22.02.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 14 / Tagesordnungspunkt 4

Niels AnnenSPD - Aktuelle Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle haben die Bilder von der Münchner Sicherheitskonferenz im Kopf. Besonders viel Sicherheit hat diese Konferenz nicht ausgestrahlt. Die Reden waren konfrontativ. Ich hatte manchmal den Eindruck, die dort vertretenen Außenminister und Ministerpräsidenten haben fast nur zu ihrer nationalen Öffentlichkeit geredet. Der Dialog ist zu kurz gekommen. Die Konferenz hat uns auch daran erinnert, wie fragil die Lage im Nahen Osten ist.

Natürlich, der militärische Kampf gegen die Terrormiliz IS, gewissermaßen gegen das Kalifat, ist erfolgreich gewesen. Er ist noch nicht beendet – es gibt weiterhin einzelne Gebiete, die vom IS dominiert werden –, aber ich glaube, man kann schon sagen, dass es eine insgesamt erfolgreiche internationale Operation gewesen ist.

Die Frage ist jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren: Was passiert eigentlich nach dem IS? Auf diese Frage haben wir bisher keine Antwort gefunden. Die Terrorgruppe ist auf dem Rückzug. Sie ist aber weiterhin in der Lage, Anschläge zu verüben und Terror zu verbreiten. Was wir im Moment erleben, ist, dass die Kräfte, die sich zum Teil taktisch verbündet haben, um gegen den IS vorzugehen, jetzt anfangen, sich quasi für die Post-IS-Phase in Stellung zu bringen. Das ist wahrscheinlich von der Formulierung her eine Untertreibung; denn wir erleben eine neue Welle der Gewalt in Syrien, aber auch im Irak. Der Kampf um diese Ordnung hat begonnen, und die internationale Gemeinschaft scheint auf diese Phase nicht ausreichend vorbereitet zu sein; auch wir scheinen auf diese neue Herausforderung keine richtige Antwort zu haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Prozess miteinander gestalten.

Ich kann das, was der Kollege Wadephul hier gesagt hat, nur wiederholen und unterstreichen: Die humanitäre Katastrophe, die wir im Moment in Syrien erleben, ist nicht nur markerschütternd, sondern auch vollkommen inakzeptabel. – Das Regime von Diktator Assad bombardiert erneut und wiederholt seine eigene Bevölkerung. Man hat offensichtlich geglaubt, dass man nach dem Aufschrei der Weltöffentlichkeit während des Kampfes um Ost-Aleppo – am Ende stand der militärische Sieg von Assad – wieder dieselbe Taktik anwenden kann, dass die Weltöffentlichkeit, wir alle, vielleicht ein bisschen müde geworden sind, ja, auch, dass wir uns an diese Bilder gewöhnt haben.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir alle müssen mit unserer Reaktion dafür sorgen, dass dieses Kalkül von Assad nicht aufgeht.

(Beifall bei der SPD)

Denn was wir jetzt erleben, ist eine tagelange Bombardierung. Es gibt Berichte von einem 13-stündigen, ununterbrochenen Bombardement der Zivilbevölkerung. Die Zahlen variieren, aber es gab wahrscheinlich über 300, bis zu 400 Tote allein in den letzten Tagen, darunter viele Frauen und Kinder. Eine Organisation, von der man sagen muss, dass sie wirklich nicht verdächtig ist, in irgendeinem Punkt eine politische Agenda zu vertreten, die SOS-Kinderdörfer, berichtet, dass ihre Einrichtungen gezielt von Assad bombardiert werden. Dieser Staatsterror muss enden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Ich sage auch: Alle, die diese menschenverachtende Politik von Assad unterstützen, tragen eine Mitverantwortung; man muss hier sowohl den Iran als auch Russland namentlich nennen. Ich glaube, das gehört bei unseren bilateralen Gesprächen auf den Tisch.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Bijan Djir-Sarai [FDP])

Jetzt kommt ein weiterer Eskalationspunkt hinzu. Wir alle wissen, dass sich die türkische Regierung entschieden hat, in Afrin und in der Gegend um Afrin militärisch einzugreifen. Die türkische Regierung beruft sich auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Ich will hier mal in aller Freundlichkeit sagen: Die Belege, die die türkische Seite zur Legitimierung dieses Vorgehens vorlegt, haben mich nicht überzeugt.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr freundlich! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr diplomatisch!)

Die Türkei hat das Recht auf Selbstverteidigung, die Türkei ist und bleibt auch ein Partner Deutschlands, und, ja, die Türkei ist Opfer von Terrorismus geworden, auch von IS-Anschlägen; aber die Truppen, die dort jetzt bekämpft werden, haben gegen den IS gekämpft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jan Korte [DIE LINKE]: So ist es!)

Das muss man einmal ganz klar und deutlich aussprechen.

Es zeigt sich in dieser Krise, wie fundamental sich der Blick der türkischen Regierung auf den Syrien-Konflikt von unserem Blick unterscheidet – übrigens nicht nur von unserem Blick, sondern auch vom Blick der amerikanischen Regierung. Diese Lage hätte ich mir nie vorstellen können: Ein NATO-Partner, die Türkei, marschiert auf einer zumindest fragwürdigen rechtlichen Grundlage – persönlich glaube ich nicht, dass das vom Völkerrecht gedeckt ist – in ein Nachbarland ein und bekämpft dort Truppen, die von einem anderen NATO-Partner, den Vereinigten Staaten von Amerika, politisch, logistisch und auch militärisch unterstützt werden.

Ich möchte meiner Enttäuschung darüber Ausdruck verleihen, dass ich von der NATO dazu im Grunde genommen gar nichts gehört habe.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lautes Schweigen!)

Die Äußerungen des von mir sehr geschätzten Generalsekretärs waren bestenfalls windelweich. Hier brauchen wir aber eine politische Initiative des Bündnisses, das sich gerade in der Gefahr befindet, an der Frage, wie man sich in Syrien verhalten soll, auseinanderzubrechen. Das können wir doch nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Aus diesem Hause sollte es eine klare Botschaft der Unterstützung und vielleicht auch der Ermutigung an Herrn Stoltenberg geben, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Notfalls müssen wir es auf die Tagesordnung setzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir reden immer über Herausforderungen und Krisen. Zu einem Blick auf die Lage gehört aber auch, dass wir das, was wir in den letzten Jahren an vorsichtiger Annäherung und Stabilisierung erreicht haben, betonen und den Prozess weiter stützen. Das bedeutet, dass wir ein klares Wort führen müssen gegenüber jenen Kräften in den Vereinigten Staaten von Amerika, offensichtlich an der Spitze der Präsident, die jetzt versuchen, das Abkommen mit dem Iran zu unterminieren, das die eigene Vorgängerregierung mit ausgehandelt hat. Wir konnten uns bisher immer darauf verlassen, dass man sich, wenn eine Regierung wechselt – was ja ein normaler Vorgang ist –, an die Verträge hält, die vorher ausgehandelt worden sind.

Herr Kollege Annen, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Neu?

Ja, bitte. Selbstverständlich, Herr Neu. Lange nichts gehört.

Herr Kollege Annen, wir beide waren auf der Münchner Sicherheitskonferenz. Sie haben eben gewissermaßen die Aussage des Ministerpräsidenten Yildirim wiederholt, der sich auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen berufen hat. Ich glaube, wir sind beide der Auffassung, dass diese Argumentation nicht zieht, weil sie nicht wirklich schlüssig ist.

Als es die Attentate in Paris gegeben hat, wurde vonseiten Frankreichs mit Artikel 51 argumentiert. Deshalb meine Frage: Sehen Sie den Einsatz Frankreichs in Syrien und im Irak unter Berufung auf Artikel 51 auch als völkerrechtswidrig an?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Herr Kollege Neu, warum sollte ich das als völkerrechtswidrig ansehen? Ich habe bisher niemanden getroffen – möglicherweise sind Sie die einzige Ausnahme –, der bestritten hat, dass Frankreich Opfer eines islamistischen Anschlages geworden ist.

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ja, aber nicht aus Syrien!)

Die Argumentation, die ich vorhin vorgetragen habe, besagt, dass es eine Widersprüchlichkeit in der türkischen Argumentationslinie gibt; denn die Türkei behauptet, dass sie angegriffen worden ist. Sie hat aus meiner Sicht aber keine plausiblen Unterlagen oder Dokumente beibringen können. Insofern gibt es Fragen bezüglich der Kausalität in der türkischen Argumentation. Die Kausalität in der französischen Argumentation hingegen hat uns allen, auch der Mehrheit in diesem Hause, eingeleuchtet. Ich habe nicht bestritten, dass die Türkei und Frankreich ein Recht haben, sich auf Artikel 51 zu berufen. Insofern ist das eine etwas verwegene Argumentation, die Sie hier vortragen.

Herr Kollege, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Neu? – Frau Kollegin Roth, ich habe Ihr Zeichen nicht richtig verstanden.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Ton ist zu leise! Man versteht den geschätzten Kollegen Annen so schlecht!)

Dann muss Herr Annen freundlicherweise ins Mikrofon sprechen, dann verstehen wir ihn besser.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir brauchen mehr Sound hier!)

Herr Präsident, ich spreche lauter und beantworte gerne noch eine weitere Zwischenfrage des geschätzten Kollegen Herrn Neu.

Wenn ich Ihre Antwort gerade richtig verstanden habe, dann akzeptieren Sie das Selbstverteidigungsrecht Frankreichs angesichts eines Anschlages in Paris, aber das Selbstverteidigungsrecht der Türkei, die ähnlich argumentiert, nicht. Das hieße ja, Sie unterstützen Doppelstandards. Habe ich Sie da richtig verstanden?

(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein! Überhaupt nicht! Die einen greifen als Terrorismus an, die anderen greifen Terroristen an! Unglaublich!)

Nein, Sie haben mich komplett falsch verstanden. Ich habe darauf hingewiesen, dass beide Länder das Recht auf Selbstverteidigung haben. Auch unser Land hat das Recht auf Selbstverteidigung, aber nach den geltenden einschlägigen Völkerrechtsnormen muss man dieses Recht sehr plausibel darstellen. Man muss im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Belege vorlegen.

Ich habe darauf hingewiesen, dass mir die Belege der türkischen Seite nicht ausreichen, um sich plausibel auf Artikel 51 berufen zu können. Frankreich hingegen hat sehr plausible Argumente, Belege und Dokumente vorgelegt, die zumindest die internationale Gemeinschaft und dieses Haus, offensichtlich mit der Ausnahme des Abgeordneten Neu, überzeugt haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

In der mir verbleibenden Redezeit möchte ich jetzt doch noch einmal darauf hinweisen, dass es aus meiner Sicht wichtig ist, dass wir alles tun, um das wichtige und komplexe Abkommen mit dem Iran aufrechtzuerhalten, weil es ein Beitrag zur Stabilisierung in dieser von Instabilität geprägten Region ist. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir zwei Dinge voneinander trennen müssen: Das Abkommen mit dem Iran verfolgt das klare Ziel, die nukleare Bewaffnung dieses Landes zu verhindern. Gemeinsam haben wir nach Jahren des Verhandelns einen historischen Fortschritt erzielt. Das bedeutet aber nicht, dass wir gegenüber dem Iran schweigen werden, wenn die iranische Politik weiterhin und fortgesetzt aggressive Bewegungen in den Nachbarländern unterstützt.

Deshalb will ich enden mit dem, was auch der Kollege Wadephul hier gesagt hat: Es geht um die Sicherheit des Staates Israel. Das aggressive Vorgehen von Milizen, die von der iranischen Regierung unterstützt werden, bis an die Grenze Israels ist inakzeptabel. Ich glaube, dass wir alle gut daran tun, dies in der Öffentlichkeit und in den diplomatischen Gesprächen, die wir führen, deutlich zu machen. Ich will auch darauf hinweisen, dass Deutschland weiterhin bereit ist, mit der UNIFIL-Mission an genau dieser fragilen Grenze einen Beitrag zur Stabilisierung, auch zur politischen Stabilisierung und zur Förderung des Dialogs zu leisten. Das sollte im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Bijan Djir-Sarai [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Annen. – Als nächsten Redner rufe ich Dr. Roland Hartwig auf mit der Bemerkung, dass es sich um seine erste Parlamentsrede handelt.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7202800
Wahlperiode 19
Sitzung 14
Tagesordnungspunkt Aktuelle Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten
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