Gökay AkbulutDIE LINKE - Änderung des Asylgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Asylgesetzes. Konkret soll das Rechtsmittelsystem in Asylverfahren reformiert werden, indem die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht und der Beschwerdemöglichkeiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Dadurch soll den Verwaltungsgerichten eine Klärung offener Rechtsfragen ermöglicht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke begrüßt ausdrücklich die Forderung, dass die Asylverfahren beschleunigt und so den Verfahren nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht wieder ein Stück weit angeglichen werden sollen.
(Beifall bei der LINKEN)
Derzeit belasten die gravierenden Mängel in der Entscheidungspraxis des BAMF nicht nur Asylsuchende, die über Monate und Jahre hinweg in Unsicherheit leben, sondern sie überfordern auch die Verwaltungsgerichte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verzeichnet seit geraumer Zeit hohe Eingänge von Asylverfahren. Es gibt einen Höchststand bei den anhängigen Gerichtsverfahren im Asylbereich. 2017 gab es 328 382 Klagen gegen Asylbescheide. Das ist fast eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Gegen 91,3 Prozent aller ablehnenden Bescheide des BAMF wurde im Jahr 2017 geklagt. Wegen eines nur subsidiären Schutzstatus waren Ende 2017 noch 66 247 Klagen anhängig, sogenannte Upgrade-Klagen. Die Erfolgsquote der Klagenden in erster Instanz lag bei inhaltlichen Asylentscheidungen bei 59,6 Prozent. Bei Syrerinnen und Syrern war sie sogar noch höher. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass die Hauptaufgabe der Gerichte darin besteht, ständig die falschen Entscheidungen des BAMF zu kassieren.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Linke setzt sich entschieden dafür ein, dass die Entscheidungspraxis des BAMF auf den Prüfstand gestellt wird. Wichtig ist im Ergebnis, dass Geflüchtete in schnelleren und fairen Verfahren eine richtige Entscheidung erhalten.
Durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln geht der Gesetzentwurf der Grünen in die richtige Richtung. Das Asylgesetz sieht derzeit noch einen äußerst beschränkten Rechtsmittelzug vor. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess kann das Verwaltungsgericht weder in Hauptsacheverfahren die Berufung noch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Beschwerde zulassen. Dies hat zu einer nicht mehr hinnehmbaren Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt. Gleich gelagerte Fälle werden unterschiedlich entschieden und sorgen für Rechtsunsicherheit. Die Linke befürwortet ausdrücklich, dass durch einheitlichere Entscheidungen mehr Rechtssicherheit für Geflüchtete entsteht.
(Beifall bei der LINKEN)
In der bisherigen Uneinheitlichkeit der Entscheidungen sieht Die Linke eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden. Dies darf nicht zum Regelfall werden.
(Beifall bei der LINKEN)
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der Grünen das Problem der fehlerhaften Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, welche wir als das Hauptproblem ansehen, nicht beheben wird.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Die wirksamste Entlastung der Gerichte würde immer noch darin bestehen, dass das BAMF endlich sorgfältige Asylprüfungen durchführen und gut begründete Bescheide erstellen würde. Das BAMF sollte bei Herkunftsländern mit einer Vielzahl von gerichtlichen Aufhebungen – das betrifft insbesondere Syrien und Afghanistan – negative Bescheide von sich aus überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Den Zugang zu einem zügigen Verfahren zu ermöglichen, in welchem in guter Qualität über das Begehren der Schutzsuchenden entschieden wird, liegt in der Verantwortung des Staates. Das Recht der Schutzsuchenden auf ein faires Verfahren muss hierbei maßgebend sein.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Linke unterstützt deshalb den Gesetzentwurf, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf. Es muss umgehend flächendeckend in ganz Deutschland eine gute, frühzeitige und dabei kostenlose Rechtsberatung für alle Schutzsuchenden geben. Wir werden auch weiterhin solidarisch sein und die Rechte der Geflüchteten stärken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächstes der Kollege Michael Kuffer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7219338 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 26 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Asylgesetzes |