Roman ReuschAfD - Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Landauf, landab veröffentlichen die Rechnungshöfe alljährlich Erschreckendes, nämlich ein riesiges Ausmaß an Steuergeldverschwendung. Der Steuerzahlerbund veröffentlicht Schwarzbücher. Landauf, landab fragen die, denen das Geld vorher abgenommen wurde – vulgo auch Steuerbürger genannt –, wieso das eigentlich möglich ist und wieso die nicht zur Verantwortung gezogen werden, die solche Riesensummen falsch verwenden, verschleudern.
Das hat sicherlich viele Ursachen. Eine wesentliche ist allerdings: Wir haben gar keine geeignete Strafvorschrift für Steuergeldverschwendung. Es wird immer wieder die Untreue im Sinne des § 266 StGB angewandt. Blöderweise ist die durch die Rechtsprechung des BGH so weit eingeschränkt, dass sie auf Fälle der Steuergeldverschwendung kaum mehr anwendbar ist, nur noch im Ausnahmefall. Dies hat in einem Gutachten Professor Schünemann, einer der bedeutenden Strafrechtslehrer dieses Landes, 2011 für den Steuerzahlerbund anhand von Fallbeispielen ausführlich und überzeugend dargelegt. Wir haben also die Situation, dass wir auf der einen Seite eine scharfe Verfolgung von Menschen haben, die sich ihren Steuerpflichten entziehen. Wir haben auf der anderen Seite im Wesentlichen eine Carte blanche für diejenigen, die diese Steuergelder sinnlos verpulvern. Das kann so nicht bleiben.
Professor Schünemann hat in dem Gutachten dankenswerterweise nicht nur das Problem aufgezeigt, sondern auch einen Lösungsvorschlag unterbreitet, den wir uns zu eigen gemacht haben.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Abgeschrieben haben!)
– Zu eigen gemacht.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Abgeschrieben!)
Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, Kollege Luczak.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ah!)
Wenn etwas gut ist, ist es gut.
(Beifall bei der AfD)
Die Lösung ist wegen der Ungeeignetheit des bestehenden Tatbestands gemäß § 266 StGB die Schaffung eines eigenen Tatbestandes der Steuergeldverschwendung oder Haushaltsuntreue.
Dies setzt an zwei Blöcken von Verhaltensweisen an. Zum einen gibt es das Haushaltsgrundsätzegesetz. Darin sind Grundsätze gesetzlich normiert, die für Bund und Länder gelten. Sie sind verpflichtend für alle, die mit Haushaltsmitteln umgehen. Bedauerlicherweise ist seinerzeit vergessen worden, die Zuwiderhandlung gegen solche Grundsätze zu ahnden. Es bleibt also ohne Konsequenzen, wenn man dieses Gesetz und die mit ihm verbundenen Pflichten in den Wind schreibt. Deswegen schlagen wir vor, schon die vorsätzliche Verletzung wesentlicher Pflichten des Haushaltsgrundsätzegesetzes unter Strafe zu stellen. Natürlich werden diese Pflichten in unserem Gesetzentwurf definiert.
Zweitens muss die reine Verschwendung – das offensichtliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zum Beispiel – unter Strafe gestellt werden. Das gilt auch für Maßnahmen, die dazu führen, dass zum Beispiel der kommunale Leistungsträger nahezu pleite ist und auf Jahre in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt ist. Auch diese Fälle sind vorgekommen.
(Beifall bei der AfD)
Dies muss auch auf kommunale Entscheidungsträger ausgedehnt werden. Einen entsprechenden Absatz finden Sie im vorliegenden Gesetzentwurf.
Damit hätten wir immerhin ein materielles Recht, das eine effiziente Verfolgung ermöglichen würde. Damit das funktioniert, brauchen wir auch verfahrensrechtliche Maßnahmen. Die Rechnungshöfe und andere Prüfstellen erstellen ihre Berichte. Wir müssen sie verpflichten, wenn sie einen Anfangsverdacht auf eine solche Straftat haben, dies bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaften wären dadurch ein Stück weit entlastet, weil sie eine bereits wohl vorbereitete Strafanzeige bekommen, von Fachleuten erstellt und nicht von irgendjemandem, der sich nur so etwas denkt.
(Beifall bei der AfD)
Um die Sache zu vervollkommnen und um Staatsanwaltschaften die nötige Motivation zu geben – so sie denn fehlen sollte, so etwas zu verfolgen –, müssen sie das formelle Beschwerderecht nach § 172 StPO bekommen. Das heißt, sie müssen vor Gericht die Anklageerhebung erzwingen können. Stellen Sie sich die Hierarchie in einem Bundesland vor. Wenn dann gegen einen Bundesminister ermittelt wird, dann ist das für eine Staatsanwaltschaft gar nicht so einfach, gegen einen solch hochrangigen Politiker Anklage zu erheben. Wenn man das vor Gericht erzwingen kann, sieht die Sache völlig anders aus.
Wir brauchen gleichfalls einen Tatbestand der Unterlassung von öffentlichen Ausschreibungen, wenn sie ohne Not unterbleibt. Hierfür schlagen wir die Einführung einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro vor.
(Beifall bei der AfD)
Mit dem materiellen zusammen mit dem verfahrensrechtlichen Teil haben wir ein durchaus scharfes Instrument. Auf diese Weise könnten wir – da wetten wir – Milliarden Euro sparen, jedes Jahr. Diejenigen, die zum Thema Steuergeldverschwendung arbeiten, sagen, dass das so viel ausmacht.
An dieser Stelle kommt normalerweise der Spruch: „Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss.“ Tja, wir alle wissen, da wird nicht viel bei herumkommen; denn Anträge der AfD werden üblicherweise nicht ernsthaft diskutiert, sondern schlank abgelehnt. Das wird auch diesem Antrag passieren. Umso gespannter bin ich darauf, was sich die mir nachfolgenden Redner einfallen lassen, um zu begründen, weshalb man das alles nicht braucht. Gerne genommen wird an dieser Stelle immer der handwerkliche Fehler. Vorsicht Falle! Wir sind nicht in der dritten Lesung, sondern in der ersten. Handwerkliche Fehler könnte man im Ausschuss ohne Weiteres noch ausbügeln. Man könnte Änderungsanträge stellen usw.
(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Sie könnten ja auch gescheite Anträge schreiben!)
Sie können natürlich auch sagen: Das stimmt alles nicht, wir leben sowieso in der besten aller denkbaren Welten, und da gibt es so etwas überhaupt nicht; Steuergeldverschwendung in nennenswertem Maß findet in diesem Land nicht statt. – Ich bin gespannt, was Sie sich einfallen lassen. Jedenfalls: Wir sehen uns im Ausschuss.
(Beifall bei der AfD)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243186 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 36 |
Tagesordnungspunkt | Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel |