20.04.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 27 / Tagesordnungspunkt 20

Sarah RyglewskiSPD - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das Ganze jetzt ein bisschen zu entemotionalisieren.

(Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie aber auch durchhalten!)

– Mal gucken. Vielleicht werde ich ja am Ende der Debatte etwas emotionaler.

Ich glaube, niemand in diesem Raum ist der Meinung, dass Fahren ohne Fahrschein vollkommen ohne Konsequenzen sein sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zumindest so lange, wie der öffentliche Personennahverkehr nicht kostenlos ist, sind wir der Meinung: Jeder soll erst einmal einen Fahrschein lösen; denn wer das nicht tut, der sorgt in der Konsequenz dafür, dass andere irgendwann ein höheres Beförderungsentgelt zahlen müssen, und das wollen wir alle nicht.

Natürlich muss deswegen das sogenannte Schwarzfahren Konsequenzen haben. Die Frage ist nur: Welche? Und: Sind sie eigentlich verhältnismäßig?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bringe jetzt einfach die soziale Komponente mit hinein. In der Tat ist Beförderungserschleichung ein Delikt, das in der Regel tatsächlich nur oder überwiegend Menschen mit wenig Geld begehen. Das heißt nicht, dass andere Menschen, die wenig Geld haben und die sich ein Ticket kaufen, blöde sind bzw. dass allen Menschen mit wenig Geld nichts anderes übrig bleibt, als schwarzzufahren. Aber es ist in der Tat so, dass ein vorsätzlicher Gelegenheitsschwarzfahrer in der Regel das erhöhte Beförderungsentgelt zahlt. Er kann am Ende vielleicht auch eine Geldstrafe zahlen. Er landet auf jeden Fall nicht im Gefängnis. Deswegen ist es ein Delikt, das für arme Menschen mit deutlich stärkeren Konsequenzen verbunden ist als für Menschen mit ausreichend Geld.

Das trifft die Menschen am Rande der Gesellschaft ganz besonders, mit der Folge, dass sie, wenn sie tatsächlich eine Vorstrafe erhalten, noch mehr Schwierigkeiten haben, einen Job, eine Wohnung etc. zu bekommen. Da kann man schon einmal die Frage stellen, ob das eigentlich die Konsequenzen sind, die wir wollen. Wie gesagt, wir wollen, dass es Konsequenzen gibt; aber die Frage ist, ob das Strafrecht dafür der richtige Ansatz ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sind wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten offen, darüber zu diskutieren, was man da machen kann. Aber ich sage auch ganz bewusst, dass Straffreiheit, selbst wenn wir uns darauf einigen könnten – ich habe gemerkt, mit unserem Koalitionspartner wird sich das nicht durchsetzen lassen –, nicht alle Probleme lösen würde; denn in letzter Konsequenz würde es auch bei einer Ordnungswidrigkeit so sein, dass die Leute, die die Strafe nicht zahlen, irgendwann vor dem Kadi landen und möglicherweise ins Gefängnis wandern. Es ist also ein Thema, das wir nicht nur rechtspolitisch angehen müssen, sondern auch sozialpolitisch.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])

In diesem Zusammenhang ist der kostenlose ÖPNV ein Thema; darüber kann man nachdenken. Die Ministerin Svenja Schulze hat das Ganze aus umweltpolitischer Sicht aufgearbeitet; das ist richtig. Aber auch sozialpolitisch wäre ein kostenloser ÖPNV ein Gewinn, weil Mobilität in der Tat ein Grundrecht ist.

Ein anderer Punkt, den wir angehen müssen, ist die Frage, wie viel Geld Menschen ohne Einkommen zur Verfügung steht. Dabei müssen wir uns sicherlich auch den Hartz-IV-Satz angucken. Es gibt Sozialtickets. Ich glaube, es war der Kollege von der AfD, der gesagt hat: Dafür gibt es Sozialtickets.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Aber nicht überall!)

– Ja, nicht überall. Die Kosten für fast jedes Sozialticket sind weit höher als die Mittel, die einem Hartz-IV-Empfänger im Monat für Mobilität zustehen.

Das heißt aber nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen müssen, bis es so weit ist. Wir haben beispielsweise in Bremen, dem Bundesland, aus dem ich komme, eine gute Regelung für einen bestimmten Personenkreis getroffen, der überdurchschnittlich häufig schwarzfährt. Das sind im Übrigen Leute mit schweren psychischen Problemen, viele wohnungslose und obdachlose Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, zu zahlen. Sie bekommen ein besonders subventioniertes Sozialticket. Sie müssen 10 Euro hinzuzahlen, und die 25 Euro Differenz werden erstattet. Als weitere Leistung bekommen sie eine gute Anbindung an weitere soziale Dienste. So hat man den Kontakt zu ihnen und versucht, an die Grundlagen des Problems heranzugehen.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Vorbildlich!)

Insofern würde ich mir wünschen, dass wir in der Debatte im Rechtsausschuss die Offenheit haben, uns wirklich noch einmal ganz dezidiert damit zu befassen, ob eine solche Strafe eine wirklich verhältnismäßige Lösung dieses Problems ist.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, ich komme zum Schluss. – Wir alle sind der Meinung, Schwarzfahren muss Konsequenzen haben. Aber ich appelliere daran, auch einen Dialog mit den Sozial- und Verkehrspolitikern zu führen. Es ist eben kein Problem, das wir allein mit einer Strafrechtsreform lösen können.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7219438
Wahlperiode 19
Sitzung 27
Tagesordnungspunkt Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
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