligen Verfassungsrichter Di Fabio und Papier, so die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Auch das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2017 zu Problemfällen der illegalen Einreise in das Bundesgebiet wörtlich festgestellt:

Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt ...

(Beifall bei der AfD)

Die Auswirkungen dieses permanenten Rechtsbruches werden die Bürger Deutschlands auf Generationen finanziell, kulturell und in der inneren Sicherheit massiv belasten. Die „Neue Zürcher Zeitung“ hat im Sommer 2017 veröffentlicht, was der Schweizer Finanzwissenschaftler Raffelhüschen errechnet hat, dass uns nämlich jeder Migrant zu seinen Lebzeiten aufgrund des geringen Bildungsniveaus per saldo 450 000 Euro kostet. Bei circa 2 Millionen Migranten von 2015 bis 2018 entspricht das Gesamtkosten in Höhe von etwa 900 Milliarden Euro. Einfach atemberaubend!

(Beifall bei der AfD)

Mit dieser Summe könnten die größten Probleme der Rentenversicherung, der Alters- und Kinderarmut und der Bildung in Deutschland behoben werden.

(Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN)

Eine Regierung, die einen solchen Rechtsbruch verursacht, sollte bemüht sein, diese Schäden zu mindern bzw. zu beheben, etwa dadurch, dass die Grenzen nach geltendem Recht geschlossen werden und eine Rückführung bzw. Abschiebung der illegalen Migranten vorgenommen wird, wie auch schon von Frau Merkel gefordert: Das Wichtigste ist Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung, und es bedarf einer nationalen Kraftanstrengung bei der Abschiebung. – Schneller vergessen als gesprochen!

(Beifall bei der AfD)

Aber will die Bundesregierung überhaupt die subsidiären Migranten zurückführen? Wir haben eine Antwort darauf: Nein, will sie nicht. Lippenbekenntnisse! Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zeigt, ist seitens der Bundesregierung eine solche Rückkehr überhaupt nicht gewollt, unabhängig davon, ob eine Bedrohungssituation vor Ort in Syrien noch besteht.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung:

Der Rückgang militärischer Gewalt in Teilen Syriens ist nicht mit einem Ende des Konfliktes gleichzusetzen.

Welchen Maßstab legt die Bundesregierung an, da die letzte Lagebeurteilung Syriens von 2012 stammt? Dies ergibt sich dann aus der weiteren Antwort:

Ein Ende des Konfliktes muss durch eine verhandelte, politische Lösung herbeigeführt werden, die derzeit auch wegen fehlender Teilnahme des syrischen Regimes am Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf nicht absehbar ist.

Hier sieht man, dass die Bundesregierung die Rückführung syrischer Migranten mit einem rhetorischen Trick auf ewige Zeiten verschieben kann. Hiermit begeht die Bundesregierung abermals einen erheblichen Rechtsbruch zulasten Deutschlands, da natürlich auf die tatsächliche Bedrohungslage abzustellen ist.

(Beifall bei der AfD)

Damit hat sich prinzipiell auch die derzeitige Diskussion über den seit knapp zwei Jahren ausgesetzten Familiennachzug von Syrern erledigt. Der vollkommene Familiennachzug wird kommen.

Doch der Hiobsbotschaften noch nicht genug. Denn der „Spiegel“ meldet in seiner Ausgabe vom 13. Januar 2018, dass der GroKo-Betrug mit dem Asylrecht noch viel schlimmer ist, als man sich je vorstellen konnte.

Bereits im November 2017 hat das Europaparlament eine Änderung der Asylbestimmungen beschlossen. Danach soll künftig nicht mehr das Land in der EU, das ein Migrant zuerst betritt, für dessen Asylverfahren zuständig sein, sondern das Land, zu dem bereits Verbindungen bestehen. Solche Verbindungen können aufgrund früherer Aufenthalte bestehen oder dadurch, dass sich bereits ein Angehöriger im Land befindet.

Nach Parlamentsvorschlägen soll „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“. Zitat:

Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende …

Migranten

wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung.

So Innenstaatssekretär Ole Schröder, CDU.

(Beifall bei der AfD)

Und was machen die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und FDP im Europaparlament? Sie stimmen dieser vollkommen irrsinnigen Regel zu und dürfen sich bald als Garanten einer neuen Völkerwanderung nach Deutschland feiern lassen.

(Beifall bei der AfD)

Hiermit sind auch sämtliche geplanten Pseudo-Obergrenzen bei der Migration in Höhe einer Sozialhilfegroßstadt von 220 000 Personen, also in der Größenordnung von zum Beispiel Freiburg, Makulatur – und es wird ein neues Geschäftsfeld für Schleuser eröffnet. Besonders pikant ist – das sage ich in Richtung der CSU, die in diesem Jahr in Bayern Landtagswahlen hat –, dass diese Regelung auch von der CSU-Europaabgeordneten Hohlmeier getragen wird, immerhin die Tochter von Franz Josef Strauß.

Und zur FDP: Nur im Wahlkampf bei der AfD abkupfern reicht nicht; man muss auch liefern.

(Beifall bei der AfD)

Die CDU/CSU hat in ihrem Wahlkampfprogramm behauptet, man habe aus 2015 gelernt, die Migration soll auf einem niedrigen Stand gehalten werden – was auch immer das ist. Der Bürger hätte aufatmen können, wenn da nicht zwei Anglizismen folgen würden, die die wahre Absicht der CDU/CSU verschleiern, nämlich dass die CDU/CSU jenem durch Resettlement und Relocation nachkommen will. Auf Deutsch: durch Neubesiedlung und Umsiedlung.

Nicht umsonst hat uns unser heutiger Präsident Herr Schäuble bereits 2016 belehrt, wir bräuchten die Migration aus Afrika und dem Nahen Osten, um in Europa nicht in Inzucht zu degenerieren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, dies ist das Vokabular der „Replacement“-Agenda der UNO und der EU, nachzulesen ab 2001 auf den offiziellen Seiten der UNO und der EU, wonach für Europa eine Migration aus Nahost und Afrika gefordert wird, um den Nationalstaaten in Europa das Rückgrat zu brechen, mit einer Quote für Deutschland von an die 12 Millionen Menschen.

(Beifall bei der AfD)

Nach diesem Abstimmungsverhalten im Europaparlament fordern wir die Altparteien auf, endlich Farbe zu bekennen: Wenn Sie weiterhin die Massenmigration nach Deutschland wollen, wie die beiden linkspopulistischen Parteien im Bundestag, dann sagen Sie es jetzt und ehrlich und machen den Weg für Neuwahlen frei! Ansonsten beginnen Sie endlich damit, Politik zu machen für die, die Sie gewählt haben und die Sie bezahlen: für das deutsche Volk und Deutschland!

(Beifall bei der AfD)

Stimmen Sie unserem Antrag zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Kollege Stephan Thomae, FDP.

(Beifall bei der FDP)

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Electoral Period 19
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