Hans-Peter Friedrich - Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB
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Lassen Sie sich nicht stören, Frau Kollegin. Machen Sie einfach weiter.
Eigentlich ist die Zeit zu Ende, Frau Kollegin.
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 19/630, 19/820 und 19/93 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann berufe ich die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, 23. Februar, 9 Uhr, ein.
Ich wünsche einen allseits schönen und erfolgreichen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7203336 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 14 |
Tagesordnungspunkt | Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB |
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Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen