Wolfgang WiehleAfD - Kostenloser Öffentlicher Nahverkehr
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Chancen des kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen“ – ein wenig habe ich mir die Augen gerieben, als ich den Titel dieses Antrags gelesen habe; denn vor genau einer Woche haben wir dieses Thema schon in einer Aktuellen Stunde diskutiert. Ich habe Ihnen erklärt, dass es so etwas wie einen Free Lunch nicht gibt. Wie es der Kollege Hartmann gerade sagte, wird es am Ende so sein, dass der Bürger das ganze Spektakel dann über Steuern und Abgaben zahlt, wenn er keine Fahrscheine mehr kaufen muss.
Die Bundesregierung war schon dabei, das vollmundige Versprechen eines kostenlosen Nahverkehrs zurückzuziehen, und am Montag haben dann auch noch alle fünf der ausgesuchten Modellstädte erklärt, dass sie den kostenlosen ÖPNV jetzt gerade nicht in ihr Programm aufnehmen wollen.
Wollen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion, die gerade wieder wachgekitzelte 68er-Träumerei vom Nulltarif in der Debatte am Leben erhalten? Wer Ihren Antrag genauer liest, merkt schnell, dass Sie wohl selbst begriffen haben, dass das nicht weiterführt. Also sind Sie dazu umgeschwenkt, der Brüsseler Drohung mit einem Vertragsverletzungsverfahren mit einem politischen Kotau zu begegnen, mit olympischen Höchstnoten in korrekter Haltung.
(Beifall bei der AfD)
Was hat es mit einem Vertragsverletzungsverfahren auf sich? Die EU-Kommission überzieht damit zwölf Staaten, in deren Städten Stickoxidgrenzwerte überschritten werden – „höchst ambitionierte Grenzwerte“; ich zitiere hier den Kollegen Wittke von der CDU.
Statt den Kotau zu machen, muss man die ganze Sache aber erst einmal hinterfragen. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm NO x pro Kubikmeter Luft geht offensichtlich auf eine Empfehlung der WHO zurück. Diese hat aber nur epidemiologische Rechnungen mit großen Sicherheitsmargen durchgeführt, aber eben keine medizinisch-wissenschaftlichen Untersuchungen.
(Kirsten Lühmann [SPD]: Der Grenzwert ist Gesetz! Sie sind doch sonst dafür, Gesetze einzuhalten. Warum denn diesmal nicht?)
Bei der Festlegung dieses Grenzwertes in der EU wussten möglicherweise nur ein paar grüne Strippenzieher wirklich ganz genau, was sie da taten.
(Beifall bei der AfD – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Und die Illuminaten!)
Die amerikanische Umweltbehörde EPA dagegen, die sicher nicht lasch ist, betrachtet eine Belastung von unter 100 Mikrogramm NO x pro Kubikmeter Luft als Ausdruck guter Luftqualität. Das ist das Zweieinhalbfache des europäischen Werts. Bei uns wird nun der ganz große Hebel durch die Gerichte angesetzt, um die 40 Mikrogramm durchzusetzen, koste es, was es wolle.
Deshalb haben wir jetzt die Diskussion über die Dieselfahrverbote. Die Wirtschaft ist in Aufruhr, und es gibt eine riesige Verunsicherung bei 13 Millionen Dieselbesitzern über den Wertverlust ihrer Autos. Es geht da um zweistellige Milliardenbeträge.
(Beifall bei der AfD)
Da kann das Bundesverwaltungsgericht dreimal die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der Verhängung von Fahrverboten verlangen: Auf der politischen Ebene hat diese Diskussion längst jede Verhältnismäßigkeit verloren.
(Beifall bei der AfD)
Die EU tritt in dieser Sache jetzt wie ein Obrigkeitsstaat auf. Aber auch die Akteure auf der EU-Ebene müssen die Verantwortung für das Chaos tragen, das die anscheinend nicht umsetzbaren Grenzwerte jetzt in der Praxis anrichten.
Was heißt das für Vertragsverletzungsverfahren? Auch der Grenzwert selbst, meine Damen und Herren, muss überprüft werden.
(Beifall bei der AfD)
Verlangen wir doch das – zusammen mit den anderen betroffenen Staaten! Dazu müssen wir im Sinne des Antrags der Grünen die Bundesregierung auffordern.
Gleichzeitig muss der vernünftige Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Luftverbesserung wie die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge und die Erneuerung veralteter Fahrzeugflotten umgesetzt werden. Übrigens, Herr Kollege Hofreiter: Wenn Sie die Zeitung genau gelesen haben, wissen Sie: Ein Autohersteller hat betrogen.
(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was? – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er liest nur eine Zeitung! – Gegenruf des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so, der liest nur eine Zeitung!)
So kann man den drohenden Fahrverboten am besten begegnen.
Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag schreibt: „drohenden Fahrverboten ... entgehen“, erkenne ich ausdrücklich an; aber gerade Ihnen empfehle ich dazu einen einfacheren Weg: Rufen Sie doch mal Ihre Parteifreunde im rot-grünen Hamburger Senat an, und sagen Sie denen, dass sie den Unsinn mit den Hamburger Fahrverboten sein lassen sollen!
(Kirsten Lühmann [SPD]: Aufruf zum Rechtsverstoß von der AfD?)
Ich fasse zusammen: Die Alternative für Deutschland ist bei maßvollen Ansätzen sofort und gerne dabei. Beim kostenlosen öffentlichen Nahverkehr sind wir äußerst skeptisch und bei Fahrverboten ganz dagegen.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Wiehle. – Als Nächster hat für die Freien Demokraten der Kollege Torsten Herbst das Wort.
(Beifall bei der FDP)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Retrieved from | http://dbtg.tv/fvid/7205889 |
Electoral Period | 19 |
Session | 17 |
Agenda Item | Kostenloser Öffentlicher Nahverkehr |