Sarah RyglewskiSPD - Gesetz zur Einführung von Gruppenverfahren
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Ende der Sitzungswoche zu einem so wichtigen Thema zu reden, ist etwas Besonderes. Ich werde jetzt nicht die ganze Debatte zusammenfassen, die ich sehr gut fand. Aber ich glaube, wir sollten einfach einmal ein paar Punkte festhalten, bei denen wir einer Meinung sind. Mich hat es sehr gefreut, dass wir uns, was die Grundrichtung angeht, alle einig sind: Wir müssen dafür sorgen, dass derjenige, der recht hat, auch recht bekommt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich stehe hier vor allem als Verbraucherschutzpolitikerin. Darum will ich noch einmal sagen, warum das Ganze ein so elementarer Bestandteil des Verbraucherschutzes ist. Es geht nicht nur darum, dass man die Möglichkeit hat, zu klagen. Wir haben in den letzten Jahren einige gute Gesetze, die die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, nach vorne gebracht. Nur leider bleiben diese Gesetze zahnlos, wenn die Leute nicht die Möglichkeit haben, diese Rechte auch durchzusetzen. Es ist in der Tat so, dass es einen sehr großen Unterschied macht, ob ich zum Anwalt gehen muss oder nicht, wie lang das Verfahren ist, um welche Schadenshöhe es geht. Das alles hält die Leute davon ab, zu klagen. Außerdem kann in manchen Fällen, in denen die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist, auch ein existenzielles Risiko dahinterstehen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher klagen und am Ende nicht gewinnen.
Deswegen ist es eine Frage des individuellen Rechtsempfindens bzw. des individuellen Gerechtigkeitsempfindens. Die Leute fühlen sich zu Recht zutiefst verunsichert. Wir Politikerinnen und Politiker haben ein ureigenes Interesse daran, hier Beschlüsse zu fassen und zu einer Lösung zu kommen. Denn wenn Leute nicht zu ihrem Recht kommen, weil die Hürden zu hoch sind, dann untergräbt das am Ende auch die Autorität des Rechtsstaats.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist daher zwingend notwendig, dass wir hier dafür sorgen, zu einer Form der kollektiven Rechtsdurchsetzung zu kommen.
Wir haben viel über das Thema Abgasskandal gesprochen. Es ist ein populäres und aktuelles Beispiel. Ich freue mich, dass dieses Thema als Katalysator dazu geführt hat, dass auch die CDU/CSU über die Hürde gesprungen ist. Es ist aber nicht das beste Beispiel für die Notwendigkeit der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Es geht vielmehr um die Frage: Was macht man mit den Verfehlungen und Verstößen, die sich im niedrigeren Bereich bewegen? Das Thema Abgas und Diesel hat eine hohe Aufmerksamkeit. Da klagen schon viele Leute. Aber für die Leute, die nach rationaler Abwägung zu dem Schluss kommen, wegen eines Schadens von 2,50 Euro oder 5 Euro beispielsweise durch eine fehlerhafte App zu klagen, lohnt sich der Aufwand nicht. Für den Einzelnen mag der Schaden verschmerzbar sein, aber hier werden Gewinne mit rechtswidrigem Verhalten gemacht. Wir Politikerinnen und Politiker, aber auch der Rechtsstaat müssen ein Interesse daran haben, dass Leute dagegen klagen und am Ende zu ihrem Recht kommen.
(Beifall bei der SPD)
Ich möchte auf den Antrag zurückkommen und noch einmal sagen, warum wir unsere Vorstellungen von einer Musterfeststellungsklage für besser halten. Der Kollege Fechner hat schon viele Punkte aufgeführt. Aber ich möchte noch einmal auf die besonders qualifizierten Einrichtungen hinweisen. Das Thema Diesel – das habe ich bereits gesagt – hat eine hohe Tagesaktualität; bei ihm sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher sehr sensibilisiert. Bei anderen Themen ist das aber nicht der Fall. Mithilfe dieser Einrichtungen – die Verbraucherzentralen haben beispielsweise eine Sensorfunktion – entwickelt man ein Gespür für einen systematischen Betrug oder wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken. Somit gibt es eine Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher anzusprechen und ihnen zu sagen: Schauen Sie einmal hin! Wie läuft es bei Ihnen? Hier in der Beratung gibt es die Möglichkeit, mit einer Musterfeststellungsklage Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Deswegen wäre mein Appell, dass wir diese gute Diskussion im Gesetzgebungsprozess weiter fortführen, dass wir die Punkte, die von den Grünen und den Linken angesprochen wurden, auch aufnehmen. Die wichtigen Fragen bezüglich der Handwerker oder der Autohändler müssen wir ansprechen; denn uns geht es um eine effektive Rechtsdurchsetzung.
Ich erlaube mir, bevor ich zum Schluss komme, Sie darauf hinzuweisen: Schauen Sie noch einmal in den Koalitionsvertrag. Dort haben wir sehr detailliert ausgeführt,
(Marianne Schieder [SPD]: Ein gutes Papier!)
was wir vorhaben. Ich habe gelernt: Der Gradmesser für die Prioritätensetzung im Koalitionsvertrag ist das Verhältnis von Werden und Wollen. Es steht vier zu eins für Werden. In diesem Sinne, Frau Mohamed Ali, kann ich Sie beruhigen. Sie brauchen uns nicht mehr zu wecken. Wir von der SPD sind bei diesem Thema schon längst ausgeschlafen.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7210583 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Einführung von Gruppenverfahren |