Katarina Barley - Recht und Verbraucherschutz
Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist die Aufgabe des Rechts, verbindliche Regeln für unser Zusammenleben zu setzen. Nun leben wir in einer Zeit, in der sich die Art, wie wir zusammenleben, ziemlich rasant verändert. Das hat im Wesentlichen mit dem Phänomen der Digitalisierung zu tun. Es verändert sich die Art, wie wir miteinander kommunizieren. Es verändert sich die Art, wie wir einkaufen, wie wir auch globalen Handel treiben. Es verändert sich die Art, wie wir Bildung vermitteln. Es verändert sich ziemlich viel. Das Recht muss diesen Veränderungen Rechnung tragen.
Diese Veränderungen bergen ganz große Chancen. Sie machen das Leben in weiten Teilen einfacher. Man kann mittlerweile einfach ins Wohnzimmer spazieren, einmal laut sagen, dass man eine Pizza bestellen möchte, und einige Minuten später klingelt der Pizzabote tatsächlich an der Tür. In der Zeit hat der vernetzte Kühlschrank schon gemerkt, dass kein Bier mehr da ist, und das Bier beim Lieferservice bestellt. Während man wartet, setzt man schnell ein paar Facebook-Klicks und bucht vielleicht noch eine Reise im Internet. – Das ist alles wunderbar so. Dabei entstehen allerdings enorme Datenmengen.
Persönliche Daten sind der Rohstoff unserer digitalisierten Zeit. Sie sind sozusagen das Erdöl des 21. Jahrhunderts, wenn man so will. Das weckt Begehrlichkeiten; denn mit diesen Daten kann man sehr viel machen: Tracking, Profiling, Scoring. Das sind so einige Begriffe. Es geht darum, dass aus unserer Persönlichkeit, aus unseren Vorlieben, aus unserem Verhalten Profile erstellt werden können und diese digitalen Daten für die Wirtschaft und für andere Zwecke nutzbar gemacht werden.
Da sagen nun manche: Na und? Ich habe ja nichts zu verbergen. Das ist doch alles nicht so wild. – Mag sein. Aber wenn der Algorithmus, der auf Ihre Verhaltensweisen gelegt wird, ergibt, dass Sie zum Beispiel zu spontanen Entschlüssen neigen, dann kann es Ihnen mittlerweile passieren, dass Ihnen bestimmte Güter oder Dienstleistungen auf Ihrem Handy teurer angeboten werden als anderen Leuten, weil der Algorithmus damit rechnet, dass Sie schneller zugreifen als andere. Oder wenn Sie aufgrund Ihres Datenverhaltens als besonders unzuverlässig eingestuft werden, dann bekommen Sie vielleicht bei der Suche nach einer Wohnung Probleme. Vielleicht werden Ihnen nicht so viele Angebote angezeigt, oder Sie bekommen Probleme, wenn es um die Auswahl der Interessenten geht.
Unsere Daten machen uns auch manipulierbar. Wenn es dafür noch eines Beweises gebraucht hätte, dann lieferte diesen der Datenskandal bei Facebook und Cambridge Analytica. Da wurden Menschen mit politischen Botschaften bombardiert, je nachdem wie sie eingeschätzt wurden: die Verzagten mit Angstmacherei, die Wütenden mit Hassbotschaften. Und das Ganze geschah, um eine politische Wahl zu beeinflussen. Weil solche Gefahren nun einmal bestehen – die kann man nicht aus der Welt reden –, ist es so wichtig, dass jede und jeder Einzelne möglichst gut darüber informiert ist, welche Daten von ihm oder ihr unterwegs sind, und möglichst viel Kontrolle über diese Daten hat.
Wir befinden uns da natürlich in der Situation „David gegen Goliath“ – die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer gegen die geballte Wirtschaftsmacht und die Unternehmen. Gerade deswegen braucht es hier den Rechtsstaat und den Verbraucherschutz, um das Machtgefälle auszugleichen. Wir tun das: auf europäischer Ebene mit der Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft treten wird. Sie wird es deutlich besser möglich machen, dass man individuell zustimmen kann, welche Daten man freigeben will und welche nicht, und sie eröffnet auch bei der Sanktionierung einen deutlich größeren Rahmen. Eine Geldbuße von 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, das ist bei einem Unternehmen wie Facebook mit einem Jahresumsatz von 40 Milliarden Euro schon eine ganze Menge, nämlich 1,6 Milliarden Euro. Diese potenzielle Sanktion hat schon abschreckende Wirkung.
Bei den Algorithmen – das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt –, den Rechenoperationen, nach denen man eingestuft wird, brauchen wir mehr Transparenz; denn sie entscheiden am Ende darüber, in welche Schubladen wir gesteckt werden.
Kurz gesagt: Wir brauchen Regeln. Wir brauchen aber auch eine Diskussion über ethische Maßstäbe in der digitalen Welt mit der IT-Wirtschaft, mit den Unternehmen, die da unterwegs sind. Nachdem sich schon viele Unternehmen die Corporate Social Responsibility auf die Fahne geschrieben haben, brauchen wir jetzt auch so etwas wie eine Corporate Digital Responsibility. Gerade in Deutschland gibt es gute Beispiele für Unternehmen, die da vorangegangen sind und sich selbst solche Maßstäbe auferlegt haben.
Eins ist jedenfalls klar: Wir als Rechtsstaat, wir als Politik stehen ein für die Datensouveränität unserer Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Den Kampf „David gegen Goliath“ führen wir auch in anderen Bereichen, zum Beispiel wenn massenhaft Abzocke betrieben wird. Das sind oft kleine Beträge in Form von dubiosen Gebühren. Wir alle kennen das: Am Ende der Buchung kommen noch ein paar Euro hinzu, oder in Rechnungen tauchen komische Beträge auf, die wir uns nicht richtig erklären können. Das ist ärgerlich, aber zu wenig, um dagegen zu klagen. Deswegen werden wir die Musterfeststellungsklage einführen, nach dem Motto „Einer für alle“. So können bestimmte Einrichtungen wie zum Beispiel die Verbraucherzentralen für eine Vielzahl von Betroffenen ein Verfahren führen, in dem die Anspruchsvoraussetzungen verbindlich festgestellt werden. Den Gesetzentwurf habe ich schon letzte Woche auf den Weg gebracht. Er soll möglichst am 1. November in Kraft treten, damit die in der Dieselaffäre Geschädigten ihre Ansprüche noch vor der Verjährung geltend machen können.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP])
Ich setze da auf die Kolleginnen und Kollegen, dass die Ressortabstimmung zügig abgeschlossen wird.
Ein weiteres Beispiel will ich nennen: Miete. Sie ist in Ballungszentren mittlerweile oft das Problem Nummer eins. Viele Menschen geben inzwischen ein Drittel oder mehr ihres Einkommens für Miete aus. Deshalb werden wir die Mietpreisbremse weiter verschärfen. Vermieter müssen zukünftig Auskunft über die Vormiete geben, damit Mieter und Mieterinnen ihre Rechte wirksam ausüben können. Zudem werden wir die Modernisierungsumlage absenken, damit die Mieter entlastet werden und der Anreiz, langjährige Mieter zugunsten von Luxussanierungen aus den Wohnungen zu drängen, gemildert wird.
Sie sehen: Den Grundsatz „Wer Recht hat, soll Recht bekommen“ schreiben wir groß und machen wir stark. Für die Umsetzung haben wir den Pakt für den Rechtsstaat. Die Justiz erhält zusätzliche Stellen, damit all das auch umgesetzt werden kann.
Unser Ziel ist, den Rechtsstaat starkzumachen; denn nur mit einem starken, verlässlichen Rechtsstaat, der für Gerechtigkeit und Schutz steht, können wir das Vertrauen der Menschen in die Demokratie letztendlich auch gewährleisten. Denn von Ängsten nähren sich die Populisten in unserer Gesellschaft, deren Geschäftsmodell darin besteht, die Ängste weiter zu befeuern. Sie haben gar kein Interesse, dass die Probleme gelöst werden, und sind deswegen auch nie mit konstruktiven Vorschlägen unterwegs.
(Abg. Kay Gottschalk [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unseren Rechtsstaat starkzumachen, unsere Demokratie starkzumachen – im Interesse aller Menschen in Deutschland.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])
Die Frage habe ich nicht mehr zugelassen, da die Bundesministerin schon über die Zeit war. Es liegt im Ermessen des Präsidiums, wie wir damit umgehen.
Das Wort hat Roman Reusch für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7213308 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 24 |
Tagesordnungspunkt | Recht und Verbraucherschutz |