Lothar MaierAfD - Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel
Verehrter Herr Kollege Dr. Hirte, ich möchte auf die Spezialitäten Ihres Beitrags, wie etwa das Argument des Einsparens von Haftkosten, hier nicht weiter eingehen. Folgte man Ihrem Argument, dürften wir nach dem Strafrecht eigentlich niemanden mehr verurteilen, weil es jeweils zu einer Verschwendung von staatlichen und öffentlichen Mitteln führte.
(Beifall bei der AfD)
Was mich an Ihrem Beitrag am meisten stört: Sie sind der Ansicht, das Strafrecht sei ungeeignet, um bei Verschwendung öffentlicher Mittel, vor allem im großen Stil, einen wesentlichen Effekt zu erzielen. Ist Ihnen denn eigentlich nicht bekannt, dass es in Deutschland nicht die übliche Gewohnheit von Behörden ist, bei kostspieligen Projekten – übrigens ganz anders als in der Europäischen Union – solch bewährte Instrumente wie Ex-ante Impact Assessment zu nutzen, mit denen man zuverlässig die Fehlallokation von Mitteln verhindern kann? Das sollte Ihnen bekannt sein;
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das haben wir in Deutschland doch auch! Wir nennen das nur Normenkontrollrat! Das ist ein bisschen besser verständlich! Aber die AfD will ja die deutsche Sprache fördern! „Ex-ante Impact Assessment“! Donnerschlag!)
denn das sind Instrumente, die die Amtsträger – die beamteten wie die ehrenamtlichen – zuverlässig vor Fehlentscheidungen schützen können. Das kann man nutzen, das hat begrenzte Kosten, und das schützt vor allem vor solchen Fehlallokationen. Ich vermisse das in Ihrem Beitrag. Sie beziehen sich immer nur auf das, was das Strafrecht bringen kann; es gibt auch andere Möglichkeiten.
(Beifall bei der AfD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist doch Ihr Antrag! Was ist das denn für ein Witz?)
Herr Kollege Hirte.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243194 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 36 |
Tagesordnungspunkt | Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel |