Thomas SeitzAfD - Änderung des Parteiengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die AfD sollte den Antragstellern eigentlich dankbar sein. Denn Union und SPD treiben uns heute jede Menge neue Wähler zu, die sich von Ihnen mit Grausen abwenden. Die Koalition möchte mit diesem Gesetzentwurf die absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung trotz der seit 2013 bewährten Indexierung zusätzlich erhöhen: von 165 Millionen Euro in diesem Jahr auf satte 190 Millionen Euro im Jahre 2019. Die weiteren vorgesehenen Änderungen sind nichts als reine Nebelkerzen.
(Beifall bei der AfD)
Die höchste Veränderungsrate des Parteienindex lag in den letzten fünf Jahren bei 2,28 Prozent. Eine Steigerung um 15 Prozent in einem Jahr ist damit eine durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigende Erhöhung um mehr als das 6,5-Fache einer regulären Anpassung an die Preisentwicklung.
(Beifall bei der AfD)
Im Vergleich dazu müsste die IG Metall anstatt der üblichen Forderung von 6 Prozent Lohnerhöhung einmal eine Forderung von fetten 40 Prozent erheben.
(Heiterkeit der Abg. Dr. Alice Weidel [AfD]
Nur: Einen Gewerkschaftsfunktionär, der so wahnsinnig ist, gibt es in Deutschland einfach nicht.
(Zuruf von der AfD: Zum Glück!)
Bei der SPD liegen die Dinge anscheinend aber ganz anders. Da sind die Kassen leer. Da gönnt man sich jetzt nicht nur einen großen Schluck aus der sprichwörtlichen Pulle, sondern will auch gleich das ganze Fass klauen.
(Beifall bei der AfD)
Die Begründung für dieses schlichtweg unverschämte Ansinnen ist nur ein schlechter Witz. Da lesen wir: Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien, Internetauftritte und Social-Media-Plattformen. Das zählt die Koalition tatsächlich auf, um diesen Griff in den Geldbeutel des Steuerzahlers – dazu gehören auch integrierte Migranten, die hier arbeiten und Steuern zahlen – zu rechtfertigen. Hat man denn in Ihrem Elfenbeinturm der Arroganz und Borniertheit eigentlich schon einmal bemerkt, dass es in der nicht am Subventionstropf des Steuerzahlers hängenden Welt auch Wirtschaftsunternehmen geben soll, die aufgrund der Möglichkeiten der digitalen Welt Kosten einsparen und gerade nicht mehr Geld ausgeben?
Sie jammern weiter darüber, dass im Anspruchsjahr 2017 aufgrund der Auswirkungen der absoluten Obergrenze von rund 162 Millionen Euro die rechnerischen Ansprüche von knapp 189 Millionen Euro nicht erfüllt werden konnten. Die rechnerischen Ansprüche überstiegen die Obergrenze also um knapp 17 Prozent. Was sich nach Handlungsbedarf anhört, ist allerdings nur billige Rosstäuscherei. Werfen Sie zum Beispiel einen Blick in die Unterrichtung des Bundestages durch die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung auf Drucksache 14/6710 vom 19. Juli 2001.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die ist ja 17 Jahre alt!)
Dort können Sie nachlesen, dass die Obergrenze von 1995 bis 1997 sogar um 40 Prozent und in den Jahren ab 1999 immer noch um mehr als ein Drittel überschritten wurde. Dies wurde zwar von den Sachverständigen als intransparent beanstandet, aber nicht etwa mit dem Vorschlag einer Erhöhung der absoluten Obergrenze beantwortet, vielmehr wurde verlangt, die Zuwendungen für die einzelnen erzielten Stimmen herabzusetzen.
Im Parteienfinanzierungsurteil von 1992 – unverändert gültig – hat das Bundesverfassungsgericht die Staatsfreiheit der Parteien verlangt und dazu ausgeführt:
Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben. Durch öffentliche Mittel darf den einzelnen Parteien daher das Risiko des Fehlschlagens ihrer Bemühungen um eine hinreichende Unterstützung in der Wählerschaft nicht abgenommen werden.
Meine Prognose lautet: Im nächsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird stehen, dass vom Wähler abgestrafte Parteien, wie hier in der „Großkotz“ versammelt, die finanziellen Folgen selber tragen müssen und sich nicht durch eine maßlose Erhöhung der Gesamtmittel auf Kosten des Steuerzahlers sanieren dürfen.
(Beifall bei der AfD)
Liebe Kollegen von Union und SPD hier im Hause, bitte machen Sie sich ehrlich! Sagen Sie den Wählern, worum es wirklich geht! Es geht darum, dass die sogenannte GroKo in Wahrheit eine gar nicht mehr so große Koalition ist. Es geht nicht darum, dass der Kuchen zu klein wäre, sondern darum, dass aufgrund Ihrer schlechten Politik Ihre Stücke vom Kuchen jeden Tag kleiner werden.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Sie machen Politik gegen das deutsche Volk und wollen ihm dann auch noch das Geld aus der Tasche ziehen, um Ihre Politik auf Facebook und Twitter von überteuerten Mediensöldnern als Wohltat verkaufen zu lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Die Folge Ihrer Selbstbedienungsmentalität ist aber eine weiter steigende Politikverdrossenheit.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und Sie finanzieren sich aus dubiosen Quellen!)
Nochmals das Bundesverfassungsgericht:
Gewönne der Bürger den Eindruck, die Parteien „bedienten“ sich aus der Staatskasse, so führte dies notwendig zu einer Verminderung ihres Ansehens und würde letztlich ihre Fähigkeit beeinträchtigen, die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
(Zuruf von der AfD: Längst geschehen!)
Einer Überweisung dieses Antrags an den Innenausschuss stimmen wir zu. Inhaltlich rufen wir Ihnen jetzt und auch dann, wenn in Russland schon Fußball gespielt wird, aber ganz klar und laut zu: Nein!
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner für die SPD-Fraktion: Mahmut Özdemir.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243479 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |