08.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 37 / Geschaeftsordnung

Michael Grosse-BrömerCDU/CSU - Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung

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Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen in der Tat diese Debatte heute, weil wir die Tagesordnung um zwei Punkte erweitern wollen, nämlich zum einen um die Änderung des Parteiengesetzes und zum anderen um die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

In der Geschäftsordnungsdebatte geht es, wie der Name schon sagt, um die Geschäftsordnung und um Fragen der Rechtmäßigkeit. Die Inhalte werden nicht hier, sondern, wie wir vorhin gehört haben, anschließend debattiert.

Nun ist es hier nichts Neues – ich mache diesen Job, den ich für die CDU/CSU-Fraktion machen darf, ja auch schon etwas länger –: Mal gehen Gesetzesvorhaben der Regierung der Opposition zu langsam, mal gehen sie weitaus zu schnell.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Das kannst du besser, Michael!)

Dann sagt man im Regelfall: Das wird hier alles durchgepeitscht. – Das kennt jeder.

Heute ist der Tag, wo es mal wieder zu schnell geht. Also wundern Sie sich gleich nicht, wenn die anschließenden Rednerinnen und Redner von „überfallartigen Aktionen“ sprechen, von „Durchpeitschen“ und allem, was damit zusammenhängt.

Ich bin ja von Hause aus Notar. Ich habe das ein paar Jahre gemacht. Ich werde das jetzt einmal mit der notwendigen Sorgfalt und Seriosität kurz rechtlich erörtern. Darum geht es nämlich eigentlich.

Die Präsidentin hat dankenswerterweise darauf hingewiesen: Wir haben diesen Antrag – so hat sie es formuliert – „fristgerecht“ gestellt. Da ist schon der erste Punkt rechtlich völlig einwandfrei.

Kommen wir zum zweiten Punkt. Beratungen zu Gesetzentwürfen beginnen laut Geschäftsordnung „frühestens am dritten Tage nach Verteilung der Drucksachen“; so schreibt es § 78 Absatz 5 der Geschäftsordnung vor. Die Drucksache zum Parteiengesetz, um das es hier geht, wurde am Dienstag verteilt. Fristgerecht soll heute die erste Lesung stattfinden. Wir haben den zweiten Punkt: rechtlich einwandfrei, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht.

Es findet auch überhaupt nichts geheim statt, ganz im Gegenteil. Wir wollen es ja diskutieren, damit es nicht geheim ist. Dagegen wendet sich jetzt die Opposition. Verstehen kann das nicht jeder, ich vielleicht auch nicht; ich wollte es nur kurz erwähnt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Marco Buschmann [FDP]: Wir erklären es dir gerne!)

Jetzt kann ich nur sagen: Wir wollen gleich 38 Minuten diskutieren, damit es öffentlich diskutiert werden soll. Schöne Grüße an die Opposition! Mehr Öffentlichkeit geht nicht. Im Übrigen werden wir auch noch eine öffentliche Anhörung durchführen.

Beim EEG, das ist das zweite Gesetz, gilt die Maßgabe, dass die Beratung „am zweiten Tage nach Verteilung der Beschlussempfehlung“ beginnt, § 81 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Die Beschlussempfehlung zum EEG wurde am Mittwoch verteilt. Nun hätten wir das gerne schon gestern beraten; die AfD fand das nicht so gut. Die Gründe kenne ich nicht, aber es ist ja häufig bei der AfD so, dass man nicht weiß, was sie da tut. Es ist mir gerade auch egal.

Sie sehen – das ist das kurze Fazit –: Das, was wir heute machen, läuft alles nach den Regeln unserer Geschäftsordnung und ist völlig unspektakulär, vor allen Dingen rechtlich einwandfrei – vielleicht zu schnell, vielleicht zu langsam; ich warte einmal ab. Nur: Die Geschäftsordnung sieht es genau so vor.

Jetzt freuen Sie sich darauf, wie die Opposition trotz dieser rechtlich völlig einwandfreien Vorgehensweise versuchen wird, einen kleinen Skandal herbeizureden. Viel Spaß dabei.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Michael Grosse-Brömer. – Nächster Redner: Thomas Seitz für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7243458
Wahlperiode 19
Sitzung 37
Tagesordnungspunkt Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung
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