Volker MünzAfD - Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB
Herr Präsident, vielen Dank für das Zulassen der Kurzintervention. Ich finde es eigentlich erbärmlich, dass in so einer Debatte um eine ganz wichtige Frage, in der es angeblich um das Gewissen geht, Zwischenfragen nicht zugelassen werden. Ich finde das undemokratisch.
(Marianne Schieder [SPD]: Das ist auch erbärmlich!)
Frau Högl hat schon als zweite Rednerin den Versuch gemacht, hier zwischen Information und Werbung zu differenzieren.
(Marianne Schieder [SPD]: Sie haben doch Redezeit genug als AfD!)
Ja, ist die Abgrenzung zwischen reiner Information und Werbung nicht genauso willkürlich wie die Abgrenzung zwischen schützenswertem Leben und nicht schützenswertem Leben?
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Quatsch! Was ist denn „nicht schützenswertes Leben“?)
Diese Abgrenzung ist willkürlich, und es gibt keinen prinzipiellen Unterschied zwischen beidem. Das ist Augenwischerei. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, statt immer zu suggerieren: Information ist etwas ganz Tolles und Harmloses, und wir wollen ja gar nicht werben. – Denn diesen prinzipiellen Unterschied gibt es nicht.
(Zuruf von der LINKEN: Natürlich!)
Was Sie hier versuchen, ist das Herausbrechen einer ganz wichtigen Regelung. Das Werbeverbot ist in diesem filigranen Konstrukt ganz wichtig. Wenn das herausgebrochen wird, dann bedeutet das letztendlich eine völlige Freigabe und Liberalisierung des Abtreibungsrechtes. Das ist genau das, was Sie wollen.
(Marianne Schieder [SPD]: Was ist denn mit der Redezeit? Der kann doch keine zweite Rede halten!)
Führen Sie die Kollegen und vor allem die Bürger nicht in die Irre!
(Beifall bei der AfD)
Frau Kollegin Högl, wollen Sie darauf antworten?
Nein.
Dann erteile ich der Kollegin Mariana Harder-Kühnel von der AfD-Fraktion das Wort zu ihrer ersten Rede.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7203322 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 14 |
Tagesordnungspunkt | Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB |