Wilhelm von GottbergAfD - Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Die Antragsteller begründen den hier in Rede stehenden Gesetzentwurf mit der Erwartung, dass ein totales Werbeverbot geeignet ist, den Konsum von Tabakerzeugnissen endgültig zu stoppen. Festzuhalten ist, dass es bereits jetzt ein rigides Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gibt.
Die Tabakanbaufläche in Deutschland beträgt 4 600 Hektar. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist es wünschenswert, dass die Tabakanbaufläche nicht weiter schrumpft.
Seit 2010 wird der Tabakanbau nicht mehr subventioniert. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer betrugen im Jahr 2014 14,3 Milliarden Euro. 1970 waren es umgerechnet nur 6,5 Milliarden Euro. Eine Packung Zigaretten mit 19 Stück kostet mit Umsatzsteuer 5 Euro. Der Umsatzsteuer- und Tabaksteueranteil beträgt 3,75 Euro. Die Tabaksteuer ist die ertragreichste Steuer nach der Energiesteuer.
Die Tabaksteuer fließt uneingeschränkt in den Bundeshaushalt. Wir gehen sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass der Bundesfinanzminister auch in Zukunft mit der Tabaksteuer in der genannten Höhe rechnen wird.
Es ist daran zu erinnern, dass die Tabaksteuer vor mehreren Jahren mit der Begründung angehoben wurde, wir müssten die Einnahmen des Bundes erhöhen. „ Rauchen für die Rente“ wurde damals kolportiert. Trotz dieses horrenden Preises für eine Schachtel Zigaretten werden weiter Tabak und Tabakerzeugnisse konsumiert.
Meine Damen und Herren, Jugendliche und junge Menschen werden doch nicht zu Rauchern, weil im Bundesgebiet auf einigen Zehntausend Litfaßsäulen und kommunalen Werbeflächen für den Tabakkonsum geworben wird. Junge Menschen werden zu Rauchern, weil sie täglich Vorbilder beim Rauchen sehen. Die Eltern rauchen, Vorgesetze rauchen, Kollegen rauchen, Politiker rauchen.
(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Was? Unsere nicht!)
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Für viele Menschen ist das Rauchen ein Stück Lebensqualität. Ich erinnere an die früheren Bundeskanzler Schmidt, Brandt und Erhard.
(Beifall bei der AfD)
Die Bevormundung der eigenverantwortlich handelnden Bürgerinnen und Bürger durch die Politik ist grundsätzlich auf ein Minimum zu beschränken. Die Erfahrung lehrt, dass in freier Willensentscheidung dies oder das getan wird, obwohl damit gegen Gesetzesauflagen verstoßen wird. Alkohol am Steuer ist dafür ein Beispiel. Ein prominentes Mitglied des früheren Bundestages, vernunftbegabt und eine ernstzunehmende Persönlichkeit, hatte trotz Verbot gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Groß geächtet wurde das damals nicht. Die Reaktion der Person: Ich hatte immer schon ein entspanntes Verhältnis zum Konsum weicher Drogen.
Zum Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nehmen wir wie folgt Stellung.
Erstens. Uneingeschränkt richtig ist die Feststellung, dass jede wirksame Suchtprävention unterlaufen wird, solange die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und Ähnlichem erlaubt ist. Hier hat der Gesetzgeber Regelungsbedarf.
Zweitens. Die Korrelation zwischen dem Verbot von Tabakwerbung und dem Rückgang des Rauchens in Singapur oder Kanada wird ohne nachprüfbare Beweise auf Deutschland übertragen. Dem stimmen wir nicht zu.
Drittens. Es wird suggeriert, dass durch Tabakwerbung in einem Wert von 232 Millionen Euro ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 80 Milliarden Euro durch das Rauchen entsteht. Das hieße im Umkehrschluss: keine Werbung, kein volkswirtschaftlicher Schaden. Diese Behauptung wird wohl kaum haltbar sein.
(Beifall bei der AfD)
Viertens. Es wird unterstellt, die Bundesrepublik unterlaufe internationales Recht – das wurde hier eben schon vorgetragen –, weil sie eine Vorgabe der WHO nicht umsetze. Diese Vorgabe der WHO ist eine Empfehlung, eine Richtlinie. Sie ist kein Gesetz und braucht deshalb auch nicht in nationales Recht umgesetzt zu werden.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Fünftens.
Nein, einen Satz bitte noch.
Einen Satz?
Einen Satz, ja.
Gut. – Aber der Herr Präsident lässt mit sich handeln.
Nicht Einsatz, sondern einen Satz.
Die Vergabe von kommunalen Werbeflächen regeln die Kommunen in eigener Zuständigkeit.
(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Einen Satz!)
Der Bund muss nicht das letzte Dorf bevormunden. Die Kommunen sollen entscheiden, an wen sie ihre Werbeflächen vergeben.
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss, oder ich entziehe Ihnen das Wort.
Das sichert auch Artikel 28 Grundgesetz den Kommunen zu.
Herzlichen Dank. Gute Nacht!
(Beifall bei der AfD – Heiterkeit)
Als Nächstes für die SPD-Fraktion der Kollege Rainer Spiering.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243438 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 36 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes |