Andrea LindholzCDU/CSU - Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Über diesen Antrag wird dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr im sogenannten NPD-Verbotsverfahren festgestellt, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber aufgrund ihrer Größe und ihres Potenzials diese nicht mehr erreichen kann. Damit wurde im Urteil vom letzten Jahr auf die aktuelle Situation der NPD abgestellt. Die aktuelle Situation spiegelt sich im Urteil wider, zum Beispiel, indem das Gericht – Randnummer 206 – auf einen Vorfall in meiner Heimatgemeinde aus dem Jahr 2015 eingegangen ist, als die NPD dort mit Mitgliedern aus dem Bundesgebiet versucht hat, eine Veranstaltung zu stören, und zwar verhältnismäßig massiv zu stören, bei der es um die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft ging.
Im Jahr 2017 ist festgestellt worden, dass die NPD nicht mehr über eine verhältnismäßige Größe verfügt und daher nicht verboten werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aber abgestufte Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt und gesagt, dass wir in diesen Fällen Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen können. Hierfür haben wir die rechtlichen Grundlagen geschaffen.
An die Vertreter der AfD gerichtet mag ich nur einen Satz sagen: Sie können, aber Sie wollen dem Antrag nicht zustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Alles andere, was Sie gesagt haben, Herr Brandner, ist schlicht und ergreifend falsch.
Die NPD ist heute in keinem Landtag mehr vertreten, und sie hat bei der Bundestagswahl nur noch 0,4 Prozent erreicht, Gott sei Dank. Sie mag am Rand der Bedeutungslosigkeit stehen, aber ihre verfassungsfeindliche, hasserfüllte und demokratieverachtende Ideologie ist bis heute so präsent wie eh und je. Daher müssen wir alle Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen, um uns zu behaupten. Dazu gehört auch der Entzug staatlicher Gelder. Ich möchte an das, was Herr Harbarth gesagt hat, anknüpfen: Jeder Euro, den wir hier investieren würden, wäre ein Euro zu viel.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])
Nachdem sich bereits der Bundesrat und auch die Bundesregierung entschlossen haben, entsprechende Anträge zu stellen, liegt doch nichts näher, als dass sich auch der Bundestag, die Herzkammer der deutschen Demokratie und das dritte antragsberechtigte Verfassungsorgan, mit aller Kraft hinter diesem Anliegen versammelt. Ich bin froh, dass sich neben CDU/CSU, SPD und FDP auch die Grünen entschlossen haben, unserem Antrag heute zuzustimmen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich freue mich darüber sehr.
Das langwierige NPD-Verbotsverfahren hat auch an unseren Nerven gezehrt. Es ist oft schwerfällig und manchmal nicht verständlich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich auf 263 Seiten bemüht, einen differenzierten Weg aufzuzeigen. Unser Rechtsstaat ist, auch wenn er nicht immer einfach ist, eine unserer größten zivilisatorischen Errungenschaften.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Der ehemalige Justizminister und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch sagte: Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie das Wasser zum Trinken und die Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
Deshalb: Lassen Sie uns heute auch ein gemeinsames Zeichen für einen wehrhaften Rechtsstaat und eine rechtsstaatlich kontrollierte Demokratie in Deutschland setzen. Extremismus darf bei uns keinen Platz haben, egal ob es um rechtsextreme Parteien, um Organisationen von linksradikalen Gewalttätern oder um islamistische Fundamentalisten geht. Unser Rechtsstaat muss nach allen Seiten wehrhaft bleiben. Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, der hat auch keinen Anspruch auf Förderung durch unseren Staat. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für unseren Antrag.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen jetzt zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 19/1824 mit dem Titel „Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung“. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wünschen namentliche Abstimmung in der Sache. Die Fraktion der AfD wünscht Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage Sie deshalb: Wer stimmt für die beantragte Ausschussüberweisung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD von der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Bevor wir zur namentlichen Abstimmung kommen, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass eine persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages schriftlich abgegeben worden ist.
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 19/1824 in der Sache. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die Abstimmung.
Gibt es jemanden, der seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7222151 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 29 |
Tagesordnungspunkt | Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung |