15.03.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 20 / Tagesordnungspunkt 17

Roman ReuschAfD - Europäische Patentrechtsreform

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Abschluss eines langen Plenartages mal ein Thema, das wohl kein Aufregerthema sein wird. Im März 2017 hat das Vorgängerparlament, 18. Wahlperiode, nachts um 1.30 Uhr,

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: So fleißig sind wir!)

also noch zu einer ganz anderen Zeit als jetzt, ein Zustimmungsgesetz zu einem Abkommen auf EU-Ebene zur Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts beschlossen.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist eben kein Abkommen auf EU-Ebene, sondern ein völkerrechtliches Abkommen!)

– Ein Abkommen zur Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts. So weit, so gut.

Gegenstand des Abkommens ist, dass eine ausschließliche Zuständigkeit für sämtliche Patentstreitigkeiten geschaffen wird, die auf europäischen Patenten beruhen. Das ist ein Problem, weil unser Artikel 92 Grundgesetz regelt, wer in Deutschland die Rechtsprechung ausübt, nämlich das Bundesverfassungsgericht, die Gerichte des Bundes und die der Länder. Wenn man also einen Teil der Rechtsprechung herausstanzt und auf ein europäisches oder ein anderes Gericht überträgt, dann ist dafür eine Änderung der Verfassung notwendig. Dazu sagt Artikel 79 Grundgesetz, dass man dafür eine Zweidrittelmehrheit braucht.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Nicht zwingend! Sie müssen da unterscheiden zwischen Artikel 23 und 79!)

Nun waren allerdings an dem Abend oder an dem frühen Morgen, je nachdem, wie man es sieht, ganze 35 Abgeordnete anwesend – ausweislich des Videomitschnitts des Parlamentsfernsehens. Manchmal ist Transparenz auch nicht so gut. Ein Einschub: Ich weiß nicht, ob es nur der AfD-Fraktion so geht, dass die Bilder von einem fast leeren Plenarsaal Unbehagen auslösen. Das Ansehen des Parlaments wird dadurch sicherlich nicht gesteigert.

(Beifall bei der AfD – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sie wissen doch auch, dass die Arbeit in den Fraktionen und in den Ausschüssen getätigt wird!)

– Erzählen Sie das den Menschen draußen.

Herr Kollege, ich wäre Ihnen trotzdem dankbar, wenn Sie zur Sache sprechen würden.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Dass man Ihnen folgen könnte, wäre auch nicht schlecht!)

Ich komme zurück zur Sache. – Mit der Behauptung einer formellen Verfassungswidrigkeit wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst, den Bundespräsidenten zu ersuchen, das Gesetz nicht zu unterschreiben. So geschah es. In diesem Verfahren befindet es sich jetzt.

Der Bundestag wurde im Zuge des Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rechtsausschuss wieder mit der Sache befasst

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Nennt sich Gewaltenteilung!)

und gab eine Stellungnahme ab, die in etwa lautete, das sei alles kein Problem; denn das sei von der Befugnis umfasst, Kompetenzen zu übertragen, Stichwort Artikel 23 Grundgesetz. Das scheint mir eine steile These zu sein; denn wenn das richtig wäre, dann würde zwar normalerweise ein verfassungsänderndes Gesetz der Zweidrittelmehrheit bedürfen, aber wenn man zusätzlich noch Kompetenzen abgäbe, dann eben nicht. Das ist ein Wertungswiderspruch, den ich gerne erläutert hätte.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Man merkt, dass Sie Strafrecht machen und nicht Staatsrecht!)

Unserer Ansicht nach ist zu befürchten, dass diese Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Immerhin ist in rund anderthalb Jahren bis jetzt keine A-limine-Abweisung wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit, wegen Unbegründetheit erfolgt. Sollten die Alarmglocken klingeln und Zweifel an der formellen Verfassungsgemäßheit hier erlassener Gesetze aufkommen, sollte man das nicht dem Bundesverfassungsgericht vor die Füße kippen, sondern wir könnten das als Verfassungsgeber bereinigen, indem wir zum Beispiel das Gesetz aufheben. Dann mag gerne ein Entwurf vorgelegt werden, in dem das Übereinkommen erneut eingebracht wird und diesmal mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet wird, wenn sich denn eine solche Mehrheit findet.

(Beifall bei der AfD)

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag hat nun der Kollege Ingmar Jung für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7210298
Wahlperiode 19
Sitzung 20
Tagesordnungspunkt Europäische Patentrechtsreform
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