15.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 40 / Tagesordnungspunkt 17

Albrecht GlaserAfD - Recht der parteinahen Stiftungen

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Verehrter Herr Kollege Harry Potter – Entschuldigung: Amthor!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Sehr lustig, Herr Glaser! Super Sachargument! – Burkhard Lischka [SPD]: Herr Voldemort! Aber ganz vorsichtig!)

– Es gibt Formen der Klugscheißerei, die darf man schon mit Ironie behandeln.

(Beifall des Abg. Dr. Alexander Gauland [AfD] – Zurufe von der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin)

Ich hätte ganz gerne meine Zeit zum Reden gehabt und nicht zum Rumschreien.

(Burkhard Lischka [SPD]: Dann beschränken Sie sich mal auf den Kern! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Kinderstunde!)

Ihre grundsätzliche Äußerung zum Bundesverfassungsgericht ist falsch. Sie verschweigen, dass das Bundesverfassungsgericht nur deshalb in der Sache nicht judiziert hat, weil die Klagebefugnis des Klägers bestritten war – nicht weil das Bundesverfassungsgericht inhaltlich nicht der Meinung wäre, man müsse es gesetzgeberisch beordern. Das war der erste Punkt.

(Beifall bei der AfD)

Zweiter Punkt. Ihre Verdächtigungen, die Sie überall über irgendwelche finsteren Finanzquellen der AfD machen, entbehren jeder Grundlage. Es ist reine Propaganda ohne jede Substanz.

(Beifall bei der AfD – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Legen Sie doch mal offen, was Sie alles bekommen!)

Dritter Punkt. ARD und ZDF sind bekanntlich völlig unabhängig und sind Anstalten des öffentlichen Rechtes. Wie kann das sein? Also kann die Anstalt des öffentlichen Rechtes nicht das Problem für eine unabhängige Stiftung sein.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir führen eine Diskussion wie heute Morgen, bloß ist die Zahl der anwesenden Abgeordneten der Opposition kleiner gegenüber heute Morgen, weil die Interessensbefangenheit an der großen Mehrheit besteht und diese Diskussion dominiert.

Herr Glaser, Entschuldigung. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Strasser?

Im Prinzip ja und sogar mit einer gewissen Freude, wenn mir die Zeit dabei natürlich abgezogen wird.

Die Uhr ist schon längst angehalten.

Das ist wunderbar. – Bitte sehr.

Ob Sie sich nach meiner Frage noch so freuen, bin ich mir nicht so sicher. – Ihr Kollege Hampel, Ex-Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen, hat in massiver Weise Parteimittel ohne Belege, teils für private Zwecke, ausgegeben. Er wurde von Ihrem Kassenprüfer kritisiert und von der Landespartei abgewählt. Weil Sie von Propaganda sprechen: Was sagen Sie dazu? Ist das alles Propaganda, oder trifft das zu, Herr Glaser?

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie geben zu, dass das mit Parteienfinanzierung nichts zu tun hat. Das ist eher das Gegenteil. Der Kollege Hampel befindet sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren.

(Zuruf von der FDP: Aha!)

Nur: Sie und ich wissen nicht, was dabei herauskommt.

(Burkhard Lischka [SPD]: Dann blasen Sie die Backen nicht so auf!)

Aber Sie sehen, dass die Rechnungsprüfung der AfD funktioniert, und zwar hervorragend.

(Beifall bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich besteht ein Problem mit dem Rechtsstaatsprinzip. Dabei geht es um viel Geld. Das hat offensichtlich heute die Diskussion hier bestimmt. Das Rechtsstaatsprinzip, meine Damen und Herren, manifestiert sich im Vorbehalt des Gesetzes. Die Exekutive hat keine Eingriffsrechte bezogen auf die Rechte der Bürger, wenn ein Gesetz dies nicht erlaubt. Nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht aus dem Grundgesetz abgeleitet ist – und das ist der Punkt –, benötigt die Bundesregierung für gesamtstaatlich bedeutende Maßnahmen – dazu gehört unser Thema – ebenfalls eine gesetzliche Ermächtigung. Ob es also zum Beispiel einer Kanzlerin oder einem Innenminister erlaubt ist, eine Völkerwanderung durch eine innerdienstliche Anweisung am Telefon anzuordnen oder auch nur zuzulassen oder ob es dafür eines Gesetzes bedarf, wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wir haben alles dafür Erforderliche getan.

(Beifall bei der AfD)

So verhält es sich auch mit der Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Es sind sogenannte Stiftungen, weil sie – wie schon ausgeführt – gar keine Stiftungen, sondern Vereine sind: ganz normale, gewöhnliche Vereine, die unter einem falsche Etikett firmieren.

Herr Glaser, ich habe noch einmal die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Bayram?

Wenn es die Diskussion bereichert, sind Fragen immer wunderbar.

(Marianne Schieder [SPD]: Ihre Antworten sind aber weniger bereichernd!)

Bitte, eine Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke, dass ich die Frage hier stellen darf.

Ich glaube, ich habe das erlaubt, nicht die Frau Präsidentin.

Es gibt Medienberichte, wonach Sie sagen, dass der Versuch, diese Euro-Millionen abzugreifen, seitens der AfD –

Welche Euro-Millionen?

– im Moment nicht in Ordnung sei, sondern die Partei dem Vorwurf der Disziplinlosigkeit aussetze und der Lächerlichkeit preisgebe. Ist das so zutreffend?

Liebe Frau Kollegin, mir ist nicht bekannt, dass die AfD gestern, heute oder wann auch immer „Euro-Millionen“ bei wem auch immer abgegriffen hätte.

(Konstantin Kuhle [FDP]: An der Theke im Europäischen Parlament!)

– Nein. – Ich sage Ihnen das, weil ich ein bisschen in die Finanzlage der Partei Einblick habe, und ich kann Ihnen mitteilen: Es ist eine völlig freie Erfindung von Leuten, die daran Interesse haben, so etwas zu erfinden. Sie gehören wahrscheinlich auch dazu.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, zwischen 2008 und 2017 sind 4,8 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an diese Vereine geflossen, ohne dass es ein Leistungsgesetz gibt. Bekanntlich gibt es für die direkte Parteienfinanzierung ein Leistungsgesetz bezogen auf viel geringere Beträge. Die Zuwendungen sind gestiegen, von 260 Millionen D-Mark im Jahr 1990 auf 580 Millionen Euro im Jahr 2017 – es ist vorhin schon eine Steigerungszahl genannt worden –: in diesem Zeitraum um 450 Prozent. So hoch ist keine Inflation gewesen, so ist das Haushaltsvolumen nicht gewachsen, so ist das Steueraufkommen nicht gewachsen und die Wirtschaft schon gar nicht.

Diese Finanzorgie ist nur erklärbar aus der engen Verflechtung von Staat und Parteien. In Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz ist davon die Rede, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Dass sie darauf ein Monopol hätten oder eine marktbeherrschende Stellung einnehmen dürfen, ist nirgendwo vorgesehen. Da hiermit an einer sensiblen Stelle des demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses gearbeitet und dort in die wettbewerblichen Strukturen dieses Prozesses eingegriffen wird, schreibt Herr ­Morlok – er wurde vorhin schon zitiert; ich zitiere wörtlich – : sprechen einige gewichtige Gründe für die Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung des Rechts der parteinahen Stiftung. Zitat Ende. – Ob das ein bisschen älter oder jünger ist, ändert an der Richtigkeit gar nichts.

(Beifall bei der AfD)

Was im Recht der direkten Parteienfinanzierung gemacht worden ist, muss jetzt im Recht der indirekten Parteienfinanzierung gemacht werden. Die astronomische Höhe, meine Damen und Herren, will ich Ihnen ein bisschen dokumentieren.

Herr Glaser, das wird Ihnen nicht mehr gelingen. Das Minus vor der Uhr zeigt an, wie weit Sie Ihre Redezeit schon überschritten haben. Setzen Sie bitte einen Punkt.

Also, Sie gestatten mir, dass ich tatsächlich zum Schluss komme

(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und sage: Die Stiftung Wissenschaft und Politik, eine der bedeutendsten Denkfabriken Westeuropas, wie es schwärmerisch beispielsweise bei Wikipedia heißt, erhält 12 Milliarden Euro Zuwendungen, beschäftigt 140 Mitarbeiter und macht gute Arbeit.

Setzen Sie bitte jetzt den Punkt.

Danach müssten die Stiftungen 6 800 Mitarbeiter haben, und sie könnten sie sich leisten bei parallelen Finanzierungsstrukturen zu dieser Stiftung.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat die Kollegin Elisabeth Kaiser für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7245945
Wahlperiode 19
Sitzung 40
Tagesordnungspunkt Recht der parteinahen Stiftungen
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