07.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 36 / Tagesordnungspunkt 3

Linda TeutebergFDP - Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Kollege Rix, hat es gerade auch schon angesprochen, aber ich möchte es noch einmal konkreter machen: Manche hier wollen glauben machen, wir würden über den Familiennachzug von Flüchtlingen im Allgemeinen sprechen. Aber – und das ist nun mal wichtig festzustellen –: Familiennachzug findet statt, und zwar in erheblichem Umfang. In den letzten Jahren sind jeweils über 100 000 Menschen pro Jahr auf diesem Weg nach Deutschland gekommen.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja auch ein Grundrecht!)

Als Angehörige von Menschen, die hier politisches Asyl erhalten haben, oder als Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Das ist gut so, und das ist ein enormer humanitärer Kraftakt, den dieses Land bereits leistet.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Einige wollen einen anderen Eindruck erwecken, und zwar die Konservativen, die den Eindruck erwecken wollen, sie würden den Familiennachzug vollständig unterbinden und stoppen, oder die linke Seite, die glauben machen will, dass hier generell eine Familienzusammenführung verhindert werden solle. Das ist beides eine krasse Verzerrung der Wirklichkeit, die eine vernünftige Debatte verhindert.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU])

Es geht um eine vernünftige Begrenzung in den Fällen, in denen nur ein subsidiärer Schutzstatus besteht und die Bleibeperspektive also ohnehin gering ist. Das betrifft gegenwärtig gut ein Drittel der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge. Hier eine Begrenzung vorzusehen, ist doppelt sinnvoll: zum einen, um die Belastungen für Länder und Kommunen ein Stück weit zu begrenzen, die in den letzten Jahren bereits Außerordentliches geleistet haben, und zum anderen, um die Migrationsbewegungen zu reduzieren, um Menschen nicht die falsche Hoffnung zu machen, sie könnten allein den gefährlichen Weg nach Deutschland antreten und dann ihre Familien nachholen. Auch das ist ein Beitrag, Fluchtbewegungen ein Stück weit in den Griff zu bekommen.

(Beifall bei der FDP)

Dieses Ziel ist auch das unsere. Wir haben aber für die Umsetzung andere Vorstellungen und deshalb früh einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Besonders kritisch ist die künstliche Obergrenze von 1 000 Personen pro Monat. Härtefälle lassen sich nicht kontingentieren; das zeigt Ihr Gesetzentwurf ja auch sehr deutlich; denn Sie nennen Kriterien, die zum Nachzug berechtigten, aber Sie erklären nicht, wie entschieden werden soll, wenn die zulässige Grenze erreicht ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht: Der Gesetzgeber hat Gestaltungsspielraum beim Familiennachzug. Liebe Kollegen von den Grünen, Sie entwerten sogar den besonderen Stellenwert unseres Asylrechts, wenn Sie diese Abstufung rechtlicher Bindung nicht anerkennen.

(Beifall bei der FDP)

Wir Freie Demokraten wollen diesen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers rechtsstaatlich und vernünftig ausfüllen. Dass dieses Thema – obwohl es bei allem Streit um Zahlen offenbar um keine so ganz großen Zahlen geht – so viel Symbolkraft hat, liegt genau an dem erschütterten Vertrauen in die Steuerungs- und Gestaltungsfähigkeit begründet. Unsere Verantwortung ist es, zu steuern, was zu steuern ist. Wir haben dafür einen Vorschlag gemacht – ohne Obergrenze für Härtefälle, aber auch ohne Illusionen über die Herausforderungen auf dem Weg zu gelingender Integration.

(Beifall bei der FDP)

Ich hoffe – ich lade Sie alle dazu ein –, dass wir hier noch zu besseren Lösungen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt erteile ich das Wort der Kollegin Dr. Frauke Petry.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7243179
Wahlperiode 19
Sitzung 36
Tagesordnungspunkt Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
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