02.03.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 18 / Tagesordnungspunkt 14

Katharina DrögeDIE GRÜNEN - Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

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Vielen Dank, Herr Hirte, dass auch ich noch fragen darf. – Meine Frage schließt ein bisschen an Ihren Dialog mit Herrn Ernst an. Sie haben ja gerade erklärt, dass man aus Ihrer Sicht Schiedsgerichte braucht, um der Diskriminierung von ausländischen Unternehmen im nationalen Rechtsrahmen vorzubeugen. Deswegen ist meine Frage: Was halten Sie von dem Vorschlag, die materielle Rechtsgrundlage bei den Schiedsgerichten alleine auf den Klagetatbestand Ausländerdiskriminierung zu begrenzen

(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch! Das ist doch Unsinn!)

und weitere Klagetatbestände wie zum Beispiel Fair and Equal Treatment einfach außen vor zu lassen? Denn wenn es nur um die Diskriminierung ausländischer Unternehmen geht, könnte man damit – wie es einige namhafte Juristen, unter anderem Professor Krajewski, der auch die Bundesregierung berät, auch vorschlagen – diesem Tatbestand Rechnung tragen und ansonsten die missbrauchsanfälligen zusätzlichen materiell-rechtlichen Grundlagen einfach weglassen.

Ich sehe Fair and Equal Treatment und Diskriminierung als zwei Seiten derselben Medaille. Equal Treatment entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, und genau dieser Gleichbehandlungsgrundsatz soll für Inländer und Ausländer Anwendung finden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich mache weiter und komme noch einmal auf den Vorschlag der Linken zurück. Er enthält auch Ideen, über die man reden kann. Sie haben zum Beispiel einen weiteren Punkt aus der Stellungnahme des Richterbundes aufgegriffen, indem Sie sagen, wir bräuchten äquivalenten Rechtsschutz vor dem Investor und Abkommen über internationale Rechtshilfe etwa zum Austausch von Informationen. Damit haben Sie recht. Aber – deshalb werden wir den Antrag mit Sicherheit ablehnen – das ist keine Frage, die einen direkten Bezug zu dem Schiedsabkommen zum Investitionsschutz hat, sondern das gehört an eine andere Stelle; das gehört nicht in die Zuständigkeit des multilateralen Investitionsgerichtshofs, den wir etablieren wollen und dessen Einrichtung wir in Anlehnung an CETA entsprechend unterstützen.

Ich darf noch einen anderen Punkt ansprechen: Sie haben ja auch gesagt, es sei nicht in Ordnung, dass wir erst die Personen aussuchen und erst dann das Recht geschaffen wird. Ehrlich gesagt, das ist der Normalfall. Ein Blick auf 2 000 Jahre Rechtsgeschichte zeigt: In der Regel wurden erst die Personen bestellt, die dann das Recht geschaffen haben. Der größte Teil der Welt folgt dem Common Law. Da ist es genau so. Vielleicht sollten Sie auch das einmal nachlesen. Dann merken Sie irgendwann, dass das, was wir gemacht haben, eine gute Sache ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Deshalb werden wir in diese Richtung weitermachen und am Ende ein vernünftiges Abkommen ratifizieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hirte. Sie werden aber gleich noch Gelegenheit haben, Ihren Beitrag fortzusetzen; denn der Kollege De Masi hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. – Ich gebe Ihnen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7206249
Wahlperiode 19
Sitzung 18
Tagesordnungspunkt Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada
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