14.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 39 / Tagesordnungspunkt 11

Anita SchäferCDU/CSU - Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich höre von verschiedenen Seiten immer wieder – das ist ja auch einer der Kernpunkte, den die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag anspricht –, dass es keine ausführliche gesellschaftliche Debatte über die Konsequenzen der Beschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen gegeben habe. Gelinde gesagt, verwundert mich das schon.

2013 veranstaltet die Heinrich-Böll-Stiftung eine Konferenz zu Hightechkriegen und Drohnen. Am 13. Juni 2013 debattiert der Deutsche Bundestag die Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen. Im Folgejahr findet im Verteidigungsausschuss eine öffentliche Anhörung zu verschiedenen Fragen bezüglich unbemannter Luftfahrzeuge statt. Im Wintersemester 2014/15 bietet die Humboldt-Universität zu Berlin ein Seminar zu Drohnenkriegen an – ein Thema, zu dem nicht nur Professor Herfried Münkler, sondern auch zahlreiche andere deutsche Wissenschaftler forschen und regelmäßig publizieren. Mit anderen Worten: Seit Jahren wird in unserem Land von der Küste bis in die Alpen ausgiebig über Drohnen diskutiert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Also, hören Sie endlich auf, zu behaupten, es gebe keine ausführliche gesellschaftliche Debatte dazu; denn das ist nicht wahr.

(Zuruf des Abg. Tobias Pflüger [DIE LINKE])

– Das haben nicht wir geschrieben; das kam von der SPD im Verteidigungsausschuss.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Oh! Entschuldigung!)

Auch die völkerrechtlichen und ethischen Bedenken bezüglich des Einsatzes von Drohnen bewerte ich vor dem Hintergrund des Sachstandes, über den wir hier reden, anders. Wir sprechen heute über das Leasingverfahren für die Heron TP und die zu projektierende Eurodrohne. Für beide hat die Bundesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie vorrangig zu Aufklärungszwecken beschafft werden sollen.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Gucken Sie sich das noch mal an!)

Die Bewaffnung der Heron TP ist daher ausdrücklich nicht in der im Haushaltsausschuss eingereichten Vorlage vorgesehen. Es geht weder um autonome Killerroboter noch um außergerichtliche Tötungen.

Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf bewaffnete Kampfdrohnen für Verantwortlichkeit und die Schaffung internationaler Standards ein. Im Übrigen hat der Europarat im Dezember 2015 festgestellt, dass aus seiner Sicht bewaffnete Drohnen als solche keine illegalen Waffen darstellen und dass der Einsatz von Kampfdrohnen dem geltenden Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsbestimmungen nicht grundsätzlich entgegensteht.

Unabhängig davon sei noch einmal klar und deutlich gesagt, dass es sich bei German Heron TP und Eurodrohne um Aufklärungs- und eben nicht um Kampfdrohnen handelt.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Mal die Unterlagen lesen!)

Aufklärungsdrohnen haben sich in den bisherigen Auslandseinsätzen bewährt und dienen dem Schutz von Leib und Leben unserer Soldaten. Daher ist es von sicherheitspolitischer Bedeutung, nach dem Ende des Leasingvertrages für die Heron 1 einen Leasingvertrag über deren Nachfolgemodell, die Heron TP, abzuschließen. In der Zwischenzeit werden Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland bis voraussichtlich 2025 eine eigene europäische Aufklärungsdrohne entwickeln und diese Fähigkeitslücke schließen. Wenn das nicht geschieht, drohen wir technologisch uneinholbar hinter die USA, China und Israel zurückzufallen

(Beifall des Abg. Henning Otte [CDU/CSU])

und damit unsere Sicherheit noch abhängiger von nichteuropäischen Mächten zu machen. Das kann keiner von uns wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die deutsche Drohnendebatte wird heute nicht enden. Ich würde mich aber freuen, wenn wir zumindest hier im Parlament die Diskussion sachlich und faktenbasiert führen.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Aber dann lesen Sie doch mal die Unterlagen!)

– Im Gegensatz zu Ihnen habe ich sie vielleicht gelesen. Und hätten Sie sie gelesen, dann hätten Sie auch festgestellt, dass das nicht stimmt, was hier steht.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja. Herr Präsident, ich war beim Schluss. Ich möchte nur den Satz zu Ende führen.

Frau Kollegin, ich komme gleich zu den Spielregeln, nach denen wir hier in den nächsten zwei Stunden verfahren werden. Aber kommen Sie bitte zu Ihrem letzten Satz, und dann rufe ich den letzten Redner auf.

Ich wiederhole:

(Heiterkeit)

Ich würde mich aber freuen, wenn zumindest wir hier im Parlament die Diskussion sachlich und faktenbasiert führen und dies auch so in die Gesellschaft hinaustragen würden.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem letzten Redner, dem Kollegen Florian Hahn, das Wort erteile, zu den Spielregeln für die nächsten zwei Stunden: Ich werde keine Kurzinterventionen zulassen, und ich werde darauf achten, dass die Redezeiten eingehalten werden. § 35 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung weist ausdrücklich darauf hin: Überschreitet ein Redner die Redezeit, dann ist ihm nach der ersten Mahnung des Präsidenten das Wort zu entziehen. – Ich werde die erste Mahnung immer aussprechen – „Sie haben einen letzten Satz“ –, und wenn der Satz dann zu einem zweiten Satz wird, werde ich das Mikrofon abschalten, damit wir zum Ende kommen. Wir haben eine Fürsorgepflicht auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der gastronomischen Betriebe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und der FDP)

Es wäre schön, wenn diejenigen, die Fragebedarf haben, sich mit Zwischenfragen zu vorgerückter Stunde gegebenenfalls etwas zurückhalten könnten. Aber das werden wir im Zweifel entscheiden, wenn es zu viel wird.

Herr Kollege Hahn, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU – Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Kommen Sie schnell zum Schluss!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7245846
Wahlperiode 19
Sitzung 39
Tagesordnungspunkt Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen
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