28.06.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 42 / Zusatzpunkt 4

Andreas BleckAfD - Aktuelle Stunde zum Schutz des Wassers vor Nitrateinträgen

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Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxid wird jetzt die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Diesmal ist es Nitrat. Der Anlass ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie.

Fakt ist: Der Grenzwert von Nitrat im Trinkwasser – wir haben dieses Thema hier vorhin ja auch schon angesprochen – beträgt 50 Milligramm pro Liter, ist wissenschaftlich gut begründet und wird fast immer eingehalten. Durch die Trinkwasseraufbereitung wird gewährleistet, dass die Nitratkonzentration von Trinkwasser aus dem Wasserhahn immer unter diesem Grenzwert liegt. Ja, im kommunalen Bereich haben wir spezifisch in Regionen, wo Nitratbelastung eine Rolle spielt, ein Problem. Da muss belastetes und unbelastetes Trinkwasser gemischt werden, um die Nitratkonzentration unter diesen Grenzwert zu bekommen. Aber das ist weder ein gesamteuropäisches noch ein gesamtnationales Problem.

(Carina Konrad [FDP]: Da hat er recht! – Carsten Träger [SPD]: Wo ist da die Sau? – Gegenruf der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE]: Die ist gerade im Dorf!)

Um es kurz zusammenzufassen: Das Trinkwasser in Deutschland ist also von höchster Qualität. Es gibt keinen Grund zur Hysterie. Zum Vergleich: In Blatt-, Kohl- und Wurzelgemüse ist die Nitratkonzentration 20- bis 80-fach höher. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass die durchschnittliche Nitrataufnahme eines Menschen zu 62 Prozent durch Gemüse, zu 26 Prozent durch Trinkwasser und zu 12 Prozent durch sonstige Lebensmittel erfolgt. Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, wirklich Angst vor einer Nitratvergiftung haben, sollten Sie dringend Ihre Haltung zu Gemüse, Vegetarismus und Veganismus überdenken.

(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Carina Konrad [FDP])

Der Erfolg oder Misserfolg der Nitratrichtlinie lässt sich in der Europäischen Union übrigens kaum feststellen. Die Methodik von Probenahmestellen und Probenahmen selbst ist weitgehend beliebig. Das macht die Nitratmessung für Vergleichszwecke nahezu unbrauchbar. Die Netzdichte der Probenahmestellen variiert von Land zu Land: von unter 5 bis zu über 120 pro 1 000 Quadratkilometer Fläche. In einigen Ländern wird eine Probe pro Jahr entnommen, in anderen fünf. In Rumänien ist die Zahl der Probenahmestellen um 30 Prozent zurückgegangen, in Slowenien um 90 Prozent gestiegen.

Auch Ort, Zeit und Tiefe der Probenahme sind häufig vage. Es ist offenkundig, dass man mit der Wahl der Probenahmestellen auch das Ergebnis der Nitratmessung beeinflussen kann. Wer an weniger nitratbelasteten Orten im Sommer und in großen Tiefen Proben entnimmt, kommt bei der Nitratbemessung besser weg. In einer Europäischen Union, in der die Griechen ungestraft türken, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dies einige Länder zu ihren Gunsten ausnutzen.

(Beifall bei der AfD)

Deutschland hat damals das Gegenteil gemacht: Wir haben der Europäischen Kommission Nitratmessungen von 162 vornehmlich nitratbelasteten Probenahmestellen geschickt. Damit haben wir der Europäischen Kommission die Anklageschrift doch selbst geliefert.

(Beifall bei der AfD)

Kurzum: Die Berichte der Europäischen Kommission über die Durchführung der Nitratrichtlinie sagen wenig über die wahre Nitratbelastung im Grundwasser der Europäischen Union aus.

In Deutschland ist übrigens auch die grüne Energiepolitik für die Nitratbelastung mitverantwortlich; eine Tatsache, die offenbar in Vergessenheit gerät. Die hohe Nitratbelastung lässt sich vielerorts auf den Bauboom von Biogasanlagen zurückführen.

(Beifall bei der AfD)

Bekanntlich werden darin Lebensmittel für die Energiegewinnung verwertet; moralisch sehr fragwürdig, wobei sich die Grünen doch sonst so gerne als Moralapostel aufspielen. Da sich viele unserer Bauern durch die grüne Landwirtschaftspolitik in einer Notlage befinden, konnten sie sich das Geschäft nicht entgehen lassen. Aus Grünland wurde somit Maismonokultur.

(Beifall bei der AfD)

Diese wurde dann häufig großzügig mit Gärresten aus den Biogasanlagen gedüngt. Der Teufelskreis schließt sich. Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, sind also nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Das haben Sie teilweise auch verstanden.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Unsere Aufgabe als Politiker besteht darin, uns mit gesundem Menschenverstand des Sachverhalts anzunehmen. Und siehe da: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs – das ist schon angesprochen worden – bezieht sich auf einen Sachverhalt, den es heute gar nicht mehr gibt. Seit dem Jahr 2017 gilt die neue Düngemittelverordnung, deren Auswirkungen wir mit Geduld und wissenschaftlichem Sachverstand untersuchen müssen. Genau wie ein guter Arzt sollten wir dabei zuerst die Diagnose stellen und danach die Therapie durchführen.

(Beifall bei der AfD)

Die Bundesregierung ist also gut beraten, sich von den Grünen nicht treiben zu lassen;

(Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

denn wenn die Düngung ohne belastbare Erkenntnisse noch stärker eingeschränkt wird als in der neuen Düngemittelverordnung vorgesehen, drohen den Bauern Ertragsverluste bei der Ernte. Das wirkt sich auf die Preise und somit auf die Verbraucher aus. Daher steht meine Fraktion für eine bauern- und verbraucherfreundliche Politik, die eine reine Verdachtspolitik ohne wissenschaftliche Grundlage ablehnt.

(Beifall bei der AfD)

Unsere Bauern gehen oftmals nicht wegen, sondern trotz grüner Landschafts- und Umweltpolitik verantwortungsbewusst mit Umwelt und Natur um.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Dem Präsidium wurde gerade erst die Tatsache übermittelt, dass dies die erste Rede des Abgeordneten sBleck für seine Fraktion war. Das möchte ich hier für das Protokoll natürlich nachtragen.

Das Wort hat der Abgeordnete Michael Thews für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7249276
Wahlperiode 19
Sitzung 42
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zum Schutz des Wassers vor Nitrateinträgen
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