Tobias PflügerDIE LINKE - Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben hier ja regelmäßig, dass das Völkerrecht in einer Art und Weise dargestellt wird, die schon hanebüchen ist.
(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Von Ihnen!)
Ich will einfach einmal darauf hinweisen, dass ein Teil dieser Mission ist, dass die Einsatzkräfte „bis zu einer Tiefe von maximal 2 000 Metern gegen logistische Einrichtungen von Piraten am Strand vorgehen“ können. Das ist ein Zitat aus dem Mandat. Das heißt konkret, dass in das Land hineingegangen werden kann. Der Kollege Tobias Lindner hat auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Ich bin echt gespannt, wie Sie das als völkerrechtsgemäß bezeichnen wollen;
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
denn damit wird konkret in die Souveränität eines Staates eingegriffen.
Ich sage es klipp und klar: Sie bringen hier regelmäßig eine hanebüchene Begründung, wenn Sie sagen, wie das Völkerrecht angeblich aussieht. Ich weise das klar zurück. Selbstverständlich ist dieser Einsatz, wenn er sich quasi auch auf das Hoheitsgebiet eines anderen Landes erstreckt, nicht völkerrechtsgemäß.
(Beifall bei der LINKEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Natürlich ist er völkerrechtsgemäß!)
Kollege Ullrich, Sie können erwidern.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7222094 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 29 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR) |