Karl-Heinz BrunnerSPD - Export von Rüstungsgütern
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sagt man ja spaßeshalber: Das Beste kommt zum Schluss.
(Beifall bei der SPD – Florian Post [SPD]: Jawohl!)
Aber ich will die Überraschung trotzdem in Grenzen halten, indem ich zwei Aussagen wiederhole und gleich an den Anfang stelle: Erstens. Wir, die Sozialdemokratie, wollen ein Rüstungsexportgesetz. Zweitens. Wir werden trotzdem den beiden heute vorliegenden Anträgen nicht zustimmen. Die Antragsteller werden dies auch nicht erwartet haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zuerst zum Antrag der Linken. Dieser Antrag ist aus mehreren Gründen nicht zustimmungsfähig, zum Beispiel, weil dies dazu führen würde, dass wir im europäischen Kontext auf eine eigenständige deutsche Rüstungsindustrie, auf eine eigenständige deutsche Rüstungstechnologie, auf eigenständige Forschung und Entwicklung und auf eine eigenständige Sicherheitsarchitektur verzichten. Sie mögen das vielleicht wollen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht.
(Beifall bei der SPD)
Der Antrag der Grünen enthält naturgemäß viele Punkte, die nicht nur mir, sondern auch den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sympathisch sind, weil darauf abgezielt wird, die bisher restriktiven Regeln des Rüstungsexportes, die seit dem Jahr 2002 gelten – liebe Kollegin Keul, ich komme zu einer anderen Einschätzung als Sie; die restriktive Genehmigungspraxis ist nicht gescheitert, die vereinbarten Regeln sind gut –, in ein normiertes Verfahren zu überführen, wie es bei der Verordnung der Europäischen Union zu Dual-Use-Gütern bereits der Fall ist. Die gemeinsamen Standpunkte der Europäischen Union haben ebenfalls eine höhere Bindung. Das deutsche Parlament kann nur kontrollieren, was es durch seine Regeln vorgibt.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte nicht über jede einzelne Waffe, jede einzelne Munition, jedes einzelne Schräubchen und Dual-Use-Gut in diesem Hohen Hause diskutieren. Aber ich würde mir wünschen – ich glaube, das fände hier große Übereinstimmung –, dass der Deutsche Bundestag in seiner Gänze die Entscheidung darüber trifft, wer im Grundsatz Waffen erhält und wer nicht.
(Beifall bei der SPD – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Nein! Das ist Aufgabe der Exekutive!)
– Die Exekutive kann sich an dieser Stelle die Regeln nicht selbst geben.
Rüstungskontrolle und Rüstungsexporte bedürfen einer ständigen Überwachung und Anpassung und letztlich auch kluger Diplomatie. Dass dies möglich ist, zeigen die jüngsten Ergebnisse des heutigen Tages in Korea, zeigen aber auch die guten Ergebnisse, die wir mit dem Koalitionsvertrag erzielt haben, nämlich die bestehenden Rüstungsexportrichtlinien noch 2018 zu schärfen. „ Schärfen“ bedeutet übrigens nicht, dass das Parlament nicht kontrolliert, sondern bedeutet, die Kontrolle zu erhöhen.
Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Jahr noch öfter über das Thema Rüstungsexportpolitik sprechen werden – das ist auch gut so –;
(Zurufe von Abgeordneten der LINKEN)
denn es ist ein Thema, das neben der politischen und gesellschaftlichen Diskussion einer intensiven Diskussion in diesem Hohen Hause bedarf. Es ist wichtig, dass unser Rüstungsexport gemäß unserem Staatsverständnis werteorientiert, restriktiv und normiert vonstattengeht.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7222342 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 30 |
Tagesordnungspunkt | Export von Rüstungsgütern |