02.03.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 18 / Tagesordnungspunkt 14

Markus TönsSPD - Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag der Linken finde ich sehr interessant. Ich fand auch die Debatte spannend, insbesondere wenn ich daran denke, was Frau Dröge gesagt hat. Zur Position der Linken ist festzustellen: Sie lehnen einen multilateralen Investitionsgerichtshof ab; Sie befürchten, dass es dann eine Paralleljustiz zulasten normaler rechtsstaatlicher Verfahren gibt, und behaupten, dass es dann Exklusivrechte geben werde. All das wäre rückwärtsgewandt. Ich kann dazu nur sagen: Das ist schon sehr abenteuerlich, insbesondere dann, wenn man sich internationale Zusammenhänge und internationales Recht vor Augen führt.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich will auf CETA verweisen. CETA schafft erstmals eine Investitionsgerichtsbarkeit. Damit geschieht eine Abkehr von intransparenten WTO-Schiedsverfahren.

(Beifall des Abg. Bernd Westphal [SPD])

Wir alle wissen, dass solche Verfahren falsch waren. CETA stellt einen deutlichen Fortschritt dar, weil es transparente Gerichtsverfahren schafft und zum Richteramt befähigte Richterinnen und Richter mit Kenntnis des Völkerrechts einsetzt, und zwar im Unterschied zur WTO, wo es sich um nicht zum Richteramt befähigte Richterinnen und Richter handelt. Alle Verfahrensdokumente werden veröffentlicht. Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Revision. Es ist anders, als Sie behauptet haben, Herr Ernst: Das alles dient dem Mittelstand und eröffnet ihm faire Verfahren. Das alles gibt es in den WTO-Verfahren eben nicht; die sind intransparent.

Die Erteilung eines Mandats zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofes ist konsequenterweise richtig, und zwar allein schon deshalb, weil die Einrichtung eines solchen Gerichtshofes schon im CETA-Vertrag angelegt ist. Also ist das, was wir da auf den Weg bringen wollen, konsequent, und es ist keine Ausweitung von Exklusivrechten. Das will ich noch einmal betonen, indem ich zitiere, was auf Seite 95 des CETA-Vertrags steht:

Die bloße Tatsache, dass eine Vertragspartei – auch durch Änderung ihrer Gesetze – Regelungen in einer Art und Weise trifft, die sich auf eine Investition negativ auswirkt oder die Erwartungen eines Investors, einschließlich seiner Gewinnerwartungen, beeinträchtigt, stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung aus diesem Abschnitt dar.

Noch einmal ganz deutlich gesagt: Es gibt kein Recht auf Entschädigung, wenn Gesetze nachteilig für die Unternehmensbilanz sind. Das ist also auch eine Klarstellung an dieser Stelle.

Ein multilateraler Investitionsgerichtshof ist nicht rückwärtsgewandt. Er ist der Einstieg in eine internationale gerechte Investitionsgerichtsbarkeit; das muss man an dieser Stelle deutlich betonen. Wenn Sie das ablehnen – auch Sie, Frau Dröge, so wie Sie es ausdrücken –, dann stehen Sie für eine Rückkehr zu den intransparenten Verfahren, die die WTO bisher praktiziert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überhaupt nicht! Quatsch!)

Für die Linken stellt sich angesichts der Logik, mit der sie vorgeht, eindeutig die Frage, ob sie – ein Kollege hat es eben schon angesprochen – auch den Internationalen Strafgerichtshof ablehnt.

Vielen Dank. Glück auf!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7206258
Wahlperiode 19
Sitzung 18
Tagesordnungspunkt Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada
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