Amira Mohamed AliDIE LINKE - Zivilprozessuale Musterfeststellungsklage
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Dieselfahrerinnen und Dieselfahrer in Deutschland sind von Fahrverboten bedroht, in Hamburg sogar schon davon betroffen. Fahrverbote erschweren den Alltag, und die Autos verlieren an Wert. Viele setzen ihre Hoffnung nun in die Musterfeststellungsklage, um eine Entschädigung zu bekommen. Sie ist die Antwort der Bundesregierung auf den Dieselskandal.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Was? Nein!)
Diesen Menschen muss man nun leider sagen: Ihre Rechte mit der Musterfeststellungsklage zu verfolgen, ist ein langer und schwieriger Weg. Zwar kann in diesem Verfahren ein Verband stellvertretend für viele Menschen klagen, und es ist für die Betroffenen kostenlos. Aber es ist unnötig kompliziert und nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zu einer Entschädigung.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir als Linke sagen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen möglichst wenig Hemmungen haben, sich an einer solchen Klage zu beteiligen, und sie muss effektiven Rechtsschutz bieten. Beides ist nach Ihrem Gesetzentwurf nicht der Fall. In Bezug auf die geschädigten Dieselbesitzerinnen und -besitzer fordert die Linke außerdem, dass die am Ende dieses Jahres drohende Verjährung der Ansprüche effektiv gehemmt wird. Geschieht das nicht, sind viele Ansprüche am 1. Januar 2019 verloren. Der Gesetzgeber muss die Geschädigten aber schützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich möchte einige Schwächen des Gesetzentwurfes etwas ausführlicher darstellen:
Erstens. Die Zeit zur Anmeldung zum Verfahren ist zu kurz. Wie soll das Verfahren ablaufen? Ein Verband reicht zusammen mit zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern Klage bei Gericht ein. Innerhalb von nur zwei Monaten müssen sich dann 40 weitere Betroffene mit einem formwirksamen Antrag registrieren. Warum so wenig Zeit? Sie machen es den Verbraucherverbänden und den Geschädigten unnötig schwer.
Dem Verfahren kann man ab dem ersten Tag der mündlichen Verhandlung nicht mehr beitreten. Was ist mit den Betroffenen, die erst während des Verfahrens überhaupt davon erfahren, zum Beispiel aus der Presse? Ich weiß jetzt schon, dass sich viele Betroffene genau das fragen werden. Ich muss ihnen dann sagen: Nein, tut mir leid; da kannst du nicht mehr rein. – Im Falle des Dieselskandals wird man vielen dann auch noch sagen müssen: Und alleine klagen kannst du auch nicht mehr; denn deine Ansprüche sind schon verjährt. – Das ist inakzeptabel. Eine Anmeldung zum Verfahren muss länger möglich sein.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens: zu hohe und unnötige Formerfordernisse. Nur ein Beispiel: Die Antragsteller müssen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben erklären. Das mag erst einmal harmlos klingen. Aber ich kenne es aus meiner Praxis als Rechtsanwältin so, dass Mandanten mir oft allerhand Details schildern, die juristisch nicht so relevant sind, und relevante Dinge von sich aus nicht erzählen, weil sie die Bedeutung falsch einschätzen. Warum sollen hier juristische Laien versichern, alle relevanten Details genannt zu haben? Das verunsichert unnötig, und es schreckt auch ab. Ganz entscheidend bei den Formalien ist aber: Ein Formfehler im Antrag von einem der 50 Antragsteller kann zur Unzulässigkeit der ganzen Klage führen, und ein Formfehler kann nicht geheilt werden. Das ist völlig inakzeptabel. Formfehler müssen natürlich heilbar sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Drittens. Der Zeitpunkt der Verjährungshemmung ist nicht, wie bei anderen Klagen, der Zeitpunkt der Klageerhebung – hier also dann, wenn der Verband die Klage bei Gericht einreicht –, sondern erst, wenn sich alle Antragsteller formfehlerfrei registriert haben. Was heißt das für den Dieselskandal? Das Gesetz soll ja im November dieses Jahres in Kraft treten. Die Betroffenen müssen die Beine in die Hand nehmen, und die Verbände, die klagen, haben genau einen Versuch, und das bei einem neuen Rechtsinstrument, bei dem ein Formfehler die ganze Klage unwirksam machen kann. Ich finde es schier unglaublich, wie schwer Sie es den klagenden Verbänden machen. Das ist nicht akzeptabel.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und viertens. Das Konzept als reine Feststellungsklage ist nicht ausreichend. Wenn mich ein Verbraucher jetzt fragt: „Was kommt denn raus bei der Musterfeststellungsklage? Wenn ich gewinne: Bekomme ich dann eine Entschädigung?“, dann muss ich sagen: Nein; denn es wird nur etwas festgestellt. Auf Zahlung muss noch mal geklagt werden – und dann wieder jeder für sich. – Das ist kein effektiver Rechtsschutz, und die Gerichte erwartet eine Flut von Leistungsklagen. Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, meinen Sie das mit „Entlastung unserer Gerichte“ oder mit „Vermeidung einer Klageindustrie“? Also, ich bitte Sie! Die Linke fordert, dass die Betroffenen direkt aus dem Verfahren entschädigt werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Das wäre effektiver Rechtsschutz, und nur das wäre eine effektive Entlastung unserer Gerichte.
Im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage ist immer wieder die Rede davon, dass man keine amerikanischen Verhältnisse schaffen will – mit Referenz auf das teilweise ausufernde Schadensersatzrecht in den USA. Auch wir wollen solche Verhältnisse nicht. Aber in den USA sind die Dieselbesitzer von den Autoherstellern immerhin entschädigt worden. In Deutschland bekommen die Betroffenen die Musterfeststellungsklage.
Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, auf Seite 13 Ihres Gesetzentwurfes heißt es, die Musterfeststellungsklage solle ein einfacher Weg der kollektiven Rechtsverfolgung sein. Das ist er, wie gerade erklärt, nicht.
Weiter heißt es dort, dass sie nicht den „berechtigten Interessen der Wirtschaft“ zuwiderlaufen soll. Sie soll die Wirtschaft also nicht unnötig belasten.
(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: „Unnötig“!)
Ich glaube, das ist der springende Punkt. Das ist das eigentliche Ziel dieses Gesetzentwurfes. Sie stellen die Interessen der Wirtschaft wieder einmal über die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Zu holzschnittartig!)
Eigentlich wollte ich Sie an dieser Stelle dazu auffordern, den Gesetzentwurf nachzubessern, damit er seinen eigentlichen Zweck erfüllt; aber dann habe ich erfahren, dass Sie ihn schon in der nächsten Woche in die zweite und dritte Lesung peitschen wollen. Auf mich wirkt das so, als hätten Sie gar nicht mehr vor, Ihren Entwurf noch zu verbessern. Aber genau dafür wird die Linke kämpfen. Wir wollen ein Gesetz, das den Menschen wirklich hilft.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Mohamed Ali. – Als Nächstes für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Manuela Rottmann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7243562 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Zivilprozessuale Musterfeststellungsklage |