01.03.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 17 / Tagesordnungspunkt 9

Wolfgang Kubicki - Wahlen zu Gremien

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Tagesordnungspunkt 9 a:

Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes

Hierzu liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 19/966 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Keine. Dann sind die Wahlvorschläge einstimmig angenommen.

Bevor wir zu den Tagesordnungspunkten 9 b, 9 c und 9 d kommen – es handelt sich um Wahlen mit Stimmkarten und Wahlausweisen –, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise. Sie benötigen drei Wahlausweise in den Farben Weiß, Grün und Blau, die Sie, soweit noch nicht geschehen, bitte Ihrem Stimmkartenfach in der Lobby entnehmen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Wahlausweise Ihren Namen tragen. Der Nachweis der Teilnahme an den Wahlen kann nur durch Abgabe der Wahlausweise erbracht werden. Bevor Sie bei dem jeweiligen Wahlgang Ihre Stimmkarte in eine der Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte Ihren Wahlausweis einer der Schriftführerinnen oder einem der Schriftführer an der Wahlurne. Die weißen und die grünen Stimmkarten für die ersten beiden Wahlen wurden bereits ausgegeben. Wer noch keine Stimmkarten hat, kann diese jetzt noch bei den Plenarassistentinnen und Plenarassistenten erhalten.

Die Wahlen werden einzeln aufgerufen und durchgeführt. Kreuzen Sie Ihre Stimmkarte bitte erst an, wenn ich die jeweilige Wahl eröffnet habe. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 355 Stimmen erhält.

Auf den Stimmkarten sind die Namen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Sie können zu jedem Kandidatenvorschlag „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Wenn Sie bei einem Namen mehr als ein Kreuz oder gar kein Kreuz machen oder andere Namen als die der vorgeschlagenen Kandidaten oder Zusätze eintragen, ist diese Stimme ungültig.

Tagesordnungspunkt 9 b:

– Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

– Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

Bevor wir die Mitglieder wählen, stimmen wir über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auf Drucksache 19/967 zur Einsetzung dieses Gremiums und zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder ab. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. – Keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. Damit ist das Vertrauensgremium eingesetzt und die Mitgliederzahl auf zehn festgelegt.

Für die nun folgende Wahl brauchen Sie die weiße Stimmkarte und den weißen Wahlausweis. Hierzu liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 19/968 vor. Sie haben zehn Stimmen. Diese Wahl findet offen statt. Die Stimmkarte können Sie also an Ihrem Platz ankreuzen. Bitte denken Sie daran, zuerst Ihren weißen Wahlausweis abzugeben und dann die weiße Stimmkarte einzuwerfen.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Es werden noch Schriftführer an der Enthaltungstür und auf der Bundesratsseite benötigt.

Sind jetzt alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die erste Wahl. Noch einmal: Farbe Weiß, Vertrauensgremium.

Ich frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Sind alle Stimmen abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahl.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 c auf:

– Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsetzung eines Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

– Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

Wir stimmen zunächst ab über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Einsetzung dieses Gremiums und zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder; das ist Drucksache 19/969. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. Damit ist das Gremium gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes eingesetzt und die Mitgliederzahl auf 13 festgelegt.

Für die Wahl der Mitglieder benötigen Sie nun eine grüne Stimmkarte und Ihren grünen Wahlausweis. Hierzu liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 19/970 vor. Sie haben 13 Stimmen. Auch diese Wahl findet offen statt. Die Stimmkarte können Sie wieder an Ihrem Platz ankreuzen. Denken Sie an die Abgabe Ihres Wahlausweises vor dem Einwurf der Stimmkarte.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich frage: Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist erkennbar der Fall. Ich eröffne die zweite Wahl.

Ich frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann ist der Wahlgang geschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir fortfahren, sieht sich das Präsidium genötigt, einige Hinweise zu erteilen, die bei den Abgeordneten offensichtlich noch nicht angekommen sind. Anders als wohl in früheren Wahlperioden ist es nicht mehr möglich, nach Schließung der Wahl noch Stimmkarten abzugeben. Die Wahl ist dann geschlossen. Es gibt keine Ausnahme von diesem Grundsatz.

– Herr Kollege Kauder, das gilt auch für Sie. Es gibt keine Ausnahme von diesem Grundsatz, weil es sonst willkürlich würde und angreifbar wäre. Deshalb haben Sie auch ausreichend Zeit zur Stimmabgabe, und die Wahl wird lange genug vorher angekündigt. Im Übrigen sollten die Fraktionen selbst dafür Sorge tragen, dass ihre Mitglieder, damit sie keine finanziellen Verluste erleiden, dann anwesend sind, oder das übernehmen.

Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 9 d:

Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für ergänzende Hinweise zum Wahlverfahren: Wir wählen gleich neun ordentliche Mitglieder sowie neun Stellvertreter. Für diese Wahl benötigen Sie Ihren blauen Wahlausweis, den Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Lobby entnehmen können. Weiterhin benötigen Sie eine blaue und eine gelbe Stimmkarte sowie einen Wahlumschlag. Die blaue Stimmkarte ist für die Wahl der neun ordentlichen Mitglieder, die gelbe Stimmkarte ist für die Wahl der neun stellvertretenden Mitglieder vorgesehen. Diese Unterlagen erhalten Sie von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen vor den Wahlkabinen, und zwar rechts und links an den jeweiligen Ausgängen. Zeigen Sie dort bitte Ihren blauen Wahlausweis vor. Auf jeder der beiden Stimmkarten können Sie neun Kreuze machen.

Die Wahl ist geheim. Das heißt, Sie dürfen Ihre beiden Stimmkarten nur in der Wahlkabine in den Umschlag legen. Anderenfalls wäre die Stimmabgabe ungültig. Die Wahl kann in diesem Fall vorschriftsmäßig wiederholt werden. Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden darauf sehr sorgfältig achten.

Denken Sie wieder daran, an der Urne zuerst Ihren Wahlausweis abzugeben. Urnen stehen nur rechts und links vor uns, nicht mehr an den Seiten und nicht mehr am Ausgang.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich eröffne die Wahl.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich ereilte gerade der Hinweis, dass einige Kolleginnen und Kollegen ihre Wahlausweise an den Ausgabetischen haben liegen lassen. Sie sollten sich vielleicht dorthin begeben und sie wieder mitnehmen. Die Wahlausweise werden für die Urne gebraucht.

– Ihnen sind die Wahlausweise weggenommen worden? Gehen Sie zurück, erobern Sie Ihre Wahlausweise wieder. Sie müssen die Wahlausweise an der Urne abgeben.

– Ich bedaure es sehr, dass die Schriftführer das waren. Ich werde sie nachher zur Ordnung rufen. – Ein liebevoller Appell an die Schriftführer an den Ausgabetischen: Bitte nehmen Sie den Kolleginnen und Kollegen die Wahlausweise nicht ab.

Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben? – Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich gebe Ihnen die Ergebnisse der Wahlen später bekannt.

Ich bitte Sie, jetzt wieder Platz zu nehmen, weil wir noch Mitglieder von weiteren Gremien zu wählen haben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 e auf:

– Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsetzung eines Gremiums gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

– Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

Wir kommen zunächst zu dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Einsetzung des Gremiums und zur Festlegung der Anzahl der Mitglieder auf Drucksache 19/972. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit allen Stimmen des Hauses angenommen. Damit ist das Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes eingesetzt und die Mitgliederzahl auf neun festgelegt.

Zu diesem soeben eingesetzten Gremium liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 19/973 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sind diese Wahlvorschläge ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9 f:

Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol

Es liegen Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/974 vor. Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU/CSU, der SPD und der Linken.

Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Dann sind diese Wahlvorschläge bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen.

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7205909
Wahlperiode 19
Sitzung 17
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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