01.03.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 17 / Tagesordnungspunkt 4

Stephan HarbarthCDU/CSU - Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Abend des 19. Dezember 2016 verloren zwölf Menschen aus sechs Ländern auf dem Berliner Breitscheidplatz ihr Leben, Dutzende wurden teils lebensbedrohlich verletzt. Es war einer der schrecklichsten Terroranschläge in der Geschichte unseres Landes.

Im Zusammenhang mit diesem Terroranschlag kam es zu Fehlern und zu Versäumnissen. Es kam zu schweren Fehlern im Umgang mit dem Attentäter, und es kam zu Versäumnissen im Umgang mit den Hinterbliebenen und den verletzten Opfern. Die CDU/CSU-Fraktion erkennt darin eine dreifache Verpflichtung.

Wir sind es erstens den Opfern und den Hinterbliebenen schuldig, die Vorgeschichte dieses islamistischen Terroranschlags umfassend und vorbehaltlos aufzuklären. Unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat deshalb bereits im vergangenen Jahr, wenige Wochen nach dem Terroranschlag, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses angeregt, und er wäre im vergangenen Frühjahr auch eingesetzt worden, wenn wir damals nicht bereits kurz vor dem Ende der Legislaturperiode gestanden hätten.

Wir sind es zweitens den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, aber auch unseren Gästen schuldig, unsere Sicherheitsbehörden noch schlagkräftiger zu machen. Unsere Sicherheitsbehörden haben in ähnlich gelagerten Fällen viele Anschläge verhindern können, sie haben herausragende Arbeit geleistet. Dafür sind wir ihnen dankbar. Aber es ist ihnen misslungen, den schlimmen Anschlag am Breitscheidplatz zu verhindern.

Deshalb wollen wir mit der Aufklärung auch Antworten auf eine Reihe von Fragen geben: Welche Lehren sind über die bereits getroffenen oder vereinbarten Maßnahmen hinaus zu ziehen mit Blick auf Befugnisse, Organisation und Kooperation der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern? Welche Konsequenzen muss der Anschlag am Breitscheidplatz für das Zusammenwirken von Sicherheits- und Ausländerbehörden und für den Vollzug des Asyl- und Ausländerrechts zeitigen?

Drittens ist im Zusammenhang mit dem Anschlag deutlich geworden, dass wir den Opferschutz stärken müssen. Wir wollen zentrale Strukturen auf Bundesebene schaffen, um den Opfern einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, und wir werden die Opferentschädigung neu regeln.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Alle angesprochenen Fragen eignen sich nicht für die kleinliche parteipolitische Auseinandersetzung.

(Beifall der Abg. Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU])

Ich habe deshalb bereits bei der Einbringung des Einsetzungsantrags angekündigt, dass die CDU/CSU-Fraktion entschlossen ist, die Arbeit in diesem Untersuchungsausschuss im Geiste der NSU-Untersuchungsausschüsse zu führen, und dass wir uns deshalb gegen Ergänzungen des Antrags, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion erarbeitet und vorgelegt hatten, nicht sperren werden.

In den Ausschussberatungen ist der Untersuchungsauftrag nun auf Wunsch der anderen Fraktionen an einigen Stellen ergänzt worden. Einige Punkte werden ausdrücklich hervorgehoben, so etwa die Frage einer Abschiebung des Attentäters vor dem Dezember 2016, die Frage des Selbsteintrittsrechts von Bundesbehörden und einige weitere Gesichtspunkte. Klarer gefasst ist auch der Untersuchungszeitraum. Bei der Beschreibung des Untersuchungsgegenstands wird auf Zeitangaben zu Beginn des Antrags ganz verzichtet, und es wird ausdrücklich geregelt, dass der Untersuchungszeitraum erst mit der Einsetzung des Ausschusses, also heute, endet.

Wir haben in den vergangenen Wochen gesehen, mit wie viel Mühen die parlamentarischen Arbeiten zur Weiterentwicklung des Untersuchungsauftrages verbunden waren. Ja, parlamentarische Arbeit ist manchmal anstrengend. Als einzige Fraktion in diesem Haus hat sich die AfD entschlossen, sich nicht der Mühe zu unterziehen, einen eigenen Antrag zu erstellen. Sie hat dann einen Änderungsantrag gestellt, diesen aber freilich so spät vorgelegt, dass er im Berichterstattergespräch leider gar nicht mehr besprochen werden konnte.

Entscheidend aber ist, dass sich die übrigen Fraktionen, die den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt hatten, auf einen gemeinsamen Auftrag verständigt haben. Das ist ein gutes Zeichen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit gibt es eine klare Arbeitsgrundlage. Auf dieser Basis kann die Aufklärung gelingen. Wir können die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses der neuen Legislaturperiode hoffentlich zu einem Erfolg führen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Eva Högl, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7205661
Wahlperiode 19
Sitzung 17
Tagesordnungspunkt Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses
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