Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Recht und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Und natürlich auch sehr geehrte Frau Ministerin! Auch für die Opposition darf ich Ihnen viel Erfolg und ein gutes Händchen in Ihrem neuen Amt wünschen. So viel Fairness muss sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Sie können sogar auch Unterstützung von der Linken erwarten. Es gibt bestimmte Themen – ich habe mir sieben herausgepickt –, zu denen ich gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen möchte.
Das erste Thema „Demokratieausbau und Stärkung der Bürgerbeteiligung“ ist uns als Partei extrem wichtig. Viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind politikverdrossen. Deshalb müssen wir als Politiker doch erkennen, dass wir diesen Bürgerinnen und Bürgern einen stärkeren Einfluss auf die Politikgestaltung geben müssen. Wir müssen das allerdings in einem verbindlichen Rahmen tun. Darin sind wir uns wahrscheinlich einig.
Wir haben als Partei zu dem Stichwort „Volksbegehren und Volksgesetzgebung“ ein sehr schönes Konzept entwickelt. Statt aber unsere durchdachten Vorschläge aufzugreifen, beabsichtigen Sie, dieses wichtige Thema in einer Expertenkommission zu versenken, um es einmal so auszudrücken. Dieses Thema der politischen Rechten zu überlassen, halten wir für einen groben politischen Fehler.
(Beifall bei der LINKEN)
Politikverdrossenheit hat auch wesentlich mit fehlender Transparenz zu tun. Die Linke fordert deshalb schon seit langem ein verbindliches Lobbyregister.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Eva Högl [SPD]: Wir auch!)
Denn die Bürgerinnen und Bürger wollen und müssen wissen, wer wie und wo Einfluss auf die Politik nimmt. Die SPD hatte im Wahlprogramm ein verpflichtendes Lobbyregister – ebenso wie die Grünen – gefordert. Aber die CDU hat es zusammen mit der CSU abgelehnt. Der Koalitionsvertrag schweigt dazu. Das wäre doch ein schönes Thema, das wir gerne mit der SPD und Ihnen im Bundestag angehen würden. Einen Antrag dazu haben wir bereits eingebracht. Gemeinsam könnten wir das schaffen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind dabei! – Gegenruf der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]: Wir auch!)
Zum Straf- und Strafprozessrecht haben sich hier schon viele Redebeiträge verhalten. Das ist ein sehr sensibles Thema. In den vergangenen Legislaturperioden war die Antriebsfeder zu Veränderungen in der Sicherheitspolitik und im Strafrecht Angst. Angst ist, wie wir Juristen wissen, ein schlechter Ratgeber. Das hat dazu geführt, dass Sicherheitspolitik und Strafrecht verschärft und auf ein übertriebenes Maß ausgedehnt wurden. Die notwendige Prävention blieb schon damals auf der Strecke. Die neue Bundesregierung setzt hier noch einen drauf. Laut Koalitionsvertrag soll das Strafprozessrecht – das haben wir gerade wieder gehört – noch einmal verschärft werden zulasten der Beschuldigten; davon müssen wir ausgehen.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Es soll beschleunigt werden!)
Als Beispiel sind im Koalitionsvertrag Verfahrensbeschleunigungsgesichtspunkte genannt. Verfahrensbeschleunigung heißt für uns hier: Beschneidung von Beschuldigtenrechten.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das muss gar nicht sein!)
Beweisanträge von Beschuldigten und Nebenklägern sollen künftig im Vorabverfahren abgelehnt werden. Das NSU-Verfahren lässt grüßen. Da war schon die Nebenklage den meisten lästig. Grundrechte werden so ausgehöhlt, ohne dass Ermittlungserfolge dadurch nachgewiesen wären. Sicherheit wird suggeriert statt hergestellt. Wir als Linke lehnen diesen Ansatz ab und sehen uns da mit der Anwaltschaft in einem Boot.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Strafrecht muss allerdings – da stimme ich Ihnen zu – umfassend bereinigt werden. Seine Funktion als Ultima Ratio muss wiederhergestellt werden. Überflüssige Straftatbestände sind zu streichen, sei es die Beleidigung des Bundespräsidenten oder das Erschleichen von Leistungen.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das war ja klar!)
Wir haben einen Gesetzentwurf, der sich zur Ersatzfreiheitsstrafe verhalten wird. Das ist ein gutes Thema; denn die Ersatzfreiheitsstrafe trifft leider überwiegend arme Menschen. Vor dem Hintergrund, dass kurze Haftstrafen eine Resozialisierung eher verhindern als befördern, wollen wir die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen.
(Beifall bei der LINKEN)
Zum § 219a StGB hat der Kollege Thomae von der FDP-Fraktion schon dankenswerterweise etwas referiert. Ich werde mir weitere Ausführungen dazu sparen. Ich bin an dieser Stelle mit der FDP einig. Das ist erstaunlich, nicht wahr?
(Heiterkeit bei der FDP – Stephan Thomae [FDP]: Das freut mich!)
Lassen Sie mich noch etwas zum Verbraucherschutz sagen. Frau Ministerin, Sie wollen die Bürgerrechte beim Verbraucherschutz stärken, indem Sie Musterfeststellungsklagen gegen Unternehmen einführen. Das begrüßen wir. Das bisherige Ungleichgewicht – hier ein großer Konzern, dort der einzelne Verbraucher – muss ein Ende finden. Die bisherige Rechtslage gibt den Verbrauchern keine einfachen Instrumente an die Hand, um gegen betrügerische Konzerne vorzugehen. VW lässt grüßen. Die Lehre kann nur sein: Verbraucherrechte müssen deutlich gestärkt werden. Klagemöglichkeiten müssen substanziell erweitert werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP])
Bei der Verbraucherklage und der Musterfeststellungsklage sind wir in der Tat der Meinung, dass das Opt-out-Prinzip, demzufolge das Ergebnis der Klage quasi auf die Nichtkläger übertragen wird, das Beste ist, um die Verbraucherrechte zu schützen. An dieser Stelle würden wir gerne mit Ihnen gesetzgeberisch weiterdenken.
(Beifall bei der LINKEN)
Erfolgreicher Verbraucherschutz kann aber nur gelingen, wenn ein Unternehmensstrafrecht in Kraft gesetzt wird, das diesen Namen auch verdient. Zu Facebook wurde hinreichend etwas gesagt; das sehen wir genauso wie Sie. Nutzen Sie die Möglichkeit, solchen Konzernen rechtliche Grenzen zu setzen.
Zum Schluss noch ein Punkt, der mir als langjähriger Richter am Sozialgericht ein besonderes Bedürfnis ist. Wir haben viel über die Justiz gesprochen; sie ist wichtig. Die Gerichte sind wichtig. Besonders wichtig sind aus unserer Sicht aber die Sozialgerichte; denn diese sind wichtig für das Funktionieren des Sozialstaats. Sie sind seit mehr als zehn Jahren dauerbelastet. Die Kolleginnen und Kollegen machen eine tolle Arbeit. Die Dauerbelastung ist aber die Folge einer verfehlten Sozialpolitik. Für diese steht – das kann ich Ihnen nicht ersparen – Ihre Partei mit der verfehlten Agenda-Politik. Wir stehen als Partei dafür, diese abzuschaffen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Wort hat Katja Keul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7213325 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 24 |
Tagesordnungspunkt | Recht und Verbraucherschutz |