Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuhörertribünen! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf der AfD mit dem Namen: Bekämpfung der Haushaltsuntreue und Verschwendung öffentlicher Mittel. – Wie immer, könnte man fast sagen, haben wir auf Ihren Gesetzentwurf lange warten müssen. Gelohnt hat sich das Warten auch diesmal nicht; das gleich vorab.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich habe Sie von der AfD-Fraktion neulich schon gefragt: Machen Sie so etwas mit Absicht, oder können Sie es einfach nicht? Alles spricht für Letzteres.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei Abgeordneten der AfD)
Dabei hatten Sie doch jetzt genug Zeit zum Üben. Außerdem handelt es sich doch um eine relativ einfache Abschreibearbeit. Die ist doch leicht zu vollbringen.
Zu Ihrem Entwurf will ich Folgendes sagen: Die von der Antragstellerin angeführte Bugwellenentscheidung des Bundesgerichtshofs, zu der Sie, Kollegin Steffen, dankenswerterweise eigentlich schon hinreichend ausgeführt haben, führt in der Tat keineswegs dazu, dass kaum gegen Untreue von Amtsträgerinnen und Amtsträgern vorgegangen wird. Sie stellt nur klar, dass das Schutzgut des § 266 Strafgesetzbuch das Vermögen ist, nicht aber jede kleine Haushaltsregel der öffentlichen Hand. Die Untreue ist ein Vermögensdelikt und benötigt zur Erfüllung ihres Tatbestandes eben auch einen Vermögensschaden.
Der Gesetzentwurf suggeriert aber, dass Untreue im politischen Betrieb nicht geahndet werden kann, und stellt so in unerträglicher Weise Amtsträgerinnen und Amtsträger unter Generalverdacht. Das machen wir von der Linken so nicht mit.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Denn es stimmt auch nicht und ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie der Bevölkerung Sand in die Augen streuen, wie Sie selbst tricksen und täuschen wollen.
Ein Fall, den Sie von der AfD aber wiederum sehr gut kennen müssten, beweist das Gegenteil Ihrer Behauptungen. Im Jahr 2016 wurde der damalige Sprecher der Gemeinderatsfraktion der AfD in Stuttgart wegen Untreue angeklagt. Er hatte nach Ansicht des Amtsgerichts Stuttgart in die Kasse der FDP gegriffen, als er noch deren Fraktionsgeschäftsführer war. Angeklagt wurde er also. Davongejagt wurde er von der AfD-Ratsfraktion nicht. Er kehrte ihr jedoch mittlerweile den Rücken.
Der vorliegende Vorschlag ist heiße Luft. Seine Umsetzung würde bedeuten, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger sich doppelt und dreifach versichern, bevor sie Entscheidungen treffen.
(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: So ist es!)
Sprich: Das Ganze wird zu einem enormen Bürokratieaufwand und -aufbau führen, gegen den Sie doch gerade an anderer Stelle publikumswirksam ins Felde ziehen.
Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf aus einem so dünnen Stoff gewebt, dass ich es mit einem bekannten Märchen so ausdrücken will: Der Kaiser ist nackt – mal wieder.
(Beifall bei der LINKEN und der SPD)
Damit genug, was Ihre Truppe anbelangt. Nun habe ich den demokratischen Fraktionen dieses Hauses auch noch einiges zu sagen. Wenn wir das Vertrauen der Bevölkerung in das parlamentarische System erhalten und stärken wollen, müssen wir mehr und anderes tun, als mit Anschuldigungen herumzufuchteln, wie es dieser Gesetzentwurf tut.
Ich habe schon bei mehreren Anlässen hier gesagt: Um das zu erreichen, gehört wesentlich dazu, dass wir die Mitbestimmung der Bevölkerung ausbauen, dass wir Transparenz in die Vorgänge der Politik bringen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir hatten in dieser Legislaturperiode gerade dazu zum Beispiel unseren Vorschlag zum Lobbyregister sehr bewusst debattiert. Die weitere Debatte im Ausschuss wird auch zeigen, wie es die anderen Fraktionen bei dieser wichtigen Frage halten.
(Beifall bei der LINKEN)
Reformen tun not. Mit Steuergeldern muss sorgsam umgegangen werden. Das ist gerade und sehr bewusst auch die Auffassung unserer Fraktion, der Linken. Misstrauen schüren gegen „die da oben“, wie Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf wieder einmal tun, ist dabei wenig hilfreich.
(Beifall bei der LINKEN)
Wer sorgfältig mit öffentlichen Geldern umgehen will, der muss Sonderrechte abbauen. Da können wir bei uns Abgeordneten selber anfangen. So gehört zum Beispiel unsere Altersversorgung als Abgeordnete auf den Prüfstand. Was hindert uns, zu beschließen, dass wir wie alle Bürger in die Rentenversicherung einzahlen?
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir wären damit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes näher, wenn es an unsere eigenen Privilegien geht.
Daran werden wir als Fraktion arbeiten. Drohen mit der Keule des Strafrechts, um dann am Ende doch alles beim Alten zu lassen, hilft nicht weiter.
Ich könnte noch viel mehr aufzählen. Ich lasse das. Wir Linke werden weiter die notwendigen Reformvorschläge in das Parlament einbringen und diskutieren. Ihren Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der AfD, werden wir aber ziemlich sicher ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt hat das Wort die Kollegin Canan Bayram, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243191 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 36 |
Tagesordnungspunkt | Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel |