Konstantin KuhleFDP - Zuständigkeit des Bundes bei der Gefahrenabwehr
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn in einer unabhängigen Studie herausgefunden wird, dass der Anstieg polizeilich registrierter Kriminalität in einem bestimmten Bundesland zu 92,1 Prozent auf das Konto von Menschen geht, die sich auf einen Flüchtlingsstatus berufen, dann darf uns das in diesem Haus nicht kaltlassen, dann müssen wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, welche politischen Schlussfolgerungen wir daraus ziehen.
(Beifall bei der FDP und der AfD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir als FDP-Fraktion sind der Auffassung, dass wir uns sehr genau die Schlussfolgerungen in der Studie von Herrn Professor Pfeiffer anschauen müssen. Eine ganz wesentliche Schlussfolgerung, die Herr Professor Pfeiffer in dieser Studie zieht, ist, dass es einen Konnex zwischen fehlender Bleibeperspektive und Neigung zur Kriminalität gibt:
(Dr. Alice Weidel [AfD]: Ui!)
Je geringer die Bleibeperspektive, umso höher die Neigung zur Kriminalität. Das kann man dort nachlesen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen ist es zuvörderst wichtig, die Verfahren zu beschleunigen und Klarheit darüber zu bekommen, ob eine Bleibeperspektive besteht oder ob keine Bleibeperspektive besteht.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Meine Damen und Herren von den Grünen und von der Linken, wenn das Verfahren schneller abgewickelt wird, kann das Ergebnis eines solchen schnelleren Verfahrens am Ende auch heißen, dass der Aufenthalt des betroffenen Ausländers in Deutschland beendet werden muss; das gehört dazu. Das ist eine Folgerung aus den Vorschlägen, die in der Studie gemacht worden sind.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der AfD: Das wird doch nicht passieren!)
An der Schnittstelle zwischen fehlender Bleibeperspektive und besonderer Gefährlichkeit setzen sich die Freien Demokraten immer zunächst dafür ein, dass bestehendes Recht angewendet wird, bevor neue zweifelhafte Befugnisse geschaffen werden.
(Beifall bei der FDP)
Ein schönes Beispiel dafür ist § 58a des Aufenthaltsgesetzes, nach dem Gefährderabschiebungen möglich sind. Sie müssen sich das vorstellen: Diese Vorschrift hat über zehn Jahre im Aufenthaltsgesetz gestanden, ohne dass sie ein einziges Mal zum Einsatz gekommen ist, bis der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius von der SPD – das muss man lobend erwähnen –
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
darauf hingewirkt hat, dass zwei salafistische Gefährder aus Göttingen nach Nigeria und nach Algerien abgeschoben werden. Daraufhin hat es einen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht gegeben. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt worden, dass die Abschiebung von Gefährdern nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes verfassungsgemäß ist und dass sie zuvor auch in Haft genommen werden können. Deswegen müssen wir ganz klar sagen: Wenn über zehn Jahre bestehendes Recht nicht angewandt wird, dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Abschiebung von Gefährdern auch durchzuführen, statt hier schon wieder neue Säue durchs Dorf zu treiben und neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zu schaffen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zuruf des Abg. Enrico Komning [AfD])
Das ist geltendes Recht. Die Sicherheitsbehörden sollten sich nicht dafür entschuldigen, geltendes Recht anzuwenden. Sie sollten den Rücken gestärkt bekommen – auch vonseiten des Parlaments und der Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, eine weitere Schlussfolgerung, die wir, glaube ich, ziehen müssen, ist, dass verfassungswidriges Recht im Zweifelsfall bei den Sicherheitsbehörden, bei den Opfern und bei den Betroffenen für Unsicherheit sorgt. Denn was passiert, das sehen wir doch bei der Vorratsdatenspeicherung und bei anderen Fragen: Wenn immer wieder ein Pingpongspiel zwischen Gerichten und Behörden stattfindet, wissen die Behörden gar nicht mehr, welche Befugnisse eigentlich eingesetzt werden dürfen. Deswegen sind wir als Freie Demokraten klar dagegen, dass hier zweifelhafte Befugnisse eingeführt werden, dass hier ein bisschen rumgespielt wird an Tatbestandsmerkmalen, dass hier einfach Gefahrenschwellen abgesenkt werden. Da bestehen große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Dass sich ein ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt aus Ihren Reihen hier hinstellt und die Verfassung als Totschlagargument verwendet, das entlarvt Sie doch als die Verfassungsfeinde, die Sie sind. Deswegen werden die Freien Demokraten Ihren Gesetzentwurf und Ihren Antrag klar ablehnen.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nächste Rednerin ist Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7205680 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 17 |
Tagesordnungspunkt | Zuständigkeit des Bundes bei der Gefahrenabwehr |