Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Liebe Gäste! Ihren Ursprung hat die spezielle Problematik der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung im Jahr 2004. Damals wurde das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von SPD und Grünen eingeführt. Dieses Gesetz birgt gleich zwei Ungerechtigkeiten. Zum einen müssen gesetzlich Krankenversicherte den vollen Betriebsrentenbeitrag zur Krankenversicherung leisten, während Privatversicherte, die nach Rentenbeginn nebenbei über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dazuverdienen, von den Zahlungen befreit sind. Das bedeutet, dass Großverdiener wieder einmal privilegiert werden; denn Durchschnittsverdiener haben selten die Möglichkeit, im Rentenalter nebenher über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dazuzuverdienen.
(Beifall bei der AfD)
Zum anderen werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Auszahlung der Betriebsrente fällig. Auf die bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus den Kapitallebensversicherungen der Direktversicherten bei Rentenantritt wurden quasi über Nacht Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, und zwar in vollem Umfang. Das heißt, dass im Zuge der Auszahlung der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, entrichtet werden muss.
Nun, das Ergebnis ist, dass Arbeitnehmer, die mit einer Betriebsrente vorgesorgt haben, doppelt zur Kasse gebeten werden: einmal bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung und ein weiteres Mal bei der Auszahlung der Betriebsrente. Bei Auszahlung müssen die Rentner damit rechnen, dass ihnen bis zu 19 Prozent ihrer Betriebsrente für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Das GKV-Modernisierungsgesetz geht sogar so weit, dass für die etwa 5,9 Millionen Arbeitnehmer mit Altverträgen, die bereits 2004 abgeschlossen waren, die Regeln mitten im Spiel und rückwirkend geändert wurden. Dabei wurden die Bürger durch die Politiker im Vorfeld geradezu animiert, privat für ihre Rente vorzusorgen. Diese Bürger haben darauf vertraut, dass ihnen die bei Vertragsabschluss zugesagten Leistungen im Alter ausgezahlt werden. Nun sieht es so aus, dass bei einem Auszahlungsbetrag von beispielsweise 60 000 Euro fast 11 000 Euro an SV-Beiträgen gezahlt werden müssen. Das waren 2004 keine Entscheidungen, die sich am Wohle der Bürger orientierten. Damals wurde nur auf die leeren Kassen der Krankenversicherung geblickt.
(Beifall bei der AfD)
Interessant ist das Abstimmungsverhalten von CDU/CSU und SPD, als ein in der Sache fast gleicher Antrag der Linken bereits 2015 in den Bundestag eingebracht wurde. Damals argumentierten Sie, dass rein rechtlich kein Handlungsbedarf bestehe, und Sie lehnten den Antrag ab. Wenigstens hatten die Grünen ein bisschen Einsicht und erkannten zumindest das Problem des GKV-Modernisierungsgesetzes. Das war es jedoch schon. Handlungsbedarf wurde auch von den Grünen hier leider nicht gesehen. Sie haben die Möglichkeit nicht genutzt, die ungerechte Doppelverbeitragung aus der Welt zu schaffen und den Rentnern mit Direktversicherungen mehr von ihrer Altersvorsorge zu lassen. Chancen nutzen, Fehler korrigieren, das gehört leider nicht zu Ihren Stärken.
(Beifall bei der AfD)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, machte einen Bogen um die Problematik der Direktversicherung und heilte nur den Rohrkrepierer Riester-Rente. Ein Wahlkampfslogan der SPD lautete „Zeit für mehr Gerechtigkeit“. Das ist äußerst zynisch; denn, meine Damen und Herren von der SPD, Sie sind die Verursacher dieser ungerechten Doppelverbeitragung für unsere Rentner.
(Beifall bei der AfD)
Sie wollen Deutschland gerechter gestalten, nachdem sich erst durch Ihre Politik diese Ungerechtigkeit etablieren konnte. Einige Kollegen von der CDU/CSU haben sich während des Wahlkampfes ebenfalls für die Abschaffung der Doppelverbeitragung ausgesprochen. Nun ist es Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen.
Als AfD-Fraktion werden wir dem Antrag der Linken zustimmen und uns dafür einsetzen, dass der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen nur einmal nachgekommen werden muss. Auf diese Weise wollen wir eine Doppelverbeitragung verhindern und den Menschen ein Stück mehr Gerechtigkeit zurückgeben.
(Beifall bei der AfD)
Ferner fordern wir, falls es zu einer Überweisung des Antrags kommen sollte, eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und nicht an den Gesundheitsausschuss, da hier eine Säule der Altersvorsorge direkt betroffen ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort zu seiner ersten Rede hat der Kollege Till Mansmann von der FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7198025 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 11 |
Tagesordnungspunkt | Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten |