Wolfgang Schäuble - Sitzungsunterbrechung
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Eidesleistung der Bundeskanzlerin
Der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben vom heutigen Tage mitgeteilt:
Nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leistet die Bundeskanzlerin bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Frau Bundeskanzlerin, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen.
(Die Anwesenden erheben sich)
Frau Bundeskanzlerin, ich habe hier die Urschrift unseres Grundgesetzes in Händen und darf Sie bitten, den in Artikel 56 vorgesehenen Eid zu sprechen.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7209680 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 19 |
Tagesordnungspunkt | Sitzungsunterbrechung |
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Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen