Wilhelm von GottbergAfD - Aktuelle Stunde zum Schutz des Wassers vor Nitrateinträgen
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Herr Staatssekretär! Das Urteil des EuGH bezieht sich auf eine Situation in der Vergangenheit. Mit der Einführung der Novellierung der Düngeverordnung vom 17. Februar 2017 hat das Ministerium reagiert. Das Ministerium rechnet mit einem Mehraufwand durch diese neue Düngeverordnung in Höhe von 111 Millionen Euro im Jahr, für die Bundesländer mit 81 Millionen Euro pro Jahr.
Mit der Düngeverordnung wird entgegen allen Sonntagsreden die gesamte Landwirtschaft mit einem neuen Bürokratiemonster beglückt.
(Beifall bei der AfD)
Alle werden mit Auflagen und Dokumentationspflichten belastet, ohne dass die wirklichen Ursachen für das Problem richtig angesprochen werden. Die wirklichen Ursachen der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland sind neben landwirtschaftsfremden Verursachern – die gibt es tatsächlich; aber über die wird gar nicht gesprochen –:
Erstens die intensive Viehhaltung in einigen Regionen Deutschlands. Schon die bisherige Düngeverordnung hat darauf reagiert. Deshalb wird schon lange Gülle Lkw-weise aus den intensiven Tierhaltungsgebieten Norddeutschlands zum Teil über Hunderte von Kilometern in die Ackerbaugebiete gefahren und dort entsorgt.
Dazu kommt zweitens eine immer weitere Intensivierung und Konzentration des Anbaus von Sonderkulturen in besonders begünstigten Lagen. Deshalb kann es zum Beispiel am Oberrhein, von Basel bis in die Pfalz, zu Nitratproblemen kommen.
Unverständlich für die Landwirte und ineffizient auch für die Verwaltung ist das dann, wenn auch die vielen Grünlandgebiete der Mittelgebirge, der Marsch und andere Gebiete mit weniger natürlichem Ertragspotenzial mit denselben Verwaltungs- und Berichtspflichten belastet werden, obwohl in diesen Gebieten und Regionen aus ganz logischen Gründen noch nie Nitratprobleme festgestellt wurden.
(Beifall bei der AfD)
Der Koalitionspartner der Grünen in Baden-Württemberg, Minister Hauk, beklagte dies am letzten Freitag auf einer Pressekonferenz in Stuttgart – völlig zu Recht. Wir können ihm nur beipflichten.
Die Regierung, die Verwaltung, der Gesetzgeber machen sich durch solche Verordnungen nicht nur unbeliebt, sondern auch unglaubwürdig und belasten unnötigerweise die Einsicht der Bauern und Bürger in staatliches Handeln. In noch höherem Maße tun dies die Europäische Kommission und der EuGH. Jeder Privatmann, der eine Klage eingereicht hat und dem bekannt ist, dass der Klagegrund weggefallen ist, wird die Klage zurückziehen. Nicht so die Kommission und der EuGH: Sie ziehen ein Verfahren durch, das sich nur auf die Vergangenheit bezieht und durch die novellierte Düngeverordnung obsolet geworden ist.
(Beifall bei der AfD)
Dem Wasser und den Menschen wird dadurch nicht geholfen. Das Urteil ist somit zu einer rein formaljuristischen Fingerübung verkommen.
Wenn wir der Landwirtschaft und dem Wasser gleichzeitig helfen wollen, werden wir die von der Kommission aus ganz anderen Gründen betriebene Renationalisierung der Agrarpolitik weiterbetreiben müssen. Wir können von der Landwirtschaft nicht alles Mögliche verlangen – Nahrungsmittelproduktion, Pflege der Kulturlandschaft, Arbeitsplätze, Ferien auf dem Bauernhof bis hin zum sauberen Wasser – und sie gleichzeitig der Preiskonkurrenz des Weltmarktes aussetzen.
(Beifall bei der AfD)
Die meisten Länder produzieren mit weit weniger Umwelt- und Sozialauflagen bei viel geringeren Faktorkosten als unsere Landwirte.
Aber die Dinge sind im Fluss. Im September findet in Wien eine neue, EU-weite Wasserkonferenz statt. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden wir aufmerksam beachten und in unsere Politik einbeziehen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7249270 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 42 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zum Schutz des Wassers vor Nitrateinträgen |