Hans-Peter Friedrich - Einspruch gem. § 39 GO-BT
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Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 39 der Geschäftsordnung
Der Präsident hat in der gestrigen Sitzung der Kollegin Dr. Alice Weidel einen Ordnungsruf nach § 36 der Geschäftsordnung erteilt. Die Kollegin Alice Weidel hat dagegen nach § 39 der Geschäftsordnung Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde an Sie zur Unterrichtung verteilt. Der Bundestag hat über den Einspruch gemäß § 39 Satz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache zu entscheiden.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, hat der Abgeordnete Jürgen Braun das Wort zur Geschäftsordnung.
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API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7227668 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 33 |
Tagesordnungspunkt | Einspruch gem. § 39 GO-BT |
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Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen