14.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 39 / Tagesordnungspunkt 10

Kerstin Griese - Arbeitsförderungsrecht

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Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir abschließend ein Gesetz, das noch die geschäftsführende Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Das war wichtig, weil Fristen auszulaufen drohten, die wichtige Instrumente der Arbeits- und Ausbildungsförderung beendet hätten. Es war auch wichtig, weil wir eine EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen pünktlich in nationales Recht umsetzen wollen und auch müssen. Beides drängte, weil die Regierungsbildung etwas länger gedauert hat.

Im Bereich des Arbeitsförderungsrechts gibt es für uns wichtige Punkte.

Erster Punkt: Die Maßnahmen der Assistierten Ausbildung können nach jetziger Rechtslage nur noch bis zum 30. September 2018 begonnen werden. Dieses Instrument verlängern wir um zwei Ausbildungsjahrgänge. Das schafft auch Zeit, um die Zukunft der Assistierten Ausbildung besser planen zu können. Denn Assistierte Ausbildung hat sich als eine gute Maßnahme erwiesen, um junge Menschen und Arbeitgeber bei der Ausbildung zu unterstützen, und das wollen wir fortsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Punkt: Mit dem Integrationsgesetz haben wir beschlossen, dass auch Flüchtlinge, die humanitäre Aufenthaltstitel haben, Gestattete oder Geduldete erstmals oder früher unterstützt werden können, um in Arbeit oder Ausbildung zu kommen. Auch diese Regelungen würden Ende dieses Jahres auslaufen. Sie werden jetzt um ein Jahr verlängert. Damit schaffen wir auch Raum für eine gründliche Debatte, um, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, diese Regelung des Integrationsgesetzes zu entfristen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Wilfried Oellers [CDU/CSU])

Noch ein wichtiger Punkt: Die Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk ist schon zum 31. März 2018 ausgelaufen. Wir wollen sie um drei Jahre verlängern, damit sie in der nächsten Schlechtwetterzeit, die uns ja wahrscheinlich ab November droht, wieder zur Verfügung steht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sie sehen, es geht im wahrsten Sinne des Wortes darum, niemanden im Regen stehen zu lassen. Wir schaffen Zeit, um die weitere Ausgestaltung dieser Regelungen in dieser Legislaturperiode ordentlich zu beraten.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU])

Besonders wichtig ist in dem Artikelgesetz die Umsetzung der EU-Richtlinie. Sie muss nicht nur bis zum 23. September 2018 umgesetzt und daher heute abschließend von uns beraten werden, auch die Länder müssen dazu noch Gesetze verabschieden. Gerade deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits frühzeitig im Jahr 2017 den Dialog mit den betroffenen Akteuren aus den Verbänden für Menschen mit Behinderung geführt. Dazu gab es Bund-Länder-Besprechungen. Die Verbände wurden in den Expertenkreis zur Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung eingeladen und angehört. Auch die zuständige Fachabteilung stand im regen Austausch mit den Verbänden. Dadurch sind schon wesentliche Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Die rechtzeitige Umsetzung ist nicht nur zeitlich wichtig. Sie ist auch inhaltlich ein wichtiger Schritt vorwärts für mehr Barrierefreiheit im Internet und im Intranet. Alle öffentlichen Stellen des Bundes werden nämlich jetzt verpflichtet, Webinhalte barrierefrei zu gestalten und dabei nicht mehr zwischen Internet und Intranet zu unterscheiden.

Die Fristen werden klarer geregelt als bisher. Ausnahmen davon gibt es nur noch bei unverhältnismäßig großen Belastungen und mit eindeutiger Begründung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, erweitern wir das Behindertengleichstellungsgesetz um wichtige Regelungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, digital barrierefrei mit öffentlichen Stellen des Bundes zu kommunizieren, egal ob es um das Bestellen einer Fahrkarte bei der Bahn oder um die Untertitelung von Videos auf der Homepage und in den sozialen Medien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht. Das ist schon teilweise barrierefrei, aber jetzt muss die Barrierefreiheit überall umgesetzt werden, und das ist gut so.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Sören Pellmann [DIE LINKE])

Vielen Dank, Kerstin Griese. – Nächster Redner: Martin Sichert für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7245816
Wahlperiode 19
Sitzung 39
Tagesordnungspunkt Arbeitsförderungsrecht
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