15.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 40 / Tagesordnungspunkt 16

Mahmut ÖzdemirSPD - Änderung des Parteiengesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Seitz, es hält Sie keiner hier.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Es ist an Geschmacklosigkeit und Ekelhaftigkeit nicht zu überbieten,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

dass sich jemand von russischem Kapital beim Redenschreiben die Hand führen lässt

(Zuruf des Abg. Dr. Bernd Baumann [AfD])

und gleichzeitig ein Gesetz zur Regelung von parteinahen Stiftungen schreibt, das Ihnen auf den Leib geschneidert ist. Das ist Selbstbedienungsmentalität. Das ist schäbig und ekelhaft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Langwierige Gesetzgebung ist nicht immer gute Gesetzgebung, und gute Gesetzgebung ist nicht immer langwierig. Deshalb lasse ich an dieser Stelle den Oppositionsfraktionen das Zeitargument auch nicht durchgehen, weil gute Argumente nie etwas mit Zeit bzw. mangelnder Zeit zu tun haben.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Wenn man Gedanken gehabt hätte,

(Zurufe von der AfD)

dann hätte man diese Gedanken auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses einbringen und in der Sachverständigenanhörung mitteilen können.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Innerhalb von einer Woche? Das glauben Sie ja nicht mal selber! Wie zynisch muss man sein!)

Damit möchte ich direkt zu Beginn dem Eindruck entgegentreten, dass es sich bei den vorliegenden Änderungen im Parteiengesetz um eine Überrumpelung der anderen Fraktionen handelt. Die von den Regierungsfraktionen vorgelegte Änderung im Parteiengesetz in Gestalt des Änderungsantrages bezieht sich nämlich nur auf zwei wesentliche Punkte: erstens die Erhöhung des absoluten Höchstbetrages und zweitens die Festsetzung in Höhe von 190 Millionen Euro zum Jahre 2019. Diese beiden Punkte sind schnell zu erfassen und auch parlamentarisch zu würdigen.

Die parlamentarische Würdigung nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag haben wir mit der Anhörung fortgesetzt. Das war im Übrigen eine den Sachverhalt vertiefende, notwendige Anhörung, die trotz des engen Zeitplans der Sache auch gerecht geworden ist. Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei den Oppositionsfraktionen für die kritische Diskussion im Rahmen der Anhörung der geladenen Sachverständigen.

Das Ergebnis war aber deutlich. Neben der vereinzelten Kritik, dass die Parteien in eigener Sache entscheiden und bedauerlicherweise keine parteiübergreifende Einigung vorliegt, wurden die Änderungen von der Mehrheit der Sachverständigen als maßvoll, bescheiden und sinnvoll bezeichnet.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf von der AfD: Wie bestellt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War ich eigentlich in der gleichen Anhörung?)

Entscheidungen in eigener Sache mögen teilweise eigenartig anmuten. Doch das Grundgesetz legt die Demokratie und die Demokratie durch die Parteien bewusst und mit klarem Verstand in die Hand des Gesetzgebers. In der Öffentlichkeit dann den Eindruck zu erwecken, als täten der Deutsche Bundestag und insbesondere die Regierungsfraktionen etwas Unmoralisches

(Zurufe von der AfD: Ja!)

oder Unzulässiges,

(Zuruf von der AfD: Auch das!)

ist schlicht unanständig,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

zumal alle diejenigen, die scharfe Kritik üben, selber keinen Bedarf haben, weil sie irgendwelche zwielichtigen Finanzquellen haben oder aber auch stiller Nutznießer dieser Änderungen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Andreas Bleck [AfD])

Daher halte ich es für geboten, dass wir uns in der Sache mit den Änderungen auseinandersetzen. Lassen Sie uns darüber streiten, ob die finanzielle Teilausstattung der Parteien in der Höhe nachvollziehbar ist. Lassen Sie uns darüber reden, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Parteiengesetzes zeitgemäß ist. Nichts dazu habe ich heute an Argumenten gehört.

Aber lassen Sie uns zum Schutze des Vertrauens in die Parteien deutlich machen, dass es hier um Gelder geht, die treuhänderisch und verantwortungsvoll in unser Gemeinwesen zurückfließen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Stehtisch mit dem Schirm, der Handzettel für die Befragung der Bürgerinnen und Bürger dazu, was sich in ihrem Umfeld ändern soll, die Unterstützung und Würdigung von Forderungen aus Bürgerbegehren genauso wie das zielgerichtete Aufbereiten von Informationen über Parteitage für Twitter und Facebook und das Bedienen von Kurznachrichtendiensten auf dem Smartphone: Das alles wird daraus finanziert. Das Geld fließt hier nicht in die Parteien, sondern durch die Parteien zurück in die Willensbildung des Volkes.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der AfD – Beatrix von Storch [AfD]: Oh mein Gott!)

Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, zu wissen, was eine Partei will. Und das ist eben keine Einbahnstraße.

Die Änderungen sind auch notwendig geworden, weil das beträchtliche Ungleichgewicht zwischen der relativen und der absoluten Höchstgrenze im Parteiengesetz den Gesetzgeber zum berichtigenden Handeln nahezu aufruft. Die relative Höchstgrenze führt derzeit bei allen berechtigten Parteien – und auch Sie streichen diese Gelder ein; jetzt tun Sie mal nicht so scheinheilig!

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU])

zu einem Anspruch von rund 190 Millionen Euro. Das ist sachlich nachvollziehbar.

(Widerspruch der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese relative Höchstgrenze achtet darauf – ich erkläre Ihnen das auch gerne noch einmal persönlich –, dass den Parteien nicht mehr gegeben wird, als sie selber erwirtschaftet haben.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Hoffmann, FDP?

Nein, ich würde gerne im Zusammenhang vortragen und möchte fortfahren.

Die relative Höchstgrenze haben wir gerade angesprochen. Die absolute Höchstgrenze bleibt demgegenüber bei 165 Millionen Euro stehen. Das heißt, obwohl ein höherer Anspruch besteht, steht nicht mehr Geld zum Verteilen zur Verfügung. Wenn die relative Höchstgrenze also mit ihrer überschießenden Innentendenz regelmäßig die absolute Höchstgrenze überschreitet und damit zur Kappung von tatsächlich bestehenden Ansprüchen führt, ist Handlungsbedarf gegeben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Fabian Jacobi [AfD]: Eben nicht!)

Diesem kommt die gesetzgeberische Lösung mit der Erhöhung auf den tatsächlichen Bedarf – auf den nachvollziehbaren Bedarf – auch nach, zumal seit 2011 überhaupt keine Anpassung oder Erhöhung stattgefunden hat.

Die absolute Höchstgrenze ist ein verfassungsrechtliches Stoppschild, dass das Maß gewahrt werden soll. Sie ist nicht streng rechnerisch zu betrachten. Sie ist vielmehr eine mahnende, eine strenge Darlegungslast.

Aber sie gewährt auch dem Gesetzgeber einen Beurteilungsspielraum, einen Spielraum, um auf wesentliche Veränderungen der politischen Willensbildung und der Landschaft zu reagieren. Die Kappung der wesentlich höheren Ansprüche durch die absolute Grenze ist auch ein Zeichen dafür, dass die eigene Erwirtschaftung von Mitteln durch die Parteien immens gestiegen ist. Das System der Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz in Zusammenschau mit der öffentlichen Rechenschaftspflicht der Parteien bietet die Sicherheit dafür, dass die Parteien weder zu staatsabhängig noch zu wirtschaftsabhängig werden.

Wenn man sich das Ganze anschaut, dann sieht man, dass es auch eine Schutzpflicht des Gesetzgebers ist, die wir heute ausüben, die aus Artikel 21 Grundgesetz fließt und die wir gegenüber den Parteien haben. Die Erhöhung der staatlichen Teilfinanzierung von Parteien ist nachvollziehbar und begründet und entspricht dem tatsächlichen Bedarf. Die Art und Weise der Verwendung der Mittel folgt immer noch dem innerparteilichen Selbstverständnis von Teilhabe. Die Parteien müssen Rechenschaft darüber ablegen können, dass sie die Mittel zum Zweck der politischen Willensbildung auch aufgebracht haben. Politische Willensbildung bedeutet im Jahre 2018, dass man die Lebenswirklichkeiten der Menschen berücksichtigt.

Die Kommunikation hat sich wesentlich verändert. Während früher die Mitgliederversammlungen der Ort für die Einflussnahme oder die Tageszeitungen die Informationsquelle war, so ist es heute zusätzlich – zusätzlich, auch zusätzliche Kosten verursachend – ein Messenger-Dienst, eine Internetseite, eine App, die gepflegt werden muss. Während früher von 19 bis 21 Uhr in Sitzungen der Raum zur Diskussion bestand, so besteht heute der Raum zur Diskussion rund um die Uhr, und das teilweise mit dem Anspruch einer nahezu postwendenden Rückmeldung auf irgendwelche Internetbeiträge, Posts oder auch Nachrichten.

(Beatrix von Storch [AfD]: 9 Prozent in Sachsen!)

Das Angebot vom Flugblatt über die Tageszeitung bis hin zu Facebook setzt voraus, dass wir diese Entscheidungen den Parteien nicht im Sinne eines Entweder-oder aufzwingen, sondern dass wir ihnen gestatten, dass sie mit einem Sowohl-als-auch auf allen Wegen der politischen Willensbildung unterwegs sein können.

(Beifall bei der SPD)

Parteien, die auf der Höhe der Zeit sind und Schritt halten mit der Erneuerung der Lebenswirklichkeiten, das sind die wahren Garanten unserer Demokratie und nicht irgendwelche zwielichtigen russischen Co-Finanzierungen. Deshalb brauchen wir eine Parteienfinanzierung. Wir brauchen ein strenges Regiment vom Bundestagspräsidium, das auf Spenden, auf Sponsoring, auf Einnahmen, auf relative, auf absolute Höchstgrenzen ganz genau guckt.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Das steht aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf!)

Deshalb bin ich stolz auf die Parteienfinanzierung in diesem Land.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jetzt hat das Wort der Kollege Dr. Hermann Otto Solms, FDP.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7245923
Wahlperiode 19
Sitzung 40
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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