26.04.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 29 / Tagesordnungspunkt 11

Volker UllrichCDU/CSU - Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR)

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Herr Kollege Pflüger, ich kenne kaum einen renommierten Völkerrechtler, der den Einsatz Atalanta grundsätzlich juristisch infrage stellt. Unabhängig davon möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass neben dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1982 mehrere Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates zu beachten sind, die diesen Einsatz eindeutig legitimieren.

Die UN-Charta besagt – das wissen Sie –, dass Streitkräfte bei Einsätzen, die durch den UN-Sicherheitsrat legimitiert sind, nicht nur zur Eigensicherung, sondern auch, wie in diesem Fall, zur Sicherung der Seewege ein Stück weit in das Territorium an Land vordringen dürfen. Dieser Sachverhalt ist völlig unproblematisch. Sie greifen einen Teil aus dem Mandat heraus, um etwas insgesamt abzulehnen, was Sie nicht ablehnen sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich schließe die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7222098
Wahlperiode 19
Sitzung 29
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR)
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